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Die EZB – Geldpolitik für den Euroraum

Rede von Jürgen Stark, Mitglied des Direktoriums der EZB
Vortrag im Rahmen des Sparkassen-Wirtschaftsforums 2007 der Kreissparkasse Tuttlingen
Tuttlingen, 9. Juli 2007

Meine Damen und Herren,

es freut mich sehr, heute anlässlich der Feier des 150-jährigen Jubiläums der Kreissparkasse Tuttlingen zu Ihnen zu sprechen. Ich möchte der Jubilarin, den Leitungsgremien und den Kunden herzlich zu diesem Geburtstag gratulieren. Alle guten Wünsche für eine erfolgreiche Zukunft, in einer sich dramatisch verändernden Bankenwelt in Europa und Deutschland.

Die Kreissparkasse Tuttlingen war seit ihrer Gründung am 1. Januar 1857 als Kreditinstitut direkt betroffener Zeuge der zahlreichen Wendungen der deutschen Währungsgeschichte. Der jüngste Meilenstein dieser Geschichte war die Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) am 1. Januar 1999.

Der Zusammenschluss von zunächst elf, dann zwölf und mittlerweile dreizehn EU-Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet ist nicht nur ein Meilenstein der deutschen Währungsgeschichte, sondern auch des europäischen Integrationsprozesses. Mit der gemeinsamen Geldpolitik unter der Verantwortung der Europäischen Zentralbank und dem Euro als gemeinsamer Währung, haben die Mitgliedstaaten des Euroraums auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik den höchsten denkbaren Integrationsgrad erreicht.

Die neue europäische Währungsordnung steht mit einer klaren Stabilitätsorientierung in der Tradition der in der Vergangenheit erfolgreichsten Zentralbanken des Eurosystems.

Dieser institutionelle Ordnungsrahmen der Währungsunion stellt gleichzeitig ein Novum dar.

Im Gegensatz zur gemeinsamen Währungspolitik wurde die Wirtschaftspolitik nicht vergemeinschaftet. Die wirtschaftspolitische Verantwortung liegt nach wie vor in den Händen der nationalen Regierungen und Parlamente. Allerdings sollen die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft die Wirtschaftspolitik als „eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse“ betrachten (Artikel 99 des EG Vertrags) und eine „enge Koordinierung“ (Artikel 4 des EG Vertrags) anstreben. Damit unterscheiden sich der institutionelle Rahmen der Währungsunion für die Geldpolitik auf der einen Seite und der Wirtschaftspolitik auf der auf der anderen Seite hinsichtlich des Integrationsgrads ganz erheblich.

Die rechtliche Grundlage für die einheitliche Geldpolitik der EZB wurde im EG Vertrag und seinen Protokollen geschaffen.

Zum einen wurde durch klare Qualifikations- beziehungsweise Konvergenzkriterien eindeutig festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Land der Währungsunion beitreten kann. Durch wirtschaftliche Konvergenzkriterien, die sich auf die Inflationsrate, die Haushaltslage, die langfristigen Zinsen und die Teilnahme am Europäischen Währungssystem beziehen, soll ein hoher Grad dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz der an der Währungsunion teilnehmenden Länder gewährleistet werden.

Zum anderen wurde der Ordnungsrahmen für die gemeinsame Geldpolitik der EZB definiert, der durch zwei zentrale Merkmale gekennzeichnet ist, nämlich

  1. hinsichtlich des Ziels der Geldpolitik: Eine klare Festlegung auf Preisstabilität als prioritiäres Ziel.

  2. hinsichtlich der Stellung der Zentralbank im Verhältnis zu Politik: Ein hohes Maß an Unabhängigkeit.

Die EZB hat gemäß Artikel 105 des EG Vertrags das klare, prioritäre Mandat, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Dieses eindeutige Mandat ist wohl begründet. Die Erfahrungen der Vergangenheit und die Erkenntnisse der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung haben klar gezeigt, dass geldpolitische Maßnahmen langfristig lediglich das allgemeine Preisniveau, nicht jedoch realwirtschaftliche Größen wie Wachstum und Beschäftigung beeinflussen können. Die Geldpolitik kann zwar kurzfristig reale Effekte erzeugen, langfristig werden wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung jedoch durch reale, strukturelle Faktoren bestimmt. Diese Irrelevanz geldpolitischer Maßnahmen in Bezug auf die langfristige Entwicklung realwirtschaftlicher Größen wird als Neutralität des Geldes bezeichnet.

Während geldpolitische Maßnahmen keine langfristigen Effekte auf Einkommen und Beschäftigung haben, ist die grundlegende Ausrichtung der Geldpolitik für die langfristige Entwicklung der Volkswirtschaft von großer Bedeutung. Durch die Kontrolle über die mittel- bis langfristige Entwicklung des Preisniveaus, nämlich durch die Gewährleistung von Preisstabilität, leistet die Zentralbank ihren Beitrag zu wirtschaftlicher Prosperität.

Es ist bekannt, dass manche politische Zirkel „mehr“ von der Geldpolitik verlangen. Die Geldpolitik kann aber nicht Defizite in anderen Politikbereichen ausgleichen. Eine Zentralbank – insbesondere die EZB – muss und wird ihrem Mandat folgen, sonst riskiert sie ihre Reputation.

Aber warum ist Preisstabilität so wichtig? Wird ihre Bedeutung nicht überbetont, wie manche europäischen Politiker meinen? Die praktische Erfahrung über viele Jahrzehnte und die wirtschaftswissenschaftliche Forschung haben gezeigt und klar nachgewiesen, dass Preisstabilität aus vielen Gründen förderlich ist für die Wachstumsperspektiven der Volkswirtschaft und den Lebensstandard der Bürger. Lassen Sie mich kurz auf die bedeutendsten Vorteile der Preisstabilität eingehen:

  1. Preisstabilität schützt den realen Wert von Einkommen und Vermögen. Denn durch Inflation kommt es zu einer willkürlichen Umverteilung und Erosion von Einkommen und Vermögen. Vor allem den schwächeren Gruppen der Gesellschaft kommt Preisstabilität zu Gute. Damit wird auch ein Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Stabilität geleistet. Gerade die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts haben in der Tat gezeigt, dass Inflation und Deflation häufig den Boden für soziale und politische Instabilität bereitet haben.

  2. Preisstabilität verbessert die Transparenz des Preissystems und eine effiziente Allokation der Ressourcen. Dadurch werden langfristig Wachstum und Beschäftigung erhöht.

  3. Preisstabilität bewirkt eine dauerhafte Reduzierung von Nominal- und Realzinsen. Dies ist Bedingung für ein dauerhaft erhöhtes Investitionsniveau und langfristig für ein höheres Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der Volkswirtschaft.

  4. Preisstabilität fördert stabilitätsgerechtes Preis- und Lohnverhalten. Durch hohes Vertrauen in die Fähigkeit der Zentralbank, langfristig Preisstabilität zu gewährleisten, werden sich die Inflationserwartungen stärker an der Politik der Zentralbank als an der aktuellen oder vergangenen Inflationsentwicklung orientieren.

Um es kurz zusammenzufassen: Eine glaubhaft auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik leistet einen wichtigen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Diese Schlussfolgerung wird durch zahlreiche Studien gestützt. Volkswirtschaften mit niedriger Inflationsrate verzeichnen langfristig höhere Einkommenszuwachsraten.

Mit der eindeutigen Festlegung des Mandats der EZB auf das vorrangige Ziel, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten, hat der EG Vertrag dieser Erkenntnis Rechnung getragen. Es ist daher konsequent und zu begrüßen, dass in der neuen Fassung des EU-Reformvertrages Preisstabilität in die Liste der Ziele aufgenommen werden soll.

