Neue Regelungen zur Risikokontrolle für refinanzierungsfähige Sicherheiten
Im Rahmen der regelmäßigen Beurteilung der Regelungen zur Risikokontrolle für refinanzierungsfähige Sicherheiten, die zur Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems (d. h. Innertages-Liquiditätsmanagement und geldpolitische Geschäfte) verwendet werden, hat der EZB-Rat folgende Änderungen dieser Regelungen genehmigt:
- Kategorie-1-Sicherheiten sind in vier Liquiditätskategorien einzuteilen, für die jeweils ein spezifischer Sicherheitsabschlag vorzusehen ist.
- Bei der Festlegung der Laufzeitkategorien für die Sicherheitsabschläge ist auf eine gleichmäßige Verteilung ausstehender Volumina über das Laufzeitenspektrum hinweg zu achten.
- Die Anwendung von Sicherheitenmargen bei befristeten Transaktionen wird eingestellt und die Schwellenwerte für einen Margenausgleich werden herabgesetzt.
- Um Kohärenz zwischen den neu festgelegten Bewertungsabschlägen für refinanzierungsfähige Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten zu gewährleisten, müssen Letztere auch dahingehend modifiziert werden, dass sowohl dem Wegfall von Sicherheitsmargen als auch den neuen Laufzeitkategorien Rechnung getragen wird.
Das Dokument "Änderung der Regelungen zur Risikokontrolle für refinanzierungsfähige Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten" geht auf die Einzelheiten der Änderungen ein [Publications].
Der EZB-Rat hat beschlossen, die Geschäftpartner über diese Änderungen der Regelungen zur Risikokontrolle für Kategorie-1- und Kategorie-2-Sicherheiten in Kenntnis zu setzen. Die Änderungen treten mit Umsetzung durch die nationalen Zentralbanken in Kraft, die für das erste Quartal 2004 vorgesehen ist.
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