- PRESSEMITTEILUNG
EZB berichtet über Fortschritte Bulgariens in Bezug auf Euro-Einführung
4. Juni 2025
- EZB-Bericht enthält Beurteilung der Fortschritte des Landes im Hinblick auf die Wirtschafts- und Währungsunion
- Positive Bewertung einer möglichen Euro-Einführung am 1. Januar 2026
Bei der wirtschaftlichen Konvergenz mit dem Euroraum hat Bulgarien seit 2024 gute Fortschritte erzielt. Das geht aus dem heute veröffentlichten Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) hervor.
„Das positive Ergebnis der Konvergenzprüfung ebnet Bulgarien den Weg, am 1. Januar 2026 den Euro einzuführen und dem Euroraum als 21. EU-Mitgliedstaat beizutreten“, so EZB-Direktoriumsmitglied Philip R. Lane. „Ich gratuliere Bulgarien zu seinem enormen Engagement bei der Umsetzung der erforderlichen Anpassungen.“
Der EZB-Bewertung zufolge hält Bulgarien die Referenzwerte der Konvergenzkriterien ein und erfüllt die rechtlichen Anforderungen. Seit dem 10. Juli 2020 nimmt das Land am Wechselkursmechanismus (WKM II) und an der Bankenunion teil. Nun hat Bulgarien in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld einen weiteren Schritt in Richtung europäische Integration getan. Um in Bulgarien ein der nachhaltigen Konvergenz förderliches Umfeld zu schaffen, bedarf es einer stabilitätsorientierten Wirtschaftspolitik und weitreichender Strukturreformen. Im Bericht wird darauf näher eingegangen.
Was das Kriterium der Preisstabilität anbelangt, lag der Zwölfmonatsdurchschnitt der HVPI-Teuerungsrate in Bulgarien im April 2025 bei 2,7 %, also knapp unter dem Referenzwert von 2,8 % (siehe Abbildung 1). Der Referenzwert basiert auf den Inflationsraten der drei Mitgliedstaaten, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Diese sind Irland (1,2 %), Finnland (1,3 %) und Italien (1,4 %). Zum Durchschnitt dieser Inflationsraten in den letzten zwölf Monaten werden dabei 1,5 Prozentpunkte hinzuaddiert.
Abbildung 1
HVPI-Inflation und Referenzwert
(Veränderungen gegenüber Vorjahr in %)

Quellen: Europäische Kommission (Eurostat) und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Gleitender Zwölfmonatsdurchschnitt, auf eine Dezimalstelle gerundet.
Was das Kriterium der öffentlichen Finanzen betrifft, war Bulgarien seit 2012 nicht Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit. Sein gesamtstaatliches Haushaltsdefizit lag 2024 bei 3,0 % des BIP und entsprach somit dem Referenzwert von 3 % (siehe Abbildung 2). Seine öffentliche Schuldenquote betrug 24,1 % und lag somit deutlich unter dem Referenzwert von 60 %. Dies war auch in den letzten 20 Jahren der Fall.
Abbildung 2
Finanzierungssaldo und Verschuldung des Staates
(in % des BIP)

Quellen: Europäisches System der Zentralbanken und Europäische Kommission (Eurostat).
Was das Wechselkurskriterium anbelangt, nahm der bulgarische Lew während des zweijährigen Referenzzeitraums vom 20. Mai 2023 bis zum 19. Mai 2025 am WKM II teil. Im Referenzzeitraum wies der Lew keine Abweichung vom Leitkurs von 1,95583 Lewa je Euro auf. Bulgarien hat nahezu alle Zusagen gemäß seinen Verpflichtungen nach dem Beitritt zum WKM II erfüllt. Gleichwohl sind weitere Fortschritte vonnöten, um noch bestehende Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beheben.
Die langfristigen Zinsen in Bulgarien lagen im Referenzzeitraum von Mai 2024 bis April 2025 bei durchschnittlich 3,9 % und damit unterhalb des Referenzwerts für das Zinskriterium von 5,1 %.
Was die Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften betrifft, so steht das bulgarische Recht mit den Verträgen sowie mit der Satzung des ESZB im Einklang, wie in Artikel 131 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gefordert.
- Der heute veröffentlichte Bericht wurde auf Antrag Bulgariens erstellt, der nächste reguläre Konvergenzbericht der EZB wird 2026 veröffentlicht.
Kontakt für Medienanfragen: Benoit Deeg (Tel.: +49 172 1683704)
Anmerkung
- Konvergenzbericht 2025 der Europäischen Kommission
- EZB nimmt enge Zusammenarbeit mit der bulgarischen Zentralbank auf
- Der Konvergenzbericht der EZB wird alle zwei Jahre oder auf Antrag eines Landes erstellt. Er befasst sich mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Konvergenz der nicht dem Euroraum angehörenden EU-Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt. Die EZB prüft in diesem Bericht das Maß an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz mit dem Euroraum. Weiterhin prüft sie, ob die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit dem Rechtsrahmen der EU vereinbar sind und ob die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die jeweilige nationale Zentralbank erfüllt werden. Aufgrund einer Nichtbeteiligungsklausel wird Dänemark keiner Konvergenzprüfung unterzogen, außer, es stellt einen entsprechenden Antrag.
- Redaktionsschluss für die im Konvergenzbericht 2025 enthaltenen Statistiken war der 19. Mai 2025. Der Referenzzeitraum für das Kriterium der Preisstabilität und das Kriterium des langfristigen Zinssatzes erstreckt sich von Mai 2024 bis April 2025. Prognosen basieren auf der Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission und anderen Informationen, die für eine in die Zukunft gerichtete Beurteilung der Dauerhaftigkeit der Konvergenz bedeutsam sind.
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