Das zweite zentrale Merkmal der europäischen Währungsordnung ist das hohe Maß an Unabhängigkeit von politischem Einfluss, mit dem die Europäische Zentralbank ausgestattet wurde. Diese Unabhängigkeit von der Politik hat durch die Verankerung im EG Vertrag quasi-konstitutionellen Charakter. Das heißt: Eine Änderung des Vertrages ist nur bei Zustimmung aller EU Mitgliedstaaten möglich. Die so erreichte feste Verankerung der Zentralbankunabhängigkeit in der europäischen Währungsordnung ist durch die historisch gewachsene und wissenschaftlich belegte Erkenntnis begründet. Eine unabhängige Zentralbank ist eine zentrale Voraussetzung für die dauerhafte Gewährleistung stabiler Preise.

Konkret heißt dies: Die Geldpolitik wurde einem Expertengremium übertragen und dem Einfluss kurzfristiger Erwägungen und Ziele von Regierungen und Parlamenten entzogen. Erst dadurch ist sichergestellt, dass die Geldpolitik sich auf das Ziel der Preisstabilität konzentrieren und dieses Ziel vorausschauend und nachhaltig verfolgen kann. Aus diesem Grund wurde in den vergangenen zwanzig Jahren in zahlreichen Ländern die geldpolitische Verantwortung an unabhängige Zentralbanken übertragen, sodass Zentralbankunabhängigkeit mittlerweile ein globales Charakteristikum stabilitätsorientierter Währungsordnungen ist. Mit anderen Worten: Zentralbanken und die Geldpolitik wurden „entpolitisiert“.

Die institutionelle Unabhängigkeit der EZB wird durch Artikel 108 des EG Vertrags sichergestellt. Dort heißt es: „Bei der Wahrnehmung ihrer Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die EZB noch eine nationale Zentralbank (des Eurosystems) noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, der Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen“. Umgekehrt sind auch die Organe der Gemeinschaft und die Regierungen der Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, diesen Grundsatz zu beachten. Es ist ihnen untersagt zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken (des Eurosystems) bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.

Ich möchte hier nicht beurteilen, inwieweit Hinweise, Ratschläge oder Forderungen aus dem politischen Bereich in den letzten Jahren mit dem Unabhängigkeitsstatus der EZB zu vereinbaren sind. Es hat Kritik an der EZB und Forderungen nach einer laxeren Geldpolitik gegeben und gibt sie weiterhin. Ich darf Ihnen versichern, wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir erfüllen unsere Pflicht ihm Rahmen des EG Vertrags und unseres Statuts sowie in der Kontinuität erfolgreicher Geldpolitik in Kontinentaleuropa seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts.

Die institutionelle Unabhängigkeit der EZB wird durch vertragliche Regelungen zur Sicherstellung der personellen, finanziellen und funktionalen Unabhängigkeit der EZB untermauert.

  • Personelle Unabhängigkeit ist erforderlich, um die Zentralbank vor direktem politischem Druck zu schützen. Dies wird dadurch gesichert, dass die Mitglieder des EZB Rats, also die sechs Mitglieder des EZB Direktoriums und die Gouverneure der Zentralbanken der an der Währungsunion teilnehmenden Länder, für lange Amtszeiten ernannt werden.

  • Finanzielle Unabhängigkeit ist notwendig, um die Zentralbank auch finanziell unabhängig von politischem Druck zu machen. Die EZB und die nationalen Zentralbanken sind zur Finanzierung ihrer Aufgaben nicht auf Mittelzuweisungen nationaler Regierungen oder der Gemeinschaft angewiesen und dadurch unabhängig.

  • Funktionale Unabhängigkeit ist erforderlich, um die Zentralbank auch tatsächlich in die Lage zu versetzen, die Politik zu verfolgen, die sie zur Gewährleistung der Preisstabilität als erforderlich betrachtet.

Die mit dem Maastricht-Vertrag geschaffene neue Währungsordnung für Europa stellt einen soliden, modernen und nach vorne gerichteten Rahmen für eine stabilitätsorientierte Geldpolitik dar. Sie stützt sich dabei auf die historischen Erfahrungen der erfolgreichsten Zentralbanken in Europa. Es ist bemerkenswert, dass im Zuge der Vorbereitungen auf die Währungsunion manche Mitgliedstaaten mit einer zum Teil Jahrhunderte alten Tradition zur Stellung der Zentralbank brechen mussten. In mehreren Fällen waren die nationalen Zentralbanken de jure oder de facto abhängig von Weisungen oder Orientierungen der nationalen Regierungen. Auch nach fast 15 Jahren Maastricht-Vertrag flackern diese Traditionen gelegentlich noch auf.

