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1 Managementbericht

1.1 Zweck des EZB-Managementberichts

Der Managementbericht[1] ist Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB und soll den Lesern Hintergrundinformationen zum Jahresabschluss liefern.[2] Da die Aktivitäten und Geschäfte der EZB auf ihre Ziele ausgerichtet sind, ist auch ihre Finanz- und Ertragslage im Kontext ihrer Maßnahmen zu sehen.

Zu diesem Zweck erläutert der Managementbericht die wichtigsten Aktivitäten und Geschäfte der EZB sowie deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Darüber hinaus enthält er eine Analyse der wichtigsten Entwicklungen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Informationen zu den finanziellen Mitteln der EZB. Der Bericht erläutert außerdem das Risikoumfeld, in dem die EZB tätig ist. Er liefert Informationen zu den finanziellen und operativen Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, sowie zu den Risikomanagementrichtlinien, die zur Risikominderung angewandt werden.

1.2 Aktivitäten

Die EZB ist Teil des Eurosystems, dessen vorrangiges Ziel in der Gewährleistung von Preisstabilität besteht. Zu den wichtigsten Aufgaben der EZB zählen gemäß der ESZB-Satzung[3] die Ausführung der Geldpolitik des Euroraums, die Durchführung von Devisengeschäften, die Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und die Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungsverkehrssysteme.

Die EZB ist auch dafür verantwortlich, dass der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) wirksam und einheitlich funktioniert, um im Wege einer eng begleitenden und effektiven Bankenaufsicht zur Sicherheit und Solidität des Bankensystems und zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen.

Das Prinzip der dezentralen Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem spiegelt sich darin wider, dass die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems im Jahresabschluss der EZB und im Jahresabschluss der nationalen Zentralbanken (NZBen) erfasst werden. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten von der EZB in Erfüllung ihres Mandats ausgeführten Geschäfte und wahrgenommenen Funktionen und erläutert die jeweiligen Auswirkungen auf den EZB-Jahresabschluss.

Tabelle 1

Die wichtigsten Aktivitäten der EZB und ihre Auswirkungen auf den Jahresabschluss

1) Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.
2) Weitere Informationen zu TARGET2 finden sich auf der Website der EZB.

1.3 Finanzielle Entwicklungen

1.3.1 Bilanz

Aufgrund des Erwerbs von Wertpapieren im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)[4] weitete sich die Bilanz der EZB im Zeitraum von 2015 bis 2018 deutlich aus.

2019 stiegen die Aktiva der EZB insgesamt um 10,0 Mrd € auf 457,1 Mrd €. Dies war vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen: a) den Anstieg des Goldpreises sowie die Aufwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro im Jahresverlauf wuchs der Marktwert der „Währungsreserven“ der EZB und b) die Wertzunahme der umlaufenden Euro-Banknoten.[5]

Abbildung 1

Die wichtigsten Positionen der EZB-Bilanz

(in Mrd €)

Quelle: EZB.

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Euro-Wertpapiere machten Ende 2019 55 % der gesamten Aktiva der EZB aus. Unter dieser Bilanzposition weist die EZB Wertpapiere aus, die sie im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP), der drei Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP1, CBPP2 und CBPP3), des ABSPP und des PSPP erworben hat. Im Jahr 2019 legte die EZB die Tilgungsbeträge der Wertpapiere in ihren APP-Portfolios bei Fälligkeit vollumfänglich wieder an. Darüber hinaus nahm die EZB die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des APP am 1. November 2019 auf der Grundlage eines Beschlusses des EZB-Rats vom 12. September 2019 über das monatliche Gesamtvolumen der vom Eurosystem getätigten Ankäufe[6] und vorbehaltlich im Voraus festgelegter Zulassungskriterien wieder auf.

Ende 2019 ging der Wert des Portfolios der EZB an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren um 1,3 Mrd € auf 250,4 Mrd € zurück (siehe Abbildung 2), was vor allem auf Tilgungen von im Rahmen von SMP, CBPP1 und CBPP2 gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen war. Der Gesamtrückgang dieser Bestände belief sich auf 2,2 Mrd €. Der Rückgang des PSPP-Portfolios um 0,1 Mrd € war hauptsächlich auf die Nettoauswirkung der Amortisierung von Disagio- und Agiobeträgen[7] auf im Portfolio enthaltene Wertpapiere zurückzuführen, durch die die in den letzten beiden Monaten 2019 durchgeführten Nettoankäufe mehr als ausgeglichen wurden.

Abbildung 2

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

(in Mrd €)

Quelle: EZB.

2019 stieg der Euro-Gegenwert der Währungsreserven der EZB, die Gold, Sonderziehungsrechte und Devisen (US-Dollar, japanische Yen und chinesische Renminbi) umfassen, um 6,2 Mrd € auf insgesamt 75,8 Mrd €.

Der Euro-Gegenwert der Bestände der EZB an Gold und Goldforderungen nahm 2019 um 3,8 Mrd € zu und lag bei 22,0 Mrd € (siehe Abbildung 3), was einem Anstieg des Goldpreises in Euro zuzuschreiben war. Derweil blieb der Goldbestand in Feinunzen unverändert. Aus diesem Anstieg ergab sich auch eine Veränderung bei den Ausgleichsposten aus Neubewertung der EZB, die um denselben Betrag zunahmen (siehe Abschnitt 1.3.2 „Finanzielle Mittel“).

Abbildung 3

Goldbestand und Goldpreis

(linke Skala: in Mrd €; rechte Skala: Euro pro Feinunze Gold)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der „Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold“ enthält nicht die Beiträge der Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die dem Euro-Währungsgebiet nach dem 1. Januar 1999 beigetreten sind, zum kumulierten Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold der EZB zum Tag vor ihrem jeweiligen Beitritt zum Eurosystem.

Die Nettofremdwährungsbestände[8] der EZB in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi stiegen in Euro um 2,4 Mrd € auf 53,1 Mrd € (siehe Abbildung 4). Gründe hierfür waren die Wiederanlage der aus diesen Beständen im Jahresverlauf erzielten Einkünfte sowie die Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar und dem japanischen Yen. Die Abwertung des Euro spiegelt sich auch in den gestiegenen Salden der Ausgleichsposten aus Neubewertung der EZB wider (siehe Abschnitt 1.3.2 „Finanzielle Mittel“).

Abbildung 4

Devisenbestände

(in Mrd €)

Quelle: EZB.

Zum Jahresende 2019 haben US-Dollar mit rund 77 % des Gesamtbestands weiterhin den größten Anteil an den Devisenbeständen der EZB.

Die EZB legt ihre Währungsreserven in einem dreistufigen Prozess an. Zunächst wird von den Risikomanagern der EZB ein strategisches Benchmark-Portfolio entwickelt, das vom EZB-Rat zu genehmigen ist. Dann stellen die Portfoliomanager der EZB ein taktisches Benchmark-Portfolio zusammen, das der Genehmigung des Direktoriums unterliegt. Im letzten Schritt werden die laufenden Anlagegeschäfte dezentral von den NZBen durchgeführt.

Die Währungsreserven der EZB werden hauptsächlich in Wertpapiere und Geldmarkteinlagen investiert oder auf Girokonten gehalten (siehe Abbildung 5). Die in diesem Portfolio enthaltenen Wertpapiere werden zum Marktpreis zum Jahresultimo bewertet.

Abbildung 5

Zusammensetzung der Devisenanlagen

(in Mrd €)

Quelle: EZB.

Die Währungsreserven ermöglichen es der EZB, gegebenenfalls Devisenmarktinterventionen zu finanzieren. Daher verfolgt die EZB bei der Verwaltung ihrer Währungsreserven drei Ziele, nämlich – in der Reihenfolge ihrer Priorität – Liquidität, Sicherheit und Rentabilität. Deshalb umfasst das Portfolio hauptsächlich Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten (siehe Abbildung 6).

Abbildung 6

Laufzeitstruktur der in Fremdwährung denominierten Wertpapiere

Quelle: EZB.

2019 blieb der Wert des Eigenmittelportfolios der EZB nahezu unverändert (siehe Abbildung 7). Dieses Portfolio enthält in erster Linie auf Euro lautende Wertpapiere, die zum Marktpreis zum Jahresultimo bewertet werden.

Abbildung 7

Eigenmittelportfolio der EZB

(in Mrd €)

Quelle: EZB.

Das Eigenmittelportfolio der EZB wird als Gegenposten zum eingezahlten Kapital, zur Rückstellung für finanzielle Risiken und zum allgemeinen Reservefonds gehalten. Durch die Portfolioerträge werden die nicht mit Aufsichtsaufgaben zusammenhängenden Betriebsaufwendungen der EZB mitfinanziert.[9] Die Verwaltung des Eigenmittelportfolios zielt auf eine Maximierung der Erträge ab, wobei eine Reihe von Risikolimiten zu beachten ist. Daraus ergibt sich eine stärker diversifizierte Laufzeitstruktur (siehe Abbildung 8) als bei den Währungsreserven.

Abbildung 8

Laufzeitstruktur der im Eigenmittelportfolio enthaltenen Wertpapiere

Quelle: EZB.

1.3.2 Finanzielle Mittel

Die EZB verfügt über finanzielle Mittel in Form ihres Kapitals, der allgemeinen Risikorückstellung, der Ausgleichsposten aus Neubewertung und des Jahresüberschusses. Diese Mittel werden a) gewinnbringend investiert und/oder b) verwendet, um aus finanziellen Risiken resultierende Verluste direkt auszugleichen. Zum 31. Dezember 2019 verfügte die EZB über finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 47,7 Mrd € (siehe Abbildung 9), was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 5,7 Mrd € entspricht. Verantwortlich dafür war hauptsächlich der durch die Abwertung des Euro bedingte Anstieg in den Ausgleichsposten aus Neubewertung.

Abbildung 9

Finanzielle Mittel der EZB

(in Mrd €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ umfasst den gesamten Gewinn aus der Neubewertung der Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbestände, berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nicht realisierte Gewinne auf Gold, Fremdwährungen und Wertpapiere, die Neubewertungen unterliegen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Erträge ausgewiesen, sondern direkt unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung auf der Passivseite der EZB-Bilanz erfasst. Mit den Salden aus diesen Posten können die Auswirkungen künftiger ungünstiger Schwankungen der entsprechenden Preise und/oder Wechselkurse aufgefangen werden. Sie stärken somit die Widerstandsfähigkeit der EZB gegenüber den zugrunde liegenden Risiken. 2019 stiegen die Ausgleichsposten aus Neubewertung von Gold, Fremdwährungen und Wertpapieren[10] um 5,1 Mrd € auf 30,2 Mrd €, was hauptsächlich dem Anstieg des Goldpreises und der Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar und dem japanischen Yen geschuldet war (siehe Abbildung 10).

Abbildung 10

Die wichtigsten Wechselkurse und Goldpreise im Zeitraum 2015-2019

(prozentuale Veränderungen gegenüber 2015; Daten zum Jahresende)

Quelle: EZB.

Der Überschuss aus Forderungen und Verbindlichkeiten der EZB in einem Geschäftsjahr kann zum Auffangen potenzieller Verluste desselben Jahres verwendet werden. 2019 lag der Jahresüberschuss der EZB mit 2,4 Mrd € um 0,8 Mrd € höher als 2018.

In Anbetracht ihrer finanziellen Risiken (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“) unterhält die EZB eine Rückstellung für finanzielle Risiken. Der Umfang dieser Rückstellung wird jährlich unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren geprüft. Hierzu zählen unter anderem die Höhe der Bestände an risikobehafteten Anlagen, die für das kommende Jahr zu erwartenden Ergebnisse und eine Risikobeurteilung. Die Risikorückstellung darf zusammen mit dem allgemeinen Reservefonds der EZB den Wert der von den NZBen des Eurosystems eingezahlten Kapitalanteile nicht übersteigen. Nach der fünfjährlichen Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB zum 1. Januar 2019 und der daraus resultierenden Verringerung der Gewichtsanteile der NZBen des Euro-Währungsgebiets am gezeichneten Kapital der EZB sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bewertung der finanziellen Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, beschloss der EZB-Rat, Rückstellungen für finanzielle Risiken in Höhe von 84 Mio € aufzulösen, um das Rückstellungsvolumen wieder auf den zulässigen Höchstwert von 7,5 Mrd € zu senken, was der Summe der von den NZBen des Euroraums eingezahlten Kapitalanteile entspricht.

Das von NZBen innerhalb und außerhalb des Euro-Währungsgebiets eingezahlte Kapital der EZB belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 7,7 Mrd €, 81 Mio € weniger als zum Jahresende 2018. Dieser Rückgang resultierte aus der fünfjährlichen Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat und zu einer Reduzierung des (jeweils zu 100 % eingezahlten) Anteils der NZBen des Euroraums führte.

