Geldpolitische Beschlüsse
Auf seiner heutigen Sitzung beschloß der EZB-Rat, die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 2,5 %, 3,5 % und 1,5 % zu belassen.
Darüber hinaus beschloß der Rat eine Änderung der Laufzeit des am 30. September 1999 zur Abwicklung vorgesehenen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfts. Der Einlösungstermin für dieses Geschäft wird vom 30. Dezember auf den 23. Dezember 1999 vorgezogen. In diesem Zusammenhang wird das ursprünglich am 27. Dezember 1999 zur Ausschreibung und am 30. Dezember 1999 zur Zuteilung und Valutierung vorgesehene längerfristige Refinanzierungsgeschäft nunmehr am 21. Dezember ausgeschrieben, am 22. Dezember zugeteilt und am 23. Dezember 1999 valutiert. Die vorliegenden Änderungen dienen dazu, die Geschäftsabwicklung für die Finanzmarktteilnehmer im Rahmen ihrer betrieblichen Arbeitsabläufe zum Jahreswechsel zu erleichtern.
Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.
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