Wie füllt die EZB nun diesen Ordnungsrahmen mit ihrer Geldpolitik aus hinsichtlich:

  • Des prioritären Ziels der Geldpolitik, nämlich Preisstabilität für das gesamte Währungsgebiet zu gewährleisten und

  • Ihrer geldpolitischen Strategie?

Zur genaueren Definition von Preisstabilität hat der EZB Rat im Oktober 1998 bekannt gegeben, dass er Preisstabilität als einen Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für den Euroraum von unter 2% gegenüber dem Vorjahr versteht. Dies wurde im Mai 2003 dahingehend konkretisiert, dass eine mittelfristige Steigerungsrate des HVPI von unter, aber nahe bei 2% angestrebt wird.

Der Vorteil einer solchen Definition ist, dass eine klare Orientierung hinsichtlich der angestrebten zukünftigen Inflationsentwicklung gegeben wird und zur stabilen Verankerung der Inflationserwartungen bei getragen wird.

Konkret heißt dies: Inflationsraten von 2% und darüber sind nicht mit dem Ziel der Preisstabilität vereinbar. Wir streben also eine niedrige Inflationsrate an, mit der die bereits genannten wirtschaftlichen und sozialen Kosten der Inflation minimal gehalten werden können und eine Sicherheitsmarge gegen Deflationsrisiken besteht.

Unsere geldpolitischen Entscheidungen treffen wir auf Basis einer umfassenden Analyse aller Faktoren, die die zukünftige Preisentwicklung im Euroraum beeinflussen:

  • der wirtschaftlichen Analyse zur Einschätzung der kurz- bis mittelfristigen Risiken für die Preisstabilität und

  • der monetären Analyse zur Einschätzung der mittel- bis langfristigen Risiken.

Die wirtschaftliche Analyse konzentriert sich auf die Beurteilung der aktuellen konjunkturellen Entwicklung, die die kurz- bis mittelfristige Tendenz der Inflationsentwicklung bestimmt. Hierzu zählen beispielsweise die Analysen der Entwicklung von Produktion und Nachfrage, der Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie auf den Märkten für Rohstoffe und Vermögenswerte.

Die monetäre Analyse konzentriert sich auf die Beurteilung der Entwicklung von Geldmengen- und Kreditaggregaten und ihrer Bestimmungsfaktoren. Mit der hervorgehobenen Rolle der monetären Analyse in der geldpolitischen Strategie hat die EZB der umfangreich dokumentierten Erkenntnis Rechnung getragen, dass ein enger Zusammenhang zwischen der Trendentwicklung von Geldmengenwachstum und Inflation besteht. Durch die monetäre Säule ist sichergestellt, dass dieser Zusammenhang, der sich in der mittleren bis langen Frist offenbart, bei der Festlegung des geldpolitischen Kurses nicht übersehen wird.

Die geldpolitischen Entscheidungen des EZB Rats erfolgen schließlich auf der Basis einer Gegenprüfung, in dem die Erkenntnisse der wirtschaftlichen Analyse mit den Erkenntnissen der monetären Analyse abgeglichen werden. Dies soll sicherstellen, dass bei der Bewertung der Risiken für die Preisstabilität keine relevanten Informationen übersehen werden. Damit wird eine robuste geldpolitische Entscheidungsfindung gewährleistet.

Die zentralen Elemente des institutionellen Rahmens und der geldpolitischen Strategie der EZB stehen in der Kontinuität der in der Vergangenheit erfolgreichsten Zentralbanken des Eurosystems, vor allem der Deutschen Bundesbank. Die Herstellung dieser Kontinuität war wichtig, da die EZB als neue Institution zu Beginn der Währungsunion keine eigene Erfolgsgeschichte vorweisen konnte, mit der