Die Anteile der einzelnen NZBen am Kapital der EZB werden sich 2020 aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des daraus resultierenden Ausscheidens der Bank of England aus dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) ändern. Das gezeichnete Kapital der EZB wird unverändert bleiben, da der Anteil der Bank of England am gezeichneten Kapital der EZB auf die NZBen inner- und außerhalb des Euroraums aufgeteilt wird. Auch das eingezahlte Kapital der EZB wird sich 2020 nicht ändern, da die verbleibenden NZBen den Anteil der Bank of England am eingezahlten Kapital ausgleichen werden.

1.3.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Im Zeitraum von 2015 bis 2019 ist der Jahresüberschuss der EZB allmählich von rund 1,1 Mrd € auf rund 2,4 Mrd € gestiegen (siehe Abbildung 11), was hauptsächlich auf höhere Zinserträge aus Währungsreserven und zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen ist. Dadurch wurde der Rückgang der Zinseinkünfte aus dem Banknotenumlauf[11] und aus dem Eigenmittelportfolio mehr als ausgeglichen.

Im Jahr 2019 belief sich der Jahresüberschuss der EZB auf 2 366 Mio € (2018: 1 575 Mio €). Die Zunahme um 790 Mio € gegenüber 2018 war sowohl auf einen Anstieg der Nettozinserträge als auch auf bessere Ergebnisse aus Finanzoperationen zurückzuführen.

Abbildung 11

Die wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB

(in Mio €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ umfasst „Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen“, „Erträge aus Aktien und Beteiligungen“, „Sonstige Erträge“ und „Sonstige Aufwendungen“.

Die Nettozinserträge der EZB stiegen um 410 Mio € auf 2 686 Mio € (siehe Abbildung 12). Dies war hauptsächlich auf höhere Zinserträge aus Währungsreserven und zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen.

Abbildung 12

Nettozinserträge

(in Mio €)

Quelle: EZB.

Die Nettozinserträge aus Währungsreserven erhöhten sich vor allem infolge der höheren Zinserträge aus Wertpapieren in US-Dollar um 190 Mio € auf 1 052 Mio €.

Da im Jahr 2018 insbesondere im kurzen Laufzeitbereich fast durchgängig ein Aufwärtstrend der Renditen aus US-Dollar-Wertpapieren verzeichnet wurde (siehe Abbildung 13), erwarb die EZB Wertpapiere mit höheren Renditen, wodurch sich die Durchschnittsrendite ihres US-Dollar-Portfolios gegenüber dem Vorjahr erhöhte. Dies wirkte sich 2019 positiv auf die Zinserträge aus diesem Portfolio aus.

Abbildung 13

Renditen zweijähriger Staatsanleihen in den Vereinigten Staaten, Japan und China

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: EZB.

Die Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren lagen 2019 bei 1 447 Mio € und waren damit 212 Mio € höher als 2018 (siehe Abbildung 14). Die Zinserträge aus Wertpapieren, die im Rahmen des APP erworben wurden, stiegen um 316 Mio € auf 1 136 Mio €. Dieser Anstieg war in erster Linie auf das PSPP-Portfolio zurückzuführen, das gegenüber 2018 im Jahresverlauf höhere durchschnittliche Bestände und eine höhere durchschnittliche Rendite verzeichnete. Die durchschnittliche Rendite des Portfolios hat sich in den letzten beiden Jahren insbesondere aus zwei Gründen erhöht: a) die Rendite der 2018 erworbenen Wertpapiere lag über dem historischen Durchschnitt des Portfolios und b) die Reinvestition der Tilgungsbeträge 2019 erfolgte zu einer höheren Rendite, als die getilgten Wertpapiere sie aufwiesen. Unterdessen blieben die Renditen von Staatsanleihen des Euroraums 2019 im Durchschnitt niedrig (siehe Abbildung 15). Der Anstieg der Nettozinserträge aus Wertpapieren des APP-Programms glich den Rückgang der Nettozinserträge aus den im Rahmen des SMP, CBPP1 und CBPP2 erworbenen Wertpapieren mehr als aus. Dieser Rückgang (um 104 Mio € auf 311 Mio €) hatte seine Ursache in fällig werdenden Wertpapieren, was das Volumen dieser Portfolios sinken ließ. 2019 generierten die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere rund 54 % des Nettozinsertrags der EZB.

Abbildung 14

Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren

(in Mio €)

Quelle: EZB.

Abbildung 15

Renditen zehnjähriger Staatsanleihen im Euroraum

(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: EZB.

Sowohl die Zinserträge aus dem Anteil der EZB am gesamten Euro-Banknotenumlauf als auch die Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven lagen bei null. Verantwortlich hierfür war der für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems geltende Zinssatz von 0 %.

Die sonstigen Nettozinserträge waren rückläufig, was hauptsächlich niedrigeren Zinserträgen aus dem Eigenmittelportfolio infolge des Niedrigzinsumfelds im Euroraum zuzuschreiben war.

In der Position Nettoergebnis aus Finanzoperationen und Abschreibungen auf Finanzanlagen wurde ein Gewinn von 176 Mio € ausgewiesen (siehe Abbildung 16). Für diesen Anstieg um 322 Mio € gegenüber dem Vorjahr waren in erster Linie höhere realisierte Netto-Kursgewinne verantwortlich.

Der realisierte Netto-Kursgewinn aus Wertpapierverkäufen im Jahr 2019 war vor allem auf Kursgewinne von Wertpapieren in US-Dollar zurückzuführen, deren Marktwert im Jahresverlauf vom Rückgang der Renditen von Anleihen in US-Dollar positiv beeinflusst wurde.

Abbildung 16

Realisierte Gewinne und Verluste und Abschreibungen

(in Mio €)

Quelle: EZB.

Darüber hinaus wurden zum 31. Dezember 2019 84 Mio € aus der allgemeinen Risikorückstellung der EZB erfolgswirksam freigegeben, um deren Volumen wieder auf ihren zulässigen Höchstwert zu bringen, welcher der Summe der von den NZBen des Euroraums eingezahlten Kapitalanteile entspricht (siehe Abschnitt 1.3.2 „Finanzielle Mittel“).

Die Betriebsaufwendungen der EZB insgesamt, einschließlich Abschreibungen und Aufwendungen für die Banknotenherstellung, stiegen um 42 Mio € auf 1 156 Mio € (siehe Abbildung 17). Der Anstieg gegenüber 2018 ist hauptsächlich auf höhere Personalkosten zurückzuführen. Gründe hierfür waren a) die insbesondere bei der Bankenaufsicht höhere durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Jahr 2019 und b) die höheren Aufwendungen im Zusammenhang mit anderen langfristig fälligen Leistungen, die vor allem auf den Ende 2019 für die versicherungsmathematische Bewertung verwendeten höheren Abzinsungssatz zurückzuführen waren. Infolge der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes für Leasingverhältnisse im Jahr 2019 werden Leasingaufwendungen, die bislang als Verwaltungsaufwand ausgewiesen wurden, nun als Abschreibungen erfasst. Infolgedessen waren die Verwaltungsaufwendungen niedriger, während die Abschreibungskosten höher ausfielen als im Vorjahr. Zudem sorgten niedrigere Kosten im Zusammenhang mit Zeitarbeitskräften und eine geringere Inanspruchnahme externer Berater für einen Rückgang der Verwaltungsaufwendungen.

Mit der Bankenaufsicht verbundene Aufwendungen werden vollständig durch die den beaufsichtigten Unternehmen auferlegten Gebühren gedeckt.[12]

Abbildung 17

Betriebsaufwendungen und Aufsichtsgebühren

(in Mio €)

Quelle: EZB.
Anmerkungen: Bei den Betriebsaufwendungen erfolgt eine Aufteilung zwischen Zentralbankaufgaben und Bankenaufsicht. Die Kosten der von den unterstützenden Geschäftsbereichen der EZB erbrachten gemeinsamen Dienste wurden diesen beiden Kategorien zugeordnet. Diese gemeinsamen Dienste werden von den bestehenden unterstützenden Geschäftsbereichen der EZB bereitgestellt, darunter Dienste in Bezug auf Räumlichkeiten, Personalmanagement, Verwaltungsdienste, Haushaltsplanung und Controlling, Rechnungswesen, Rechtsdienste, Kommunikations- und Übersetzungsdienste, interne Revision, Statistik- und IT-Dienste.

1.4 Risikomanagement

Das Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten der EZB und erfolgt durch einen kontinuierlichen Prozess bestehend aus a) Risikoidentifikation und -bewertung, b) Überprüfung der Risikostrategie und -politik, c) Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen und d) Risikoüberwachung und -berichterstattung. Alle Teilprozesse stützen sich auf effektive Methoden, Verfahren und Systeme.

Schaubild 1

Risikomanagement-Kreislauf

Die EZB ist sowohl finanziellen als auch operationellen Risiken ausgesetzt. In den nachfolgenden Abschnitten werden diese Risiken, ihre Quellen und die jeweiligen Risikokontrollmaßnahmen erläutert.

1.4.1 Finanzielle Risiken

Vom Direktorium vorgeschlagene Richtlinien und Verfahren sollen einen angemessenen Schutz gegen die finanziellen Risiken gewährleisten, denen die EZB ausgesetzt ist. Der Ausschuss für Risikomanagement (RMC), dem Experten der Zentralbanken des Eurosystems angehören, trägt unter anderem zur Überwachung, Messung und Meldung finanzieller Risiken im Zusammenhang mit der Bilanz des Eurosystems bei. Außerdem legt er die diesbezüglichen Methoden und Rahmenwerke fest und überprüft sie. Auf diese Weise hilft der RMC den Beschlussorganen dabei, einen angemessenen Schutz für das Eurosystem zu gewährleisten.

Die finanziellen Risiken der EZB ergeben sich aus ihren Kerntätigkeiten und den damit verbundenen Engagements. Die daraus resultierenden Risikokontrollmaßnahmen und -limite unterscheiden sich nach der Art der Geschäfte und spiegeln die Politik oder Anlageziele der verschiedenen Portfolios sowie die Risikomerkmale der zugrunde liegenden Vermögenswerte wider.

Zur Überwachung und Beurteilung dieser Risiken stützt sich die EZB auf eine Reihe von intern entwickelten Verfahren zur Risikoschätzung. Diese basieren auf einem Risikosimulationssystem, das Markt- und Kreditrisiken parallel quantifiziert. Die zentralen Modellierungskonzepte, -techniken und -annahmen, auf denen die Risikomessgrößen beruhen, orientieren sich an Branchenstandards und verfügbaren Marktdaten. Die Risiken werden üblicherweise anhand des zu erwartenden Ausfalls (Expected Shortfall – ES)[13] quantifiziert, der unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 99 % über einen Einjahreshorizont geschätzt wird. Zur Risikoberechnung werden zwei Ansätze verwendet: a) der bilanztechnische Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung bei der Ermittlung der Risikoschätzwerte gemäß allen anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften als Puffer berücksichtigt werden, und b) der finanzielle Ansatz, wonach die Ausgleichsposten aus Neubewertung bei der Risikoberechnung nicht als Puffer berücksichtigt werden. Die EZB berechnet außerdem andere Risikomessgrößen mit verschiedenen Konfidenzniveaus, führt Sensitivitäts- und Stresstestszenario-Analysen durch und erstellt längerfristige Projektionen zu Risiken und Erträgen, um über die Risiken stets umfassend im Bild zu sein.[14]

Die Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, haben sich im Jahresverlauf insgesamt verringert. Ende 2019 beliefen sich die gesamten finanziellen Risiken, gemessen als ES für ein Konfidenzniveau von 99 % über einen Einjahreshorizont, für alle Portfolios der EZB zusammengenommen bilanztechnisch bewertet auf 8,1 Mrd €. Dieser Wert lag um 1,1 Mrd € unter den Ende 2018 geschätzten Risiken. Dieser Rückgang spiegelt geringere Währungs- und Zinsrisiken in den Anlageportfolios der EZB, Bonitätsverbesserungen der Wertpapiere in den Portfolios der EZB sowie Tilgungen von im Rahmen von SMP, CBPP1 und CBPP2 gehaltenen Wertpapieren wider.

Kreditrisiken entstehen aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB, ihrem auf Euro lautenden Eigenmittelportfolio und ihren Währungsreserven. Wenngleich die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung erfasst werden und somit keinen Preisänderungen im Zusammenhang mit Kreditmigrationen unterliegen, sind sie dennoch dem Kreditausfallrisiko ausgesetzt. Die auf Euro lautenden Eigenmittel und Währungsreserven werden zu Marktpreisen bewertet und sind daher Kreditmigrations- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ist das Kreditrisiko aufgrund von Bonitätsverbesserungen mehrerer europäischer Staatstitel sowie Tilgungen in den SMP-Beständen gesunken.

Das Kreditrisiko wird vorwiegend durch Zulassungskriterien, Due-Diligence-Verfahren und Limite gemindert, die sich von Portfolio zu Portfolio unterscheiden.

Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken entstehen aus den Währungsreserven und Goldbeständen der EZB. Das Währungsrisiko sank im Vergleich zum Vorjahr aufgrund höherer Ausgleichsposten aus Neubewertung, die als Puffer gegen negative Wechselkurs- und Goldpreisentwicklungen wirken.

Angesichts der geldpolitischen Bedeutung dieser Vermögenswerte sichert die EZB die damit verbundenen Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken nicht ab. Stattdessen werden diese Risiken durch die Ausgleichsposten aus Neubewertung und die Diversifizierung der Bestände über verschiedene Währungen und Gold hinweg gemindert.

Die Währungsreserven der EZB und die auf Euro lautenden Eigenmittelportfolios sind überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert und einem Marktrisiko aufgrund von Zinsschwankungen ausgesetzt, weil sie zu Marktpreisen bewertet werden. Die Währungsreserven der EZB sind vor allem in Vermögenswerte mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten investiert (siehe Abbildung 6 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“), während die Vermögenswerte im Eigenmittelportfolio in der Regel eine längere Laufzeit aufweisen (siehe Abbildung 8 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“). Bilanztechnisch bewertet ging diese Risikokomponente gegenüber 2018 zurück, was die Entwicklung der Marktbedingungen widerspiegelt.

Das aus der Bewertung zu Marktpreisen resultierende Zinsänderungsrisiko der EZB wird durch Vorgaben zur Portfoliostrukturierung und die Ausgleichsposten aus Neubewertung gemindert.

Die EZB ist zudem dem Zinsänderungsrisiko aufgrund von Inkongruenzen zwischen den Zinserträgen aus ihren Vermögenswerten und den für ihre Verbindlichkeiten fälligen Zinszahlungen ausgesetzt, das sich im Nettozinsertrag niederschlägt. Dieses Risiko hängt nicht direkt mit einem spezifischen Portfolio zusammen, sondern ist eher der Struktur der Bilanz der EZB insgesamt und insbesondere dem Vorhandensein von Inkongruenzen bei Laufzeiten und Renditen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geschuldet. Es wird mittels Projektionen der Rentabilität der EZB überwacht, die zeigen, dass die EZB auch in den kommenden Jahren mit einem positiven Nettozinsertrag rechnen kann.

Diese Art von Risiko wird mit Vorgaben zur Portfoliostrukturierung gesteuert und durch das Bestehen von unverzinsten Verbindlichkeiten in der Bilanz der EZB weiter gemindert.

1.4.2 Operationelles Risiko

Das Management operationeller Risiken[15] (Operational Risk Management – ORM) der EZB umfasst alle nichtfinanziellen Risiken.

Das Direktorium ist für die ORM-Richtlinie und den ORM-Rahmen der EZB verantwortlich und genehmigt diese. Der Ausschuss für operationelle Risiken (Operational Risk Committee – ORC) unterstützt das Direktorium in seiner Aufsichtsfunktion hinsichtlich des Managements operationeller Risiken. ORM ist ein integraler Bestandteil der[16]Governance-Struktur und der Managementprozesse der EZB.

Der ORM-Rahmen der EZB soll vor allem dazu beitragen, dass die EZB ihren Auftrag erfüllt und ihre Ziele erreicht, und gleichzeitig ihren Ruf und ihre Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden schützen. Im Rahmen des ORM ist jeder Geschäftsbereich für die Ermittlung, Beurteilung, Meldung und Überwachung seiner operationellen Risiken, Vorfälle und Kontrollen sowie diesbezügliche Maßnahmen verantwortlich. In diesem Zusammenhang bietet die Risikotoleranzpolitik der EZB Orientierungshilfe bezüglich der Strategie zur Risikobewältigung und der Verfahren für die Risikoübernahme. Sie ist an eine 5×5-Risikomatrix gekoppelt, die auf den Skalen für Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit basiert (bei denen quantitative und qualitative Kriterien angewandt werden).

Das Umfeld, in dem die EZB agiert, ist von immer komplexeren Bedrohungen geprägt, und in ihrem Tagesgeschäft ist sie vielfältigen operationellen Risiken ausgesetzt. Zu den besonderen Problemfeldern der EZB gehört u. a. ein breites Spektrum von nichtfinanziellen Risiken, die auf Menschen, Informationen, Systeme, Prozesse und externe Drittanbieter zurückzuführen sind. Deshalb hat die EZB Verfahren eingerichtet, die das laufende und wirksame Management ihrer operationellen Risiken unterstützen und sicherstellen, dass Risikoinformationen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Darüber hinaus befasst sich die EZB besonders mit der Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit. So wurden Notfallpläne erarbeitet, die im Falle von Störungen den unterbrechungsfreien Betrieb kritischer Geschäftsbereiche gewährleisten.

2 Jahresabschluss der EZB

2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2019

Anmerkungen: Bei den im Jahresabschluss und in den Tabellen der Erläuterungen angegebenen Summen kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen. Die Angaben 0 und (0) bezeichnen auf null gerundete positive bzw. negative Beträge, während ein Bindestrich (-) null bezeichnet.

2.2 Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr 2019

Frankfurt am Main, 11. Februar 2020
Europäische Zentralbank

Christine Lagarde
Präsidentin

2.3 Rechnungslegungsgrundsätze

Form und Darstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der EZB ist gemäß den folgenden Rechnungslegungsgrundsätzen[17] aufgestellt worden, mit denen nach Auffassung des EZB-Rats eine angemessene Darstellung des Jahresabschlusses erzielt wird und die zugleich für die Tätigkeit einer Zentralbank angemessen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die folgenden Grundsätze kamen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zur Anwendung: Bilanzwahrheit/Bilanzklarheit, Bilanzvorsicht, Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag, Wesentlichkeit, Unternehmensfortführung, Periodenabgrenzung, Stetigkeit und Vergleichbarkeit.

Ausweis von Aktiva und Passiva

Aktiva bzw. Passiva werden nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen oder Aufwand der EZB zugutekommt bzw. von ihr zu tragen ist, im Wesentlichen alle damit verbundenen Risiken und Nutzen auf die EZB übergegangen sind und die Anschaffungskosten oder der Wert des Vermögensgegenstands bzw. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig ermittelt werden können.

Bewertungsansatz

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu historischen Anschaffungskosten. Abweichend davon werden marktfähige Wertpapiere (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren), Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) zum Marktwert ausgewiesen.

Für die Erfassung von Transaktionen in finanziellen Aktiva und Passiva ist der Erfüllungstag maßgeblich.

Mit Ausnahme von Wertpapierkassageschäften werden Geschäfte mit Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlusstag in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst. Am Abwicklungstag werden die außerbilanziellen Buchungen zurückgebucht, und die Geschäfte werden in der Bilanz erfasst. Devisenkäufe und -verkäufe wirken sich am Abschlusstag auf die Nettowährungsposition aus; realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen werden ebenfalls zum Abschlusstag berechnet. Aufgelaufene Zinsen und Agio- bzw. Disagiobeträge für Finanzinstrumente in Fremdwährung werden täglich berechnet und ausgewiesen, und auch die Fremdwährungsposition ändert sich durch diese aufgelaufenen Beträge täglich.

Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten

Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Bei Erträgen und Aufwendungen ist der Wechselkurs am Buchungstag maßgeblich. Die Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Instrumente) erfolgt für jede Währung gesondert.

Bei der Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden Marktpreis- und Wechselkurseffekte getrennt behandelt.

Die Goldposition wird zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Bei der Neubewertung der Goldposition wird nicht zwischen Preis- und Wechselkurseffekten differenziert. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 erfolgte die bilanzielle Bewertung zum Euro-Preis je Feinunze Gold auf Basis des Umrechnungskurses des Euro zum US-Dollar am 31. Dezember 2019.

Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts (SZR) beruht auf einem Währungskorb. Der Wert eines SZR wird als Summe der Werte der fünf im Währungskorb enthaltenen wichtigsten Weltwährungen (US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und Pfund Sterling) in entsprechender Gewichtung berechnet. Die SZR-Bestände der EZB wurden anhand des am 31. Dezember 2019 geltenden Wechselkurses des SZR zum Euro umgerechnet.

Wertpapiere

Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst.

Sonstige Wertpapiere
Die Bewertung von marktfähigen Wertpapieren (mit Ausnahme von gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) und vergleichbaren Forderungen erfolgt entweder zum mittleren Marktpreis oder auf Grundlage der Zinsstrukturkurve am Bilanzstichtag für jedes Wertpapier getrennt. In Wertpapiere eingebettete Optionen werden nicht getrennt bewertet. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurden die mittleren Marktpreise vom 30. Dezember 2019 herangezogen. Nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung bewertet.

Ergebnisermittlung

Aufwendungen und Erträge werden in derjenigen Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.[18] Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Fremdwährungsbeständen, Gold und Wertpapieren werden erfolgswirksam verbucht, wobei die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position als Berechnungsgrundlage dienen.

Nicht realisierte Gewinne werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern in der Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesen.

Nicht realisierte Verluste werden in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt, wenn sie zum Jahresende die im betreffenden Ausgleichsposten aus Neubewertung erfassten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen. Nicht realisierte Verluste aus einem Wertpapier, einer Währung oder Gold werden nicht mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Wertpapieren, Währungen oder Gold verrechnet. Sind nicht realisierte Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen, dann werden die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position durch Neuberechnung zum Wechselkurs bzw. Marktpreis zum Jahresultimo herabgesetzt. Am Jahresende in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste nicht realisierte Verluste aus Zinsswaps werden in den Folgejahren amortisiert.

Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgejahren nicht zurückgebucht, es sei denn, die Wertminderung geht aufgrund der weiteren Entwicklung nachvollziehbar zurück.

Agio- oder Disagiobeträge bei Wertpapieren werden über die Restlaufzeit der Wertpapiere abgeschrieben.

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen sind Geschäfte, bei denen die EZB Vermögenswerte im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung verkauft (Repo-Geschäft) bzw. kauft (Reverse-Repo-Geschäft) oder gegen Überlassung von Sicherheiten Kredite gewährt.

Bei einem Repo-Geschäft verkauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich zugleich, diese Wertpapiere zu einem bestimmten Termin zum dafür vereinbarten Preis wieder vom Geschäftspartner zurückzukaufen. Repo-Geschäfte werden als besicherte Einlagen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Alle im Rahmen solcher Geschäfte verkauften Wertpapiere verbleiben in der Bilanz der EZB.

Bei einem Reverse Repo kauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere zu einem bestimmten Termin zum dafür vereinbarten Preis dem Geschäftspartner wieder zu verkaufen. Reverse-Repo-Geschäfte werden als besicherte Kredite auf der Aktivseite der Bilanz erfasst, sind jedoch nicht im Wertpapierbestand der EZB enthalten.

Befristete Transaktionen im Rahmen eines Programms, das von einem Spezialinstitut angeboten wird (einschließlich Wertpapierleihgeschäfte), werden nur dann in der Bilanz erfasst, wenn sie mit Barmitteln besichert sind und diese Barmittel noch nicht angelegt wurden.

Außerbilanzielle Geschäfte

Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden zur Berechnung von Wechselkursgewinnen und -verlusten in die Nettowährungsposition einbezogen.

Zinsinstrumente werden einzeln bewertet. Die täglichen Veränderungen von Nachschussleistungen der offenen Zinsterminkontrakte sowie der Zinsswaps, deren Clearing von einem zentralen Kontrahenten durchgeführt wird, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die Bewertung von Wertpapiertermingeschäften und von Zinsswaps, deren Clearing nicht von einem zentralen Kontrahenten durchgeführt wird, beruht auf allgemein anerkannten Bewertungsmethoden, bei denen festgestellte Marktpreise und -kurse sowie die Diskontierungsfaktoren vom Abwicklungs- bis zum Bewertungstag herangezogen werden.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bei der Bewertung von Aktiva und Passiva werden Sachverhalte berücksichtigt, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eingetreten sind, an dem das Direktorium die Übermittlung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zwecks Feststellung genehmigt, soweit diese Sachverhalte als wesentlich für die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz erachtet werden.

Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die keine Auswirkungen auf die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz haben, werden in den Erläuterungen angeführt.

Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden

Intra-ESZB-Salden resultieren in erster Linie aus grenzüberschreitenden Zahlungen in der Europäischen Union (EU), die in Zentralbankgeld in Euro abgewickelt werden. Diese Transaktionen werden in den meisten Fällen von privaten Wirtschaftssubjekten (d. h. Kreditinstituten, Unternehmen oder Privatpersonen) veranlasst. Sie werden über TARGET2 – das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungssystem – abgewickelt und führen zu bilateralen Salden auf den TARGET2-Konten der Zentralbanken der EU. Die bilateralen Salden werden täglich verrechnet und der EZB zugewiesen, sodass jede nationale Zentralbank (NZB) eine einzige bilaterale Nettoposition – ausschließlich gegenüber der EZB – aufweist. Von der EZB durchgeführte und über TARGET2 abgewickelte Zahlungen wirken sich ebenfalls auf die einzelnen bilateralen Nettopositionen aus. Diese Positionen in den Büchern der EZB entsprechen der Nettoforderung bzw. Nettoverbindlichkeit jeder einzelnen NZB gegenüber dem übrigen Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Die Intra-Eurosystem-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET2 ergeben, sowie sonstige auf Euro lautende Intra-Eurosystem-Salden (z. B. Gewinnvorauszahlung der EZB an die NZBen) werden in der Bilanz der EZB als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder unter „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“ oder „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ ausgewiesen. Intra-ESZB-Salden der nicht dem Eurosystem angehörenden NZBen gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET2[19] ergeben, werden unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst.

Aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems resultierende Intra-Eurosystem-Salden werden als Gesamtnettoforderung unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Banknotenumlauf“ unten).

Intra-Eurosystem-Salden, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB im Zuge des Beitritts von NZBen zum Eurosystem ergeben, lauten auf Euro und werden unter „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“ erfasst.

Sachanlagen

Sachanlagen einschließlich immaterieller Anlagewerte, ausgenommen Grundstücke und Kunstwerke, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Grundstücke und Kunstwerke werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Hauptgebäude der EZB wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaiger Wertminderung bewertet. Was die Abschreibung des EZB-Hauptgebäudes betrifft, so werden die Kosten den entsprechenden Kategorien von Sachanlagen zugeordnet, die wiederum entsprechend ihrer jeweiligen geschätzten Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Abschreibungen werden, beginnend mit dem Quartal, das auf den Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft folgt, linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. Nachfolgend ist die jeweilige Nutzungsdauer für die wichtigsten Kategorien von Sachanlagen aufgeführt:

Beim aktivierten Herstellungsaufwand für die derzeit angemieteten Räumlichkeiten der EZB wurde die Abschreibungsdauer so angepasst, dass etwaige Ereignisse, die sich auf die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der betreffenden Sachanlage auswirken, Berücksichtigung finden.

Die EZB überprüft ihr Hauptgebäude und ihre Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den Bürogebäuden (siehe „Leasingverhältnisse“ unten) jährlich auf Wertminderung gemäß dem International Accounting Standard (IAS) 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“. Ergibt sich dabei ein Hinweis auf eine mögliche Wertminderung des Vermögenswerts, so wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ist der erzielbare Betrag niedriger als der Nettobuchwert, so wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Wertminderungsaufwand erfasst.

Sachanlagen mit einem Anschaffungswert unter 10 000 € werden im Jahr des Erwerbs abgeschrieben.

Sachanlagen, welche die Aktivierungskriterien erfüllen, sich aber derzeit noch in Bau oder in Entwicklung befinden, werden in der Position „In Bau befindliche Anlagen“ erfasst. Ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft werden die diesbezüglichen Beträge umgebucht und unter Sachanlagen ausgewiesen.

Leasingverhältnisse

Bei Leasingverhältnissen im Zusammenhang mit Sachanlagen werden die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ab dem Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses in der Bilanz jeweils unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ bzw. „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) erfasst.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Außerdem werden die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Bürogebäuden abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (für mehr Informationen zum jährlichen Werthaltigkeitstest siehe „Sachanlagen“ oben). Abschreibungen werden, beginnend mit der Laufzeit des Leasingverhältnisses entweder bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts oder bis zum Ende des Leasingverhältnisses, je nachdem, was früher eintritt, linear berechnet.

Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst zum Barwert künftiger Leasingzahlungen bewertet (Zusammensetzung nur aus Leasingkomponenten), abgezinst anhand des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Danach wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Zinsaufwendungen“ erfasst. Kommt es aufgrund einer Veränderung bei einem Index oder einer anderen Neubewertung des bestehenden Vertrags zu einer Änderung der künftigen Leasingzahlungen, so wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Jede derartige Neubewertung führt zu einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.

Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten und Leasingverhältnisse in Bezug auf geringwertige Vermögenswerte, d. h. unter 10 000 €, (im Einklang mit dem Schwellenwert für die Erfassung von Sachanlagen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen erfasst.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die EZB unterhält für ihre Mitarbeiter sowie für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums leistungsorientierte Versorgungspläne.

Der Versorgungsplan für die Mitarbeiter wird über einen eigenen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer finanziert. Die Pflichtbeiträge der EZB und der Mitarbeiter finden in der leistungsorientierten Säule des Plans ihren Niederschlag. Mitarbeiter können im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis zusätzliche Beiträge leisten, um Ansprüche auf zusätzliche Leistungen zu erwerben.[20] Diese zusätzlichen Leistungen richten sich nach der Höhe der freiwillig gezahlten Beiträge und den mit diesen Beiträgen erzielten Investitionserträgen.

Für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums bestehen Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen. Für die Mitarbeiter bestehen ebenfalls Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge) sowie andere langfristig fällige Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Die Verbindlichkeit, die hinsichtlich der leistungsorientierten Versorgungspläne einschließlich anderer langfristig fälliger Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesen wird, entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur Finanzierung der betreffenden Verpflichtung eingesetzten Planvermögens.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Aktuaren auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Zur Ermittlung des Barwerts werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme abgezinst, wobei der verwendete Zinssatz anhand der am Bilanzstichtag geltenden Marktrenditen erstklassiger Euro-Unternehmensanleihen mit ähnlicher Fälligkeit bestimmt wird.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können infolge erfahrungsbedingter Anpassungen (Abweichungen der Ist-Werte von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen) entstehen oder aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen resultieren.

Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne
Der Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne unterteilt sich in Komponenten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, und Neubewertungen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ erfasst werden.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisende Nettobetrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. dem laufenden Dienstzeitaufwand (dem Barwert der im Berichtsjahr erworbenen Leistungsansprüche)
  2. dem aus Planänderungen resultierenden nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand
  3. der Nettoverzinsung zum Abzinsungssatz der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie
  4. den Neubewertungen bezüglich der anderen langfristig fälligen Leistungen und gegebenenfalls Leistungen langfristiger Art aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses insgesamt.

Der unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesene Nettobetrag setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus der leistungsorientierten Verpflichtung
  2. den tatsächlichen Erträgen aus dem Planvermögen abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind, sowie
  3. einer etwaigen Veränderung bei der Auswirkung der Vermögensobergrenze abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind.

Die diesbezüglichen Beträge werden jährlich von unabhängigen Aktuaren bewertet und im Jahresabschluss entsprechend ausgewiesen.

Banknotenumlauf

Die EZB sowie die NZBen des Euroraums, die zusammen das Eurosystem bilden, sind mit der Ausgabe von Euro-Banknoten betraut.[21] Der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs wird jeweils am letzten Arbeitstag im Monat entsprechend dem Banknoten-Verteilungsschlüssel auf die Zentralbanken des Eurosystems verbucht.[22]

Der auf die EZB entfallende Anteil am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 8 % wird auf der Passivseite der Bilanz unter der Position „Banknotenumlauf“ ausgewiesen. Dieser Position stehen entsprechende Forderungen an die NZBen gegenüber. Diese Forderungen werden verzinst[23] und in der Unterposition „Intra-Eurosystem-Forderungen: Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ oben). Die Zinserträge aus diesen Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ erfasst.

Gewinnvorauszahlung

Ein Betrag in Höhe der Summe der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf und der Einkünfte aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, die im Rahmen a) des Programms für die Wertpapiermärkte, b) des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, c) des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities und d) des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors erworben wurden, wird im Januar des Folgejahres im Wege einer Gewinnvorauszahlung verteilt, sofern der EZB-Rat keine anderslautende Entscheidung trifft.[24] Der Betrag wird in voller Höhe ausgezahlt, es sei denn, er liegt über dem Jahresüberschuss der EZB. Außerdem kann der EZB-Rat beschließen, der Rückstellung für finanzielle Risiken Mittel zuzuführen. Der EZB-Rat kann zudem beschließen, den im Januar auszuschüttenden Betrag der Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf um den Betrag der Kosten der EZB für die Banknotenausgabe und -bearbeitung zu kürzen.

Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen

Bis Ende 2018 erfasste die EZB Kosten im Zusammenhang mit Mietverträgen über die Vertragsdauer hinweg in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Verwaltungsaufwendungen“. Angesichts der Veröffentlichung des internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standard – IFRS) 16 „Leasingverhältnisse“ hat die EZB ihren Rechnungslegungsgrundsatz mit Wirkung vom 1. Januar 2019 geändert. Zu Beginn der Anwendung hat die EZB eine Neubewertung aller Mietverträge vorgenommen, einschließlich für Sachanlagen, um festzustellen, ob sie der Definition eines Leasingverhältnisses gemäß dem neuen Rechnungslegungsgrundsatz entsprechen. Die ermittelten Leasingverhältnisse wurden über den modifizierten retrospektiven Ansatz erfasst, nach dem ein Nutzungsrecht der damit verbundenen Leasingverbindlichkeit entspricht. Daher wurden die Vergleichsinformationen nicht neu angepasst.

Die in der Bilanz zum 1. Januar 2019 unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ sowie „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) erfassten Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Die damit verbundenen Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige Zinsaufwendungen“ und „Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ erfasst.

Sonstiges

Als externer Rechnungsprüfer der EZB wurde für den Fünfjahreszeitraum bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf) bestellt. Die Bestellung erfolgte gemäß Artikel 27 der ESZB-Satzung auf Empfehlung des EZB-Rats mit Billigung durch den Rat der EU. Dieser Fünfjahreszeitraum kann um zwei weitere Geschäftsjahre verlängert werden.

2.4 Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterung 1 – Gold und Goldforderungen

Am 31. Dezember 2019 hielt die EZB 16 229 522 Unzen[25] Feingold, deren Marktwert sich auf 21 976 Mio € belief (2018: 18 193 Mio €). 2019 wurden keine Goldtransaktionen durchgeführt, daher blieben die Bestände der EZB gegenüber dem 31. Dezember 2018 unverändert. Die Zunahme des Euro-Gegenwerts dieser Bestände war auf den Anstieg des Goldpreises in Euro im Berichtsjahr zurückzuführen (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 14 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Erläuterung 2 – Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets sowie an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

Erläuterung 2.1 – Forderungen an den IWF

In dieser Position werden die Bestände der EZB an SZR zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen. Sie belief sich auf 710 Mio € (2018: 692 Mio €). Sie ergibt sich aus Transaktionen des Internationalen Währungsfonds (IWF), der von der EZB autorisiert ist, in ihrem Namen innerhalb einer vereinbarten Bandbreite SZR gegen Euro zu kaufen bzw. zu verkaufen. Bilanztechnisch werden SZR wie Fremdwährungen behandelt (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Die Erhöhung des Werts der Bestände der EZB an SZR war auf die Aufwertung der SZR gegenüber dem Euro und die Zinserträge im Berichtsjahr zurückzuführen.

Erläuterung 2.2 – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

Diese beiden Positionen bestehen aus Guthaben bei Banken, Fremdwährungskrediten sowie Wertpapieranlagen in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi.

Der Gesamtwert dieser Positionen stieg im Jahr 2019 an. Die Gründe dafür waren die Wiederanlage der im Jahresverlauf überwiegend aus dem US-Dollar-Portfolio erzielten Einkünfte und die Aufwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro.

Die Nettofremdwährungsbestände der EZB[26] beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf:

Erläuterung 3 – Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Zum 31. Dezember 2019 umfasste diese Position Giroeinlagen bei im Euroraum ansässigen Geschäftspartnern in Höhe von 109 Mio € (2018: 300 Mio €).

Erläuterung 4 – Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Erläuterung 4.1 – Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Zum 31. Dezember 2019 enthielt diese Position Wertpapiere, welche die EZB im Rahmen der drei Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP), des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP) und des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) erworben hatte.[27]

Die Ankäufe im Rahmen des ersten CBPP wurden am 30. Juni 2010 abgeschlossen, das zweite CBPP endete am 31. Oktober 2012. Der EZB-Rat beschloss am 6. September 2012, keine weiteren Ankäufe im Rahmen des SMP zu tätigen.

Am 1. November 2019 nahm das Eurosystem seine Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)[28] in einem monatlichen Umfang von durchschnittlich 20 Mrd € wieder auf. Dem ging ein Zeitraum von 10 Monaten seit Ende 2018 voraus, in dem das Eurosystem die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere lediglich bei Fälligkeit vollumfänglich wieder anlegte. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die Nettoankäufe so lange fortgesetzt werden, wie es für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt. Der EZB-Rat beabsichtigt außerdem, die Wiederanlage der oben genannten Tilgungsbeträge für längere Zeit, über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der EZB-Rat mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, fortzusetzen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Die im Rahmen der genannten Programme angekauften Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet (siehe „Wertpapiere“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Nachfolgend sind die fortgeführten Anschaffungskosten der von der EZB gehaltenen Wertpapiere sowie deren Marktwert[29] (der nicht in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und lediglich zu Vergleichszwecken angegeben wird) aufgeführt:

Der Rückgang des Werts der fortgeführten Anschaffungskosten in den Portfolios aus dem ersten und zweiten CBPP sowie dem SMP war auf Tilgungen zurückzuführen. Der Rückgang des Werts der fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere aus dem PSPP war auf das Nettoergebnis der Amortisierung von Disagio- und Agiobeträgen zurückzuführen, durch die die in den letzten beiden Monaten 2019 durchgeführten Nettoankäufe mehr als ausgeglichen wurden.

Der EZB-Rat beurteilt regelmäßig die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die im Rahmen dieser Programme gehalten werden.

Auf Basis der Daten zum Jahresende werden jährliche Werthaltigkeitstests durchgeführt und vom EZB-Rat verabschiedet. Im Rahmen dieser Tests werden Hinweise auf eine mögliche Wertminderung für jedes Programm separat geprüft. Bei Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung wurden zusätzliche Analysen durchgeführt, um eine wertminderungsbedingte Beeinträchtigung der Cashflows der zugrunde liegenden Wertpapiere ausschließen zu können. Basierend auf den Ergebnissen der diesjährigen Werthaltigkeitstests stellte die EZB bei ihren im Jahr 2019 zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapierportfolios keine Verluste fest.

Erläuterung 5 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 5.1 – Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

In dieser Position werden jene Forderungen der EZB gegenüber den NZBen des Euroraums erfasst, die sich im Zusammenhang mit der Verteilung der Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems ergeben (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 103 420 Mio € (2018: 98 490 Mio €). Die Zinszahlungen für diese Forderungen werden täglich zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte[30] Anwendung findet (siehe Erläuterung 22.2 „Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“).

Erläuterung 6 – Sonstige Aktiva

Erläuterung 6.1 – Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

Diese Position gliederte sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt:

Ab dem 1. Januar 2019 erfasste die EZB unter „Nutzungsrechte an Gebäuden“ hauptsächlich angemietete Bürogebäude und unter „Nutzungsrechte an Betriebs-/Geschäftsausstattung“ die damit verbundenen Betriebseinrichtungen der Gebäude sowie Bürogeräte und sonstige Ausstattung.

Für das EZB-Hauptgebäude und die Nutzungsrechte an Bürogebäuden wurde zum Jahresende ein Werthaltigkeitstest durchgeführt; ein Wertminderungsaufwand wurde nicht erfasst.

Erläuterung 6.2 – Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Diese Position umfasst in erster Linie die Anlage der Eigenmittel der EZB, die als Gegenposten zu Kapital und Rücklagen sowie zur Rückstellung für finanzielle Risiken gehalten werden. Sie beinhaltet zudem 3 211 Aktien an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die zu den Anschaffungskosten von 42 Mio € ausgewiesen sind.

Diese Position setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Die im Jahr 2019 verzeichnete Nettozunahme dieser Position war hauptsächlich auf die Reinvestition der im Eigenmittelportfolio der EZB generierten Zinserträge und den Anstieg des Marktwerts der Wertpapiere in diesem Portfolio zurückzuführen.

Erläuterung 6.3 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

In dieser Position sind die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2019 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 19 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Die Bewertungsänderungen beliefen sich auf 619 Mio € (2018: 578 Mio €) und ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 6.4 – Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Am 31. Dezember 2019 belief sich diese Position auf 2 572 Mio € (2018: 2 738 Mio €). Sie umfasste vorwiegend abgegrenzte Kuponzinsen aus Wertpapieranlagen, einschließlich beim Erwerb gezahlter und noch ausstehender Zinsen, in Höhe von 2 431 Mio € (2018: 2 589 Mio €) (siehe Erläuterung 2.2 „Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“, Erläuterung 4 „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 6.2 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“).

In dieser Position werden darüber hinaus a) abgegrenzte Erträge aus gemeinsamen Eurosystem-Projekten (siehe Erläuterung 27 „Sonstige Erträge“), b) verschiedene Vorauszahlungen sowie c) abgegrenzte Zinserträge aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Erläuterung 6.5 – Sonstiges

Am 31. Dezember 2019 belief sich diese Position auf 2 221 Mio € (2018: 2 039 Mio €), und sie umfasste vorwiegend die abgegrenzten Gewinnvorauszahlungen der EZB in Höhe von 1 431 Mio € (2018: 1 191 Mio €) (siehe „Gewinnvorauszahlung“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 11.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“).

Sie enthielt zudem Salden in Höhe von 757 Mio € (2018: 567 Mio €) im Zusammenhang mit am 31. Dezember 2019 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung. Diese Salden sind das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währung am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich ausgewiesen wurden (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Zum 31. Dezember 2018 enthielt diese Position zudem einen Betrag in Höhe von 244 Mio €, der den fälligen jährlichen Aufsichtsgebühren der beaufsichtigten Institute entspricht, da die EZB den beaufsichtigten Unternehmen diese Gebühren im Dezember 2018 mit einem Fälligkeitstermin im Januar 2019 in Rechnung stellte. Die Aufsichtsgebühren für das laufende Jahr wurden im Oktober 2019 mit einem Fälligkeitstermin im Dezember 2019 in Rechnung gestellt und daher wurde der Großteil davon innerhalb desselben Geschäftsjahrs erhoben.

Erläuterung 7 – Banknotenumlauf

Der in dieser Position ausgewiesene Betrag entspricht dem Anteil der EZB (8 %) am gesamten Euro-Banknotenumlauf (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Er belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 103 420 Mio € (2018: 98 490 Mio €).

Erläuterung 8 – Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Die Zentralbanken des Eurosystems können für ihre PSPP-Wertpapierleihgeschäfte Barsicherheiten akzeptieren, ohne dass diese Mittel reinvestiert werden müssen. Im Falle der EZB werden diese Geschäfte über ein Spezialinstitut abgewickelt.

Zum 31. Dezember 2019 belief sich der ausstehende Betrag dieser PSPP-Wertpapierleihgeschäfte mit Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet auf 1 325 Mio € (2018: 1 399 Mio €). Als Sicherheit erhaltene Barmittel wurden auf TARGET2-Konten übertragen. Da die Barmittel zum Jahresende noch nicht angelegt waren, wurden diese Transaktionen in der Bilanz ausgewiesen (siehe „Befristete Transaktionen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).[31]

Erläuterung 9 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Erläuterung 9.1 – Sonstige Verbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2019 belief sich diese Position auf 20 466 Mio € (2018: 9 152 Mio €). Sie enthält Einlagen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF) und des Europäischen Finanzstabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism – ESM). Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.

Diese Position enthält außerdem von der EZB akzeptierte Einlagen oder Zahlungen von Mitgliedern oder für Mitglieder von EURO1 und RT1[32], die als Sicherungsfonds für EURO1 oder zur Unterstützung der Abwicklung in RT1 verwendet werden.

Erläuterung 10 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Zum 31. Dezember 2019 belief sich diese Position auf 7 245 Mio € (2018: 10 361 Mio €). Größter Posten war ein Betrag in Höhe von 3 350 Mio € (2018: 3 682 Mio €) aus dem unbefristeten wechselseitigen Währungsabkommen mit der Federal Reserve Bank of New York. Im Rahmen dieses Abkommens stellt das Federal Reserve System der EZB US-Dollar im Wege von Swapgeschäften zur Verfügung, um den Geschäftspartnern des Eurosystems kurzfristige Refinanzierung in US-Dollar bereitzustellen. Die EZB geht ihrerseits Back-to-back-Swapgeschäfte mit NZBen des Eurogebiets ein, welche die hieraus resultierenden Mittel nutzen, um mit Geschäftspartnern des Eurosystems liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar in Form von befristeten Transaktionen durchzuführen. Die Back-to-back-Swapgeschäfte führen zu Intra-Eurosystem-Salden zwischen der EZB und den NZBen (siehe Erläuterung 11.2 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“). Darüber hinaus erwachsen aus den mit dem Federal Reserve System und den NZBen des Euroraums durchgeführten Swapgeschäften Forderungen und Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, die außerbilanziell erfasst werden (siehe Erläuterung 19 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“).

Diese Position enthält zudem einen Betrag in Höhe von 3 271 Mio € (2018: 4 619 Mio €), der sich aus Salden auf Konten zusammensetzt, welche die EZB für Zentralbanken außerhalb des Euroraums führt. Diese Salden sind das Ergebnis bzw. der Gegenposten von über TARGET2 abgewickelten Transaktionen. Der Rückgang dieser Salden im Jahr 2019 ist auf Zahlungen von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets an Ansässige im Euro-Währungsgebiet zurückzuführen.

Auf den verbleibenden Anteil dieser Position entfällt ein Betrag von 625 Mio € (2018: 2 059 Mio €) aus offenen PSPP-Wertpapierleihgeschäften mit Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets, bei denen in Form von Barmitteln erhaltene Sicherheiten auf TARGET2-Konten übertragen wurden (siehe Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“).

Erläuterung 11 – Intra-Eurosystem-Forderungen

Erläuterung 11.1 – Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

In dieser Position sind die Verbindlichkeiten ausgewiesen, welche die EZB im Rahmen der Übertragung der Währungsreserven durch NZBen des Euroraums im Zuge des Beitritts der Notenbanken zum Eurosystem eingegangen ist. Gemäß Artikel 30.2 der Satzung des ESZB werden diese Beiträge entsprechend dem jeweiligen Anteil der NZBen am gezeichneten Kapital der EZB festgesetzt. Nach der fünfjährlichen Anpassung der Gewichtsanteile der NZBen am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB zum 1. Januar 2019 hat sich der Gewichtsanteil der NZBen des Euro-Währungsgebiets am gezeichneten Kapital der EZB verringert (siehe Erläuterung 15 „Kapital und Rücklagen“). Dies führte zu einer Verringerung dieser Verbindlichkeiten um 448 Mio € auf 40 344 Mio €, wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht.

Die Verzinsung dieser Verbindlichkeiten wird auf Tagesbasis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet, vermindert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände (siehe Erläuterung 22.3 „Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven“).

Erläuterung 11.2 – Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

Diese Position umfasste im Jahr 2019 die TARGET2-Verrechnungssalden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB und die Verbindlichkeiten gegenüber den NZBen des Euroraums im Zusammenhang mit der Gewinnvorauszahlung der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ bzw. „Gewinnvorauszahlung“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Der Rückgang in den Netto-Verbindlichkeiten aus dem TARGET2-Zahlungsverkehr ist vorwiegend auf a) den Anstieg der von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent akzeptierten Einlagen (siehe Erläuterung 9 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“), b) Zinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren sowie c) Tilgungen von Wertpapieren, die im Rahmen des SMP und der ersten beiden Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen gekauft und über TARGET2-Konten abgewickelt wurden, zurückzuführen. Die Auswirkungen dieser Faktoren wurden teilweise ausgeglichen durch a) ebenfalls über TARGET2-Konten abgewickelte Nettoankäufe im Rahmen des APP, b) die Gewinnvorauszahlung der EZB für 2018, c) den Rückgang von in Form von Barmitteln erhaltenen Sicherheiten für PSPP-Wertpapierleihgeschäfte (siehe Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“) sowie d) über TARGET2-Konten abgewickelte Zahlungen von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet an Ansässige außerhalb des Euro Währungsgebiets (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

Die Verzinsung von TARGET2-Positionen wird – mit Ausnahme von Salden aus Back-to-back-Swapgeschäften im Zusammenhang mit liquiditätszuführenden Transaktionen in US-Dollar – täglich zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet.

Erläuterung 12 – Sonstige Verbindlichkeiten

Erläuterung 12.1 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

In dieser Position sind die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2019 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 19 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Die Bewertungsänderungen beliefen sich auf 709 Mio € (2018: 641 Mio €) und ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Erläuterung 12.2 – Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Diese Position setzte sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

Erläuterung 12.3 – Sonstiges

Am 31. Dezember 2019 belief sich diese Position auf 2 188 Mio € (2018: 1 178 Mio €). Sie enthielt Salden in Höhe von 662 Mio € (2018: 580 Mio €) im Zusammenhang mit Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung, die am 31. Dezember 2019 offen waren (siehe Erläuterung 19 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währung am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich ausgewiesen wurden (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Die Position enthielt außerdem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von 232 Mio €, die auf die Umsetzung des neuen Rechnungslegungsgrundsatzes vom 1. Januar 2019 zurückzuführen ist (siehe „Leasingverhältnisse“ und „Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).

Zusätzlich war in dieser Position die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen der EZB im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie anderen langfristig fälligen Leistungen für ihre Mitarbeiter, Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erfasst. Enthalten sind außerdem die Leistungen für EZB-Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bilanz
Die in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesenen Beträge für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen für Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzten sich wie folgt zusammen:

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

2019 umfasste der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Mitarbeitern in Höhe von 2 497 Mio € (2018: 1 608 Mio €) Leistungen ohne Fondsdeckung in Höhe von 323 Mio € (2018: 226 Mio €) im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge), anderen langfristig fälligen Leistungen sowie Leistungen für Mitarbeiter aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Direktoriumsmitgliedern und den Mitgliedern des Aufsichtsgremiums in Höhe von 39 Mio € (2018: 29 Mio €) bezieht sich ausschließlich auf bestehende Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen.

Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Bilanz unter der Passivposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung” erfasst. Die Verluste aus der Neubewertung unter dieser Passivposition beliefen sich 2019 auf 749 Mio € (2018: 129 Mio €) (siehe Erläuterung 14 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).

Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung, des Planvermögens und der Ergebnisse aus Neubewertung
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung änderte sich wie folgt:

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.
1) Saldo inklusive Pflichtbeiträge und Transfers in die/aus den Pläne(n). Die Pflichtbeiträge der Mitarbeiter belaufen sich auf 7,4 % des Grundgehalts, die der EZB auf 20,7 % des Grundgehalts.

Die für 2019 insgesamt ausgewiesenen Verluste aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung in Höhe von 763 Mio € waren in erster Linie auf die Verringerung des Abzinsungssatzes von 2,3 % (2018) auf 1,2 % (2019) zurückzuführen. Weitere Ursachen für Verluste aus der Neubewertung ergeben sich aus der Anwendung der neuen Sterblichkeitstafeln und, wenngleich in deutlich geringerem Maße, aus erfahrungsbedingten Anpassungen für die Differenz zwischen den im Vorjahresbericht zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Erfahrung.

Die gezahlten Leistungen verringerten sich 2019 auf 24 Mio € (2018: 46 Mio €). Grund hierfür war vor allem ein Rückgang der Einmalzahlungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Mitarbeiter, die zum befristeten Programm zur beruflichen Neuorientierung (Career Transition Support – CTS) zugelassen worden waren. Das Programm wurde 2017 zur Unterstützung langjähriger Mitarbeiter eingeführt, die sich außerhalb der EZB beruflich neu orientieren möchten, und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeiter-Planvermögens in der leistungsorientierten Säule änderte sich 2019 wie folgt:

Die in Bezug auf das Planvermögen verzeichneten Gewinne aus der Neubewertung für 2019 spiegelten die Tatsache wider, dass die tatsächlichen Erträge der Fondsanteile wesentlich höher ausfielen als die angenommenen Zinserträge aus dem Planvermögen.

Folgende Veränderungen ergaben sich im Jahr 2019 bei den Ergebnissen aus der Neubewertung:

Gewinn- und Verlustrechnung
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2019 ausgewiesenen Beträge setzten sich wie folgt zusammen:

Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.

Die gesamten Verluste aus der Neubewertung von anderen langfristig fälligen Leistungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, beliefen sich 2019 auf 18 Mio €. Der Großteil dieses Betrags bezog sich auf andere langfristig fällige Leistungen und ergab sich vorwiegend aus der Verringerung des Abzinsungssatzes von 2,3 % (2018) auf 1,2 % (2019).

Der laufende Dienstzeitaufwand sank 2019 auf 92 Mio € (2018: 98 Mio €), was hauptsächlich auf die Erhöhung des Abzinsungssatzes von 2,1 % (2017) auf 2,3 % (2018) zurückzuführen war.[33]

Grundlegende Annahmen
Die hier aufgeführten Bewertungen beruhen auf unabhängigen versicherungsmathematischen Annahmen, die vom Direktorium für Bilanzierungs- und Offenlegungszwecke gebilligt wurden. Die Berechnung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen beruht in erster Linie auf den nachfolgend dargelegten Annahmen:

1) Diese Annahmen wurden zur Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung der EZB, die durch Vermögenswerte mit zugrunde liegender Kapitalgarantie finanziert wird, herangezogen.
2) Auch künftige individuelle Gehaltserhöhungen von bis zu 1,8 % pro Jahr (abhängig vom Alter der Mitglieder des Versorgungsplans) werden berücksichtigt.

3) Gemäß den Vorschriften des Versorgungsplans der EZB werden die Pensionen jährlich erhöht. Fällt die allgemeine Gehaltsanpassung der EZB-Mitarbeiter geringer aus als die Teuerungsrate, so erfolgen die Pensionserhöhungen im Einklang mit der allgemeinen Gehaltsanpassung. Übersteigt die allgemeine Gehaltsanpassung die Teuerungsrate, so wird Erstere zur Festlegung der Pensionserhöhung herangezogen, sofern die Finanzlage der EZB-Versorgungspläne eine solche Anhebung zulässt.

Die im Jahr 2019 von den Mitarbeitern im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge beliefen sich auf 171 Mio € (2018: 140 Mio €). Diese werden in das Planvermögen investiert. Ihnen steht eine entsprechende Verpflichtung in gleicher Höhe gegenüber.

Erläuterung 13 – Rückstellungen

Diese Position umfasst in erster Linie eine Rückstellung für finanzielle Risiken. Ihr Anwendungsbereich wurde 2019 ausgeweitet, und sie erfasst nun alle finanziellen Risiken (d. h. Markt-, Liquiditäts- und Kreditrisiken). Zuvor umfasste sie nur Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Goldpreisrisiken.

Die Rückstellung für finanzielle Risiken dient dem Ausgleich künftiger realisierter und nicht realisierter Verluste, wobei der EZB-Rat über etwaige Auflösungen der Rückstellung entscheidet. Der Umfang und die Notwendigkeit dieser Rückstellung werden jährlich auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse der EZB und unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren geprüft. Der Umfang darf zusammen mit dem allgemeinen Reservefonds der EZB nicht den Wert des von den NZBen des Eurogebiets eingezahlten Kapitals übersteigen.

Der EZB-Rat beschloss unter Berücksichtigung a) der Verringerung der Gewichtsanteile der NZBen des Euro-Währungsgebiets am gezeichneten Kapital der EZB aufgrund der fünfjährlichen Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der EZB zum 1. Januar 2019 (siehe Erläuterung 15 „Kapital und Rücklagen“) sowie b) der Ergebnisse der Bewertung der finanziellen Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, am 31. Dezember 2019 Rückstellungen für finanzielle Risiken in Höhe von 84 Mio € aufzulösen, um das Rückstellungsvolumen wieder auf den zulässigen Höchstwert zu senken. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die Rückstellungen für finanzielle Risiken auf 7 536 Mio €, was der Summe der von den NZBen des Euroraums zu diesem Stichtag eingezahlten Kapitalanteile entspricht.

Erläuterung 14 – Ausgleichsposten aus Neubewertung

Diese Position enthält in erster Linie Neubewertungssalden, die sich aus buchmäßigen Gewinnen aus Forderungen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Geschäften ergeben (siehe „Ergebnisermittlung“, „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“, „Wertpapiere“ und „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Er beinhaltet außerdem die Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 12.3 „Sonstiges“).

Das Anwachsen der Ausgleichsposten aus der Neubewertung ist im Wesentlichen auf den Anstieg des Goldpreises und die Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar und dem japanischen Yen im Jahr 2019 zurückzuführen.

Im Folgenden sind der Goldpreis und die Wechselkurse aufgeführt, die für die Neubewertung zum Jahresende herangezogen wurden:

Erläuterung 15 – Kapital und Rücklagen

Erläuterung 15.1 – Kapital

Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB
Gemäß Artikel 29 der Satzung des ESZB werden die den NZBen zugeteilten Gewichtsanteile am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB alle fünf Jahre[34] zu gleichen Teilen nach den Anteilen der jeweiligen Mitgliedstaaten an der Gesamtbevölkerung und am Bruttoinlandsprodukt der EU angepasst.[35] Die vierte Anpassung dieser Art seit Errichtung der EZB wurde am 1. Januar 2019 vorgenommen, und die Anteile der NZBen am Kapitalschlüssel wurden wie folgt angepasst:

Eingezahltes Kapital der EZB
Das gezeichnete Kapital der EZB beläuft sich auf 10 825 Mio €. Nach der fünfjährlichen Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB verringerten sich die (jeweils zu 100 % eingezahlten) Gewichtsanteile der NZBen des Euro-Währungsgebiets am gezeichneten Kapital der EZB um 0,7739 Prozentpunkte. Gleichzeitig erhöhte sich der Anteil der NZBen der Mitgliedstaaten, die nicht dem Euroraum angehören (und die nur 3,75 % ihres gezeichneten Kapitals einbezahlt haben) um denselben Betrag. Infolgedessen verringerte sich das eingezahlte Kapital der EZB am 1. Januar 2019 um 81 Mio € auf 7 659 Mio €, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist:

2.5 Außerbilanzielle Geschäfte

Erläuterung 16 – Wertpapierleihprogramme

Im Rahmen der Eigenmittelverwaltung hat die EZB eine Vereinbarung über ein Wertpapierleihprogramm getroffen. Dabei nimmt sie die Dienste eines Spezialinstituts in Anspruch, das in ihrem Auftrag Wertpapierleihgeschäfte durchführt.

Ferner hat die EZB in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des EZB-Rats ihre Bestände an Wertpapieren, die im Rahmen des ersten, zweiten und dritten CBPP erworben wurden, sowie ihre Bestände an Wertpapieren, die im Rahmen des PSPP erworben wurden, und ihre Bestände an Wertpapieren, die im Rahmen des SMP erworben wurden und auch für einen Ankauf im Rahmen des PSPP zugelassen sind, für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung gestellt.[36]

Diese Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind.[37] Derartige Wertpapierleihgeschäfte mit einem Volumen von 10 076 Mio € (2018: 9 646 Mio €) waren zum 31. Dezember 2019 offen. 5 502 Mio € hiervon (2018: 4 440 Mio €) standen mit der Leihe von Wertpapieren im Zusammenhang, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden.

Erläuterung 17 – Zinsfutures

Zum 31. Dezember 2019 waren die folgenden Fremdwährungsgeschäfte, ausgewiesen zu Marktkursen am Jahresende, offen:

Diese Geschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt.

Erläuterung 18 – Zinsswaps

Zum 31. Dezember 2019 waren Zinsswap-Geschäfte mit einem Nominalwert von 703 Mio € (2018: 519 Mio €), ausgewiesen zu Marktkursen am Jahresende, offen. Diese Geschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt.

Erläuterung 19 – Devisenswap- und Devisentermingeschäfte

Verwaltung der Währungsreserven
2019 wurden im Rahmen der Verwaltung der Währungsreserven der EZB Devisenswap- und Devisentermingeschäfte durchgeführt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus diesen Transaktionen, die zum 31. Dezember 2019 offen waren, werden wie folgt zu Marktkursen am Jahresende ausgewiesen:

Liquiditätszuführende Geschäfte
Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Liquidität in US-Dollar an Geschäftspartner des Eurosystems entstanden auf US-Dollar lautende Forderungen und Verbindlichkeiten, die 2019 abgewickelt wurden (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).

Erläuterung 20 – Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte

Die EZB war auch 2019 für die Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte, die von der EU im Rahmen der Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands und des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus abgeschlossen wurden, sowie für die Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland und die Verwaltung von Zahlungen im Zusammenhang mit zwei EFSF-Krediten zuständig. 2019 wickelte die EZB Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Geschäften sowie Zahlungen, die an die Zeichnung von Anteilen am genehmigten Stammkapital des ESM durch dessen Mitglieder gekoppelt sind, ab.

Erläuterung 21 – Eventualverbindlichkeiten aus anhängigen Rechtsstreitigkeiten

Eine Reihe von Einlegern, Aktionären und Anleihegläubigern zyprischer Kreditinstitute reichten mehrere Klagen gegen die EZB und andere EU-Organe ein. Die Kläger brachten vor, dass sie infolge von Handlungen, die ihrer Ansicht nach zur Umstrukturierung dieser Kreditinstitute im Zusammenhang mit dem Finanzhilfeprogramm für Zypern führten, finanzielle Verluste erlitten hätten. Zwei dieser Klagen wurden 2018 vom Gericht der EU im Grundsatz abgewiesen. Gegen die Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt, und die Verfahren sind derzeit noch beim Gerichtshof der EU anhängig. Bereits im Jahr 2014 hatte das Gericht der Europäischen Union zwölf vergleichbare Klagen in ihrer Gesamtheit als unzulässig abgewiesen, und der Europäische Gerichtshof hatte 2016 in den Rechtsmittelverfahren entweder die Unzulässigkeit bestätigt oder zugunsten der EZB geurteilt. Die Rolle der EZB im Prozess, der zum Abschluss des Finanzhilfeprogramms führte, beschränkte sich auf die Bereitstellung von fachlicher Beratung gemäß dem ESM-Vertrag in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission sowie auf die unverbindliche Stellungnahme zum Entwurf des zyprischen Abwicklungsgesetzes. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der EZB infolge dieser Gerichtsverfahren keine Verluste entstehen.

2.6 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterung 22 – Nettozinsertrag

Erläuterung 22.1 – Zinserträge aus Währungsreserven

Diese Position beinhaltet die im Zusammenhang mit den Netto-Währungsreserven der EZB angefallenen Zinserträge abzüglich der Zinsaufwendungen:

Der im Jahr 2019 verzeichnete Anstieg der Nettozinserträge insgesamt war hauptsächlich auf die höheren Zinserträge aus dem US-Dollar-Portfolio zurückzuführen. Die Aufwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro trug ebenfalls zu diesem Anstieg bei.

Erläuterung 22.2 – Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

In dieser Position werden die Zinserträge aus dem Anteil der EZB von 8 % an der gesamten Euro-Banknotenausgabe erfasst (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 5.1 „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“). Im Jahr 2019 lagen diese Zinserträge bei null, weil der Hauptrefinanzierungssatz während des gesamten Jahres 0 % betrug.

Erläuterung 22.3 – Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven

In dieser Position werden die Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen des Euroraums aus den an die EZB übertragenen Währungsreserven (siehe Erläuterung 11.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“) ausgewiesen. Die Zinsaufwendungen lagen 2019 bei null, weil der Hauptrefinanzierungssatz während des gesamten Jahres 0 % betrug.

Erläuterung 22.4 – Sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen

Die Positionen sonstige Zinserträge und sonstige Zinsaufwendungen setzten sich 2019 wie folgt zusammen:

1) Die Nettozinserträge der EZB aus im SMP-Portfolio gehaltenen griechischen Staatsanleihen beliefen sich auf 94 Mio € (2018: 127 Mio €).

Erläuterung 23 – Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzgeschäften

Realisierte Nettogewinne/-verluste aus Finanzgeschäften setzten sich 2019 wie folgt zusammen:

Realisierte Kursgewinne/-verluste (netto) schließen realisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, Zinsfutures und Zinsswaps ein. Hauptgrund für die realisierten Kursgewinne (netto) im Jahr 2019 waren die realisierten Kursgewinne in Bezug auf das US-Dollar-Portfolio, die auf die gegenüber 2018 niedrigeren Renditen auf US-Dollar-Wertpapiere zurückzuführen waren.

Erläuterung 24 – Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen gestalteten sich 2019 wie folgt:

Der Marktwert einer Reihe von im Eigenmittelportfolio und im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapieren ging zurück, während die entsprechenden Renditen gegen Ende 2019 anstiegen. Daraus ergaben sich zum Jahresende nicht realisierte Wertpapierkursverluste.

Erläuterung 25 – Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

Im Jahr 2019 enthielten die in dieser Position erfassten Erträge hauptsächlich Aufsichtsgebühren und Verwaltungssanktionen, die gegen beaufsichtigte Unternehmen wegen Verstößen gegen die EU-Bankenaufsichtsvorschriften (einschließlich Aufsichtsbeschlüsse der EZB) verhängt wurden. Bei den Aufwendungen handelte es sich vor allem um Depotgebühren.

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben
Um die Ausgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken, erhebt die EZB jährliche Gebühren von den beaufsichtigten Unternehmen. Die EZB gab im April 2019 bekannt, dass sich die jährlichen Aufsichtsgebühren 2019 auf 576 Mio € belaufen. Dieser Betrag basierte auf geschätzten jährlichen Ausgaben für Aufsichtsaufgaben in Höhe von 559 Mio € im Jahr 2019, bereinigt um a) das aus dem Gebührenzeitraum 2018 übertragene Defizit von 15 Mio € und b) einzelnen Banken für frühere Gebührenzeiträume erstattete Beträge[38] (2 Mio €).

Basierend auf den tatsächlichen Ausgaben der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2019 auf 537 Mio €. Der daraus resultierende Überschuss von 22 Mio €, der sich aus der Differenz zwischen den geschätzten Ausgaben (559 Mio €) und den tatsächlichen Ausgaben (537 Mio €) für 2019 ergibt, ist unter „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ ausgewiesen (siehe Erläuterung 12.2 „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“). Er reduziert den für den Gebührenzeitraum 2020 zu erhebenden Gesamtbetrag, der – nach der Einführung der nachträglichen Inrechnungstellung im Rahmen des überarbeiteten Gebührenrahmens[39] – im Jahr 2021 erfolgen wird.

Die EZB ist außerdem berechtigt, Verwaltungssanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen zu verhängen, die gegen die EU-Bankenaufsichtsvorschriften (einschließlich Aufsichtsbeschlüsse der EZB) verstoßen. Die diesbezüglichen Einnahmen bleiben bei der Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren unberücksichtigt. Sie werden stattdessen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als Erträge erfasst und im Rahmen der Gewinnvorauszahlungen an die NZBen des Euroraums verteilt. 2019 beliefen sich die Erträge aus gegen beaufsichtigte Unternehmen verhängten Strafgeldern auf 7 Mio €.

Die Erträge im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB für das Jahr 2019 setzten sich somit wie folgt zusammen:

Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht ergeben sich aus der direkten Aufsicht über bedeutende Unternehmen, der Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende Unternehmen sowie den Querschnitts- und Expertenaufgaben. Sie enthalten zudem Ausgaben, die sich aus Supportbereichen ergeben, die zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben der EZB erforderlich sind, darunter Gebäude, Personalmanagement, Verwaltung, Haushaltsplanung und Controlling, Rechnungswesen, Rechtsdienste, Kommunikations- und Übersetzungsdienste, Interne Revision, Statistik- und IT-Dienstleistungen.

Die tatsächlichen Gesamtausgaben im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB, die über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt werden, setzten sich im Jahr 2019 wie folgt zusammen:

Der Anstieg der durchschnittlichen Anzahl der für die EZB-Bankenaufsicht tätigen Mitarbeiter führte zu einem entsprechenden Anstieg der Gehälter und Leistungen. Die höhere Anzahl von Beschäftigten führte auch zu einem Anstieg der gebäudebezogenen Ausgaben, während der Rückgang der sonstigen Betriebsausgaben in erster Linie auf geringere Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben, insbesondere mit der 2020 zu Ende gehenden gezielten Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM), zurückzuführen war.

Erläuterung 26 – Erträge aus Aktien und Beteiligungen

Die Dividenden der Aktien, welche die EZB an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hält (siehe Erläuterung 6.2 „Sonstige Finanzanlagen“), werden in dieser Position ausgewiesen.

Erläuterung 27 – Sonstige Erträge

Im Jahr 2019 bestand diese Position vor allem aus den Beiträgen der NZBen des Euroraums zu Kosten, die der EZB im Zusammenhang mit gemeinsamen Eurosystem-Projekten entstanden sind.

Erläuterung 28 – Personalaufwendungen

Die Personalaufwendungen setzten sich 2019 wie folgt zusammen:

1) Die Gehälter und Zulagen orientieren sich im Wesentlichen am Gehaltsschema der EU und sind mit diesem vergleichbar.

Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten)[40] betrug 3 770 (2018: 3 546), von denen 349 in Führungspositionen tätig waren (2018: 337).

Die Personalaufwendungen stiegen 2019 hauptsächlich aufgrund der höheren durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten der EZB sowie höheren Aufwendungen im Zusammenhang mit anderen langfristig fälligen Leistungen, die vor allem auf den Ende 2019 für die versicherungsmathematische Bewertung verwendeten niedrigeren Abzinsungssatz zurückzuführen sind (siehe Erläuterung 12.3 „Sonstiges“).

Vergütung des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums
Die Mitglieder des Direktoriums und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erhalten ein Grundgehalt und eine Residenzzulage sowie eine Aufwandsentschädigung. Dem Präsidenten der EZB wird anstatt einer Residenzzulage ein Amtssitz zur Verfügung gestellt. Gemäß den Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank können Direktoriumsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsgremiums, je nach persönlicher Situation, Anspruch auf eine Haushalts- sowie eine Kinder- und Ausbildungszulage haben. Die auf das Gehalt erhobenen Steuern gehen an die EU; des Weiteren werden Beiträge für die Altersversorgung sowie für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung abgezogen. Zulagen sind steuerfrei und werden bei der Berechnung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt.

Die Grundgehälter der Mitglieder des Direktoriums und der bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums (d. h. ohne die Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden) im Jahr 2019 waren wie folgt:[41]

1) Ohne das Gehalt der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums (Sabine Lautenschläger bis Februar 2019 und Yves Mersch seit Oktober 2019), das zusammen mit dem der übrigen Mitglieder des Direktoriums ausgewiesen wird.

Die an die Mitglieder beider Leitungsgremien gezahlten Zulagen und der für sie gezahlte Beitrag der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung betrugen insgesamt 1 182 767 € (2018: 835 371 €). Ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien erhalten gegebenenfalls für einen befristeten Zeitraum nach Ende ihrer Amtszeit Übergangsgelder. 2019 betrugen die diesbezüglichen Aufwendungen, damit zusammenhängende Familienzulagen sowie die Beiträge der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung ehemaliger Mitglieder beider Leitungsgremien 864 287 € (2018: 169 346 €). Die Gesamtsumme der Zulagen und die Übergangsgelder ist vorwiegend deshalb gestiegen, weil 2019 eine höhere Anzahl von Mitgliedern beider Leitungsgremien der EZB ihr Amt niedergelegt/angetreten hat als im Vorjahr.

Die an ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien und deren Angehörige ausgezahlten Pensionen (inklusive Zulagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie die für sie geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung beliefen sich auf 1 848 157 € (2018: 3 047 064 €).[42] 2019 beinhaltete dieser Betrag eine Übertragung auf ein anderes Altersversorgungssystem, die nach dem Ausscheiden eines früheren Mitglieds eines Leitungsgremiums erfolgte. 2018 beinhaltete er eine Einmalzahlung, die nach dem Ausscheiden eines früheren Mitglieds eines Leitungsgremiums geleistet wurde.

Erläuterung 29 – Verwaltungsaufwendungen

In dieser Position, die sich auf 476 Mio € (2018: 525 Mio €) beläuft, sind alle sonstigen laufenden Aufwendungen erfasst, insbesondere für Beratung, Informationstechnologie, Instandhaltung von Gebäuden, nicht aktivierungsfähige Aufwendungen für Sachanlagen sowie Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen. Hinzu kommen personalabhängige Aufwendungen, darunter die mit der Einstellung, dem Umzug, der Unterbringung und der Weiterbildung von Mitarbeitern verbundenen Ausgaben.

Der 2019 verzeichnete Rückgang war in erster Linie auf niedrigere Aufwendungen im Zusammenhang mit Mieten für Büroflächen, Zeitarbeitskräften und Unterstützung durch externe Berater zurückzuführen. Die niedrigeren Mietaufwendungen resultierten aus der bilanzwirksamen Erfassung der Nutzungsrechte von Gebäuden (siehe „Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 6.1 „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“) und der Erfassung der diesbezüglichen Aufwendungen als Abschreibungen.

Erläuterung 30 – Aufwendungen für Banknoten

Diese Aufwendungen ergeben sich vor allem aus dem grenzüberschreitenden Transport von Euro-Banknoten zur Belieferung der NZBen mit druckfrischen Geldscheinen sowie zwischen den NZBen zum Ausgleich von Engpässen durch Überschussbestände. Diese Kosten werden zentral von der EZB getragen.

2.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Erläuterung 31 – Anpassung des Kapitalschlüssels der EZB nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU und des daraus resultierenden Ausscheidens der Bank of England aus dem ESZB wurden die Anteile der verbleibenden NZBen am Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB mit Wirkung vom 1. Februar 2020 wie folgt angepasst:

Auswirkungen auf das Kapital der EZB
Die EZB beließ ihr gezeichnetes Kapital nach dem Ausscheiden der Bank of England aus dem ESZB unverändert bei 10 825 Mio €. Der Anteil der Bank of England am gezeichneten Kapital der EZB, der 14,3 % betrug, wurde auf die NZBen des Euro-Währungsgebiets und die verbleibenden NZBen außerhalb des Euroraums aufgeteilt.

Die Höhe des eingezahlten Kapitals der EZB beläuft sich im Jahr 2020 unverändert auf 7 659 Mio €, da die verbleibenden NZBen das von der Bank of England eingezahlte Kapital in Höhe von 58 Mio € ausgeglichen haben. Im Laufe der nächsten zwei Jahre werden die NZBen des Euroraums den verbleibenden Teil ihrer erhöhten Anteile am Kapital der EZB aufgrund des Ausscheidens der Bank of England aus dem ESZB in zwei jährlichen Raten einzahlen. Dies wird dazu führen, dass das eingezahlte Kapital der EZB von 7 659 Mio € (2020) auf 8 270 Mio € (2021) und 8 880 Mio € (2022) ansteigen wird.

Auswirkungen auf die Forderungen der NZBen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB
Gemäß Artikel 30.2 der Satzung des ESZB werden die Beiträge der NZBen zur Übertragung von Währungsreserven an die EZB entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am gezeichneten Kapital der EZB festgesetzt. Nach a) der Erhöhung der Gewichtsanteile der NZBen des Euro-Währungsgebiets (die Währungsreserven an die EZB übertragen haben) am gezeichneten Kapital der EZB aufgrund des Ausscheidens der Bank of England aus dem ESZB und b) dem Beschluss des EZB-Rats, den Anteil der Beiträge der NZBen des Euroraums zu reduzieren, sodass der Gesamtbetrag der von ihnen übertragenen Währungsreserven auf demselben Niveau verharrt wie vor dem Ausscheiden der Bank of England aus dem ESZB, bleibt der Gesamtbetrag der diesen Übertragungen entsprechenden Forderungen der NZBen nahezu unverändert.

3 Bestätigungsvermerk

Von der EZB zu Informationszwecken angefertigte Übersetzung des Bestätigungsvermerks ihres externen Wirtschaftsprüfers. Im Fall von Abweichungen gilt die von Baker Tilly unterzeichnete englische Fassung.

4 Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung

Diese Erläuterungen sind nicht Bestandteil des Jahresabschlusses der EZB für das Jahr 2019.

Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung wird der Nettogewinn der EZB in der folgenden Reihenfolge verteilt:

  1. Ein vom EZB-Rat zu bestimmender Betrag, der 20 % des Nettogewinns nicht übersteigen darf, wird dem allgemeinen Reservefonds bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals zugeführt.
  2. Der verbleibende Nettogewinn wird an die Anteilseigner der EZB entsprechend ihren eingezahlten Anteilen ausgeschüttet.[43]

Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 der ESZB-Satzung an die nationalen Zentralbanken verteilt werden.[44]

Der Jahresüberschuss der EZB belief sich im Jahr 2019 auf 2 366 Mio €. Nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats wurde am 31. Januar 2020 eine Gewinnvorauszahlung in Höhe von 1 431 Mio € an die NZBen des Eurogebiets geleistet. Des Weiteren beschloss der EZB-Rat, den verbleibenden Gewinn von 935 Mio € an die NZBen des Eurogebiets auszuschütten.

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Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).

HTML ISBN 978-92-899-4133-4, ISSN 2443-4744, DOI:10.2866/837602, QB-BS-20-001-DE-Q

  1. Bei den im vorliegenden Dokument enthaltenen Zahlen- und Prozentangaben kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.
  2. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die entsprechenden Erläuterungen. Der erweiterte Jahresabschluss besteht aus dem Jahresabschluss, dem Managementbericht, dem Bestätigungsvermerk und den Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung.
  3. Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.
  4. Das APP umfasst das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des CSPP. Weitere Informationen zum APP finden sich auf der Website der EZB.
  5. Im Jahr 2019 erhöhte sich der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs im Eurosystem um 5 % auf 1 293 Mrd €, wovon die EZB einen Anteil von 8 % hält. Dieser Anteil wird in den Positionen „Banknotenumlauf“ und „Intra-Eurosystem-Forderungen“ erfasst.
  6. Siehe die Pressemitteilung vom 12. September 2019 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.
  7. Die Amortisierung ergibt sich aus dem Rechnungslegungsgrundsatz, demzufolge bei Wertpapieren im Zeitverlauf hin zu ihrem Fälligkeitstermin eine Neubewertung nach oben oder unten vorzunehmen ist, je nachdem, ob sie zu einem Preis unter- oder oberhalb ihres Nennwerts erworben wurden. Die APP-Bestände wurden im Durchschnitt über dem Nennwert erworben und folglich verringert sich, unter sonst gleichen Bedingungen, ihr Buchwert im Laufe der Zeit.
  8. Diese Bestände umfassen Forderungen aus den Bilanzpositionen „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva“ sowie „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“.
  9. Die Aufwendungen der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben werden über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt, die den beaufsichtigten Unternehmen auferlegt werden.
  10. Die Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ umfasst auch Neubewertungen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  11. Die Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf umfassen die Einkünfte aus den Zinszahlungen für die Intra-Eurosystem-Forderungen der EZB gegenüber den NZBen in Bezug auf ihren 8%-Anteil an den gesamten im Umlauf befindlichen Banknoten.
  12. Aufsichtsgebühren sind unter „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ erfasst (siehe Abbildung 11).
  13. Der ES ist definiert als wahrscheinlichkeitsgewichteter durchschnittlicher Verlust, der in den ungünstigsten (1-p) % der Szenarien eintritt, wobei p das Konfidenzniveau angibt.
  14. Weitere Informationen zum Risikomodellierungsansatz finden sich in „The financial risk management of the Eurosystem monetary policy operations“, EZB, Juli 2015.
  15. Das operationelle Risiko ist definiert als das Risiko negativer Auswirkungen auf die Finanzlage, den Betrieb oder den Ruf der EZB, das durch die Beschäftigten, eine unzureichende Umsetzung bzw. ein Versagen der internen Governance oder der Geschäftsabläufe, ein Versagen der den Abläufen zugrunde liegenden Systeme oder durch externe Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen oder Angriffe von außen) verursacht wird.
  16. Weitere Einzelheiten zur Governance-Struktur der EZB finden sich auf der EZB-Website.
  17. Die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB sind in dem Beschluss (EU) 2016/2247 der EZB vom 3. November 2016 über den Jahresabschluss der EZB (EZB/2016/35), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 1, geänderte Fassung, festgelegt. Um eine harmonisierte buchmäßige Erfassung und Meldung der Geschäfte des Eurosystems sicherzustellen, stützt sich der Beschluss auf die Leitlinie (EU) 2016/2249 der EZB vom 3. November 2016 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2016/34) (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 37), geänderte Fassung. Diese Grundsätze, die bei Bedarf regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, stehen im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 26.4 der ESZB-Satzung zur Harmonisierung der buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte des Eurosystems.
  18. Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen werden erst ab einem Mindestbetrag von 100 000 € erfasst.
  19. Zum 31. Dezember 2019 nahmen folgende NZBen außerhalb des Euroraums an TARGET2 teil: Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank), Danmarks Nationalbank, Hrvatska Narodna Banka, Narodowy Bank Polski und Banca Naţională a României.
  20. Die von den Mitarbeitern auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge können bei der Pensionierung für den Erwerb einer zusätzlichen Pension verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt wird diese Pension Bestandteil der leistungsorientierten Verpflichtung.
  21. Beschluss der EZB vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (Neufassung) (EZB/2010/29) (2011/67/EU), ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26, geänderte Fassung.
  22. Der Banknoten-Verteilungsschlüssel bezeichnet die Prozentsätze, die sich unter Berücksichtigung des Anteils der EZB an den insgesamt ausgegebenen Euro-Banknoten und aus der Anwendung des Kapitalzeichnungsschlüssels auf den Anteil der NZBen an den insgesamt ausgegebenen Banknoten ergeben.
  23. Beschluss (EU) 2016/2248 der EZB vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 26.
  24. Beschluss (EU) 2015/298 der EZB vom 15. Dezember 2014 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB (EZB/2014/57) (Neufassung), ABl. L 53 vom 25.2.2015, S. 24, geänderte Fassung.
  25. Umgerechnet 504,8 Tonnen.
  26. Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten in der jeweiligen Fremdwährung, die einer Neubewertung unterliegen. Diese sind in den Positionen „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“, „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“, „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“, „Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften“ (Passivseite) und „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ erfasst und berücksichtigen in außerbilanziellen Positionen ausgewiesene Devisentermin- sowie Devisenswapgeschäfte. Kursgewinne bei Finanzinstrumenten in Fremdwährung infolge von Neubewertungen sind nicht enthalten.
  27. Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP).
  28. Das APP umfasst das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das ABSPP, das PSPP und das CSPP. Weitere Informationen zum APP finden sich auf der Website der EZB.
  29. Marktwerte sind indikativer Natur und werden anhand von Marktnotierungen abgeleitet. Sind keine Marktnotierungen verfügbar, werden die Marktpreise anhand interner Eurosystem-Modelle geschätzt.
  30. Seit dem 16. März 2016 liegt der Zinssatz, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet, bei 0,00 %.
  31. Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind (siehe Erläuterung 16 „Wertpapierleihprogramme“).
  32. EURO1 und RT1 sind von der ABE CLEARING S.A.S à capital variable (EBA Clearing) betriebene Zahlungsverkehrssysteme.
  33. Der laufende Dienstzeitaufwand wird unter Zugrundelegung des Abzinsungssatzes des Vorjahres geschätzt.
  34. Eine Anpassung dieser Gewichtsanteile findet darüber hinaus immer dann statt, wenn sich die Zusammensetzung der NZBen ändert, die Beiträge zum Kapital der EZB leisten. Dies sind die NZBen der EU-Mitgliedstaaten.
  35. Die statistischen Daten für diese Anpassung wurden der EZB von der Europäischen Kommission gemäß dem Beschluss 2003/517/EG des Rates vom 15. Juli 2003 über die statistischen Daten, die bei der Anpassung des Schlüssels für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank anzuwenden sind (ABl. L 181 vom 19.7.2003, S. 43), übermittelt.
  36. Die EZB erwirbt keine Wertpapiere im Rahmen des CSPP und verfügt daher nicht über entsprechende Bestände für Wertpapierleihgeschäfte.
  37. Gibt es zum Jahresende Barsicherheiten, die nicht angelegt wurden, werden diese Transaktionen in der Bilanz erfasst (siehe Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).
  38. Siehe Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der Europäischen Zentralbank vom 22. Oktober 2014 über Aufsichtsgebühren (EZB/2014/41), ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 23.
  39. Ab dem Gebührenzeitraum 2020 werden die Aufsichtsgebühren der EZB nach dem Ende des jeweiligen Gebührenzeitraums berechnet, in Einklang mit der Verordnung (EU) 2019/2155 der EZB zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 über Aufsichtsgebühren (EZB/2019/37), ABl. L 327 vom 17.12.2019, S. 70.
  40. Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Einheit, die der Arbeitszeit entspricht, die ein Vollzeitbeschäftigter innerhalb eines Jahres absolviert. Diese Zahl umfasst Beschäftigte mit unbefristeten, befristeten oder Kurzzeitverträgen sowie Teilnehmer am Graduate Programme der EZB im Verhältnis ihrer geleisteten Arbeitsstunden. Berücksichtigt sind auch Beschäftigte, die sich im Mutterschutz befanden oder längerfristig freigestellt waren, nicht jedoch Beschäftigte, die unbezahlt freigestellt waren.
  41. Es werden Bruttobeträge ausgewiesen, also vor Abzug von Steuern zugunsten der EU.
  42. Angaben zu dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Nettobetrag im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für die aktuellen Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten aktuellen Mitglieder des Aufsichtsgremiums finden sich in Erläuterung 12.3 „Sonstiges“.
  43. NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.
  44. Gemäß Artikel 32.5 der ESZB-Satzung wird die Summe der monetären Einkünfte der NZBen unter den NZBen entsprechend ihren eingezahlten Anteilen am Kapital der EZB verteilt.