Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach
  • PRESSEMITTEILUNG

EZB veröffentlicht Konvergenzbericht 2018

23. Mai 2018

  • Alle sieben geprüften EU-Mitgliedstaaten haben in Bezug auf die Einhaltung der Konvergenzkriterien Fortschritte erzielt
  • Keines der Länder erfüllt alle Anforderungen des AEUV, einschließlich der Kriterien der rechtlichen Konvergenz
  • Nachhaltige Konvergenz ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Einführung des Euro

Heute veröffentlicht die Europäische Zentralbank (EZB) gemäß den Anforderungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ihren Konvergenzbericht 2018. Der Bericht befasst sich mit Bulgarien, der Tschechischen Republik, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die sieben genannten EU-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung der Kriterien für die Einführung des Euro Fortschritte erzielt haben, wobei keiner von ihnen allen Anforderungen entspricht. Der Bericht untersucht das Maß an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz, das diese Länder erreicht haben, und beurteilt, ob die jeweiligen nationalen Zentralbanken die rechtlichen Anforderungen einhalten, die erfüllt sein müssen, damit sie integraler Bestandteil des Eurosystems werden können. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit der Konvergenz berücksichtigt der Bericht auch den verbesserten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen der EU (z. B. den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht) und andere einschlägige Faktoren wie die Stärke des institutionellen Umfelds.

Wirtschaftliche Konvergenz: Was die Einhaltung der nominalen Konvergenzkriterien angeht, so wurden seit der Veröffentlichung des letzten Konvergenzberichts der EZB im Jahr 2016 einige Fortschritte erzielt.

Die zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Unterschiede bei der Inflation haben sich weiter verringert. Dies ist ein Beleg für die Fortschritte in Bezug auf einen hohen Grad an Preisstabilität. Während des zwölfmonatigen Referenzzeitraums von April 2017 bis März 2018 zog die Inflation in der EU an, was in erster Linie auf das robuste Wirtschaftswachstum und die steigenden Energie- und Rohstoffpreise zurückzuführen war. Diese Entwicklung spiegelte sich im Referenzwert für das Kriterium der Preisstabilität wider, den fünf der sieben untersuchten Länder erfüllten. Die Teuerungsrate in der Tschechischen Republik und in Ungarn lag über dem Referenzwert, in Rumänien und Schweden entsprach sie diesem, während die Inflation in Bulgarien und Polen darunter und in Kroatien sogar deutlich darunter lag. Mit Blick auf die Zukunft dürfte die Inflation in den betrachteten Ländern in den kommenden Jahren weiter steigen. Bei den meisten der untersuchten Länder bestehen auf längere Sicht Bedenken in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Inflationskonvergenz.

Der Bericht deutet auf eine sichtbare Verbesserung im Hinblick auf die Kriterien bezüglich der öffentlichen Finanzen hin, war in den meisten der untersuchten Länder doch eine Verringerung der Haushaltsungleichgewichte zu verzeichnen. Im Jahr 2017 wiesen alle betrachteten Länder einen Haushaltssaldo innerhalb des Referenzwerts der Defizitquote von 3 % des BIP aus. Keines der Länder ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit. 2016 befand sich Kroatien in einem Defizitverfahren. Folglich erfüllen alle betrachteten Länder das Defizitkriterium. Die Schuldenquote übersteigt lediglich in Kroatien und Ungarn den Schwellenwert von 60 % des BIP. Sie ist jedoch in beiden Ländern hinreichend rückläufig und nähert sich dem Schwellenwert rasch genug, weshalb sie als mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Einklang stehend betrachtet werden kann.

Keines der betrachteten Länder nimmt am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teil. In den meisten Ländern wies der Wechselkurs während des zweijährigen Referenzzeitraums eine relativ hohe Volatilität auf. Eine Ausnahme stellten Bulgarien (das über eine Currency-Board-Regelung in Bezug auf den Euro verfügt) und Kroatien (das ein streng kontrolliertes Floating betreibt) dar.

In Bezug auf die Konvergenz der langfristigen Zinssätze verzeichneten fünf der sieben betrachteten Länder langfristige Zinssätze unterhalb des Referenzwerts von 3,2 %. In Polen und Rumänien lagen die langfristigen Zinssätze über dem Referenzwert. Die niedrigsten Werte wurden in der Tschechischen Republik und in Schweden verzeichnet.

Eine nachhaltige Konvergenz ist von entscheidender Bedeutung: Länder, die den Euro einführen, sollten nachweisen können, dass ihr Konvergenzprozess nachhaltig ist. Voraussetzung für eine nachhaltige Konvergenz sind gesamtwirtschaftliche Stabilität und vor allem eine solide Haushaltspolitik. Die meisten der untersuchten Länder haben beim Abbau ihrer makroökonomischen Ungleichgewichte Fortschritte erzielt. Für eine nachhaltige Konvergenz bedarf es überdies handlungsfähiger Institutionen. Um makroökonomischen Schocks begegnen zu können, müssen die Länder über gut funktionierende Güter- und Arbeitsmärkte verfügen. Zudem muss eine geeignete makroprudenzielle Politik festgelegt werden, um den Aufbau gesamtwirtschaftlicher Ungleichgewichte zu verhindern, z. B. einen übermäßigen Anstieg der Vermögenspreise und Boom-Bust-Zyklen bei Krediten. Schließlich muss ein geeigneter Rahmen für die Aufsicht über Finanzinstitute sowie für deren Abwicklung vorhanden sein, insbesondere mit Blick auf die Errichtung der Bankenunion und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus.

Rechtliche Konvergenz: In keinem der sieben untersuchten Länder entspricht der Rechtsrahmen in vollem Umfang den Anforderungen an die Einführung des Euro. Unvereinbarkeiten bestehen nach wie vor in Bezug auf die Zentralbankunabhängigkeit, insbesondere die institutionelle, finanzielle und persönliche Unabhängigkeit. Darüber hinaus erfüllt außer Kroatien keines der untersuchten Länder die Anforderungen hinsichtlich des Verbots der monetären Finanzierung und der rechtlichen Integration der jeweiligen Zentralbank in das Eurosystem.

Medienanfragen sind an Herrn Stefan Ruhkamp unter +49 69 1344 5057 zu richten.

Anmerkung:

  • Ein Konvergenzbericht wird mindestens alle zwei Jahre oder auf Antrag eines EU-Mitgliedstaats, das dem Euro-Währungsgebiet beitreten möchte, erstellt.
  • Diese Berichte werden sowohl von der EZB als auch von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie beschreiben die Fortschritte, die nicht zum Eurogebiet gehörende Mitgliedstaaten bei der Erreichung der zur Einführung des Euro erforderlichen Kriterien erzielt haben.
KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter