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PRESSEMITTEILUNG

Einführung der neuen Regelungenzur Risikokontrolle:Liquiditätskategorien und Klassifizierung der Emittentengruppen

28. Oktober 2003

Im Zusammenhang mit der Einführung der in der Pressemitteilung vom 2. Juli dieses Jahres angekündigten neuen Regelungen zur Risikokontrolle für die bei den Kreditgeschäften des Eurosystems (d. h. Innertages-Liquidität und geldpolitische Operationen) verwendeten refinanzierungsfähigen Sicherheiten hat der EZB-Rat folgende Änderungen beschlossen, durch die sich das von der EZB in ihrer Datenbank "Eligible Assets Database" veröffentlichte Verzeichnis der refinanzierungsfähigen Sicherheiten entsprechend ändert:

  1. Aufnahme von zwei neuen Emittentengruppen, "Zentralstaaten" und "Länder/Gemeinden", sowie Streichung der Emittentengruppe "öffentliche Haushalte".
  2. Aufgliederung der Emittentengruppe "Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag" in die beiden Unterkategorien "Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag – Nicht-Kreditinstitute" und "Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag – Kreditinstitute".
  3. Ausweitung und Umbenennung der Emittentengruppe "Unternehmen" in "Unternehmen und sonstige Emittenten".

Das Verzeichnis der refinanzierungsfähigen Sicherheiten mit den neuen Emittentengruppen und Arten von Sicherheiten wird heute auf der Website der EZB veröffentlicht. Eine Snapshot-Datei dieses Verzeichnisses, die die verschiedenen Liquiditätskategorien, denen die Sicherheiten zuzuordnen sind, im Überblick zeigt, wird heute ebenfalls in die Website der EZB eingestellt. Bis zur Veröffentlichung der für das erste Quartal 2004 geplanten überarbeiteten Fassung des Dokuments mit dem derzeitigen Titel "Die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" können die Geschäftspartner die neuen Kennziffern für die Emittentengruppen und die Arten von Sicherheiten in der Datenbank für refinanzierungsfähige Sicherheiten auf der Website der EZB abfragen und die entsprechende Liquiditätskategorie daraus ableiten.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des obigen Dokuments wird die EZB die neuen Kennziffern der Liquiditätskategorien für Kategorie-1-Sicherheiten, die geänderten Kennziffern der Kategorie-2-Sicherheiten sowie die neuen Bewertungsabschläge auf ihrer Website veröffentlichen.

ANHANG

Nach der Ankündigung in der Pressemitteilung vom 2. Juli 2003 liefert dieses Dokument zusätzliche Informationen über die Zuordnung von Kategorie-1-Sicherheiten zu den verschiedenen Liquiditätskategorien. Darüber hinaus wird genauer auf die Änderungen in der Datenbank für refinanzierungsfähige Sicherheiten ("Eligible Assets Database", EAD) hinsichtlich der Zuordnung der Emittenten zu bestimmten Emittentengruppen und der Liquiditätskategorien eingegangen.

Die neuen Bewertungsabschläge treten mit der Umsetzung der für das erste Quartal 2004 geplanten überarbeiteten Fassung des Dokuments mit dem derzeitigen Titel "Die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" in Kraft.

Refinanzierungsfähige Kategorie-1-Sicherheiten werden einer von vier Kategorien mit abnehmender Liquidität auf der Grundlage der Emittentenklassifizierung und der Art der Sicherheit zugeordnet. In nachstehender Tabelle sind alle möglichen Kombinationen von Emittentengruppe und Art der Sicherheit innerhalb der verschiedenen Liquiditätskategorien aufgeführt.

Liquiditätskategorien und Emittentengruppen für Kategorie-1-Sicherheiten

EMITTENTEN-GRUPP LIQUIDITÄTSKATEGORIE
Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV (1)
Zentralbanken IG1 Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03) - - Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)
Zentralstaaten IG2 Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03) - - Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)
Unternehmen und sonstige Emittenten IG3 - - Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03) Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)
Kreditinstitute (ohne Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag (2)) IG4 - Jumbo-Pfandbriefe und ähnliche Instrumente (AT09) Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03); traditionelle Pfandbriefe und ähnliche Instrumente (AT10) Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)
Länder/Gemeinden IG5 - Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03) - Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)
Supranationale Institutionen IG6 - Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03) - Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)
Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag – Nicht-Kreditinstitute IG7 - Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03) - Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)
Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag – Kreditinstitute IG8 - Anleihen (AT01); MTN (AT02); Schatzanweisungen /CP/CD (AT03); Jumbo-Pfandbriefe und ähnliche Instrumente (AT09); traditionelle Pfandbriefe und ähnliche Instrumente (AT10) - Sonstige verbriefte Forderungen /ABS/MBS (AT11)

(1) Asset-Backed Securities ohne Pfandbriefe und ähnliche Instrumente. (2) Aufgrund der Einführung der neuen Emittentengruppe „Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag – Kreditinstitute“ („Agency - credit institution“) wurde die Gruppe „Kreditinstitute“ (IG4 in der EAD) in „Kreditinstitute (ohne Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag)“ („Credit institution (excluding Agency - credit institution)“) umbenannt.

Im Allgemeinen bestimmt die Klassifizierung der Emittentengruppe die Liquiditätskategorie. Alle Asset-Backed Securities sind jedoch unabhängig von der Gruppe der Emittenten in Liquiditätskategorie IV eingestuft, alle Jumbo-Pfandbriefe und ähnliche Instrumente sind der Kategorie II zugeordnet und alle sonstigen von Kreditinstituten begebenen Wertpapiere fallen unter Liquiditätskategorie III. Die Geschäftspartner können anhand der Datenbank für refinanzierungsfähige Sicherheiten auf der Website der EZB feststellen, welche Wertpapiere in die Kategorie Pfandbriefe und ähnliche Instrumente fallen. Pfandbriefe und ähnliche Instrumente gehören zur Kategorie Jumbo-Pfandbriefe und ähnliche Instrumente, wenn das Emissionsvolumen mindestens 500 Mio € beträgt und mindestens zwei Market Maker regelmäßig Geld- und Briefkurse stellen.

Neben Jumbo-Pfandbriefen und ähnlichen Instrumenten und von Ländern und Gemeinden sowie supranationalen Emittenten begebenen Wertpapieren enthält Liquiditätskategorie II auch Wertpapiere von Emittenten, die von der EZB als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag klassifiziert wurden. Wertpapiere, die von anderen Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag begeben werden, fallen unter Liquiditätskategorie III. Die von der EZB als Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag klassifizierte Emittentengruppe wird jährlich überprüft.

Um klar zwischen den verschiedenen Emittenten unterscheiden zu können und eine ordnungsgemäße Anwendung der Zulassungskriterien zu ermöglichen, wurde innerhalb der Gruppe der Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag in Liquiditätskategorie II eine Unterscheidung zwischen "Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag – Nicht-Kreditinstitute" ("Agency - non-credit institution", IG7 in der EAD) und "Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag – Kreditinstitute" ("Agency - credit institution", IG8 in der EAD) getroffen.

Die Emittentengruppe "Unternehmen" ("Corporate", IG3 in der EAD) wurde erweitert und umbenannt in "Unternehmen und sonstige Emittenten" ("Corporate and other issuers", IG3 in der EAD). Neben Unternehmen werden in dieser Gruppe alle Emittenten erfasst, die keiner anderen Emittentengruppe zugeordnet sind.

Das Verzeichnis der refinanzierungsfähigen Sicherheiten wird heute auf der Website der EZB veröffentlicht. Darüber hinaus wird heute eine Snapshot-Datei in die Website eingestellt, die die verschiedenen Liquiditätskategorien, denen die Sicherheiten zugeordnet sind, im Überblick zeigt. Bis zur Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung des Dokuments mit dem derzeitigen Titel "Die einheitliche Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet: Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems" können die Geschäftspartner die neuen Kennziffern für die Emittentengruppen und die Arten von Sicherheiten in der Datenbank für refinanzierungsfähige Sicherheiten auf der Website der EZB abfragen und die entsprechende Liquiditätskategorie daraus ableiten.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des obigen Dokuments wird die EZB die neuen Kennziffern der Liquiditätskategorien für Kategorie-1-Sicherheiten, die geänderten Kennziffern der Kategorie-2-Sicherheiten sowie die neuen Bewertungsabschläge auf ihrer Website veröffentlichen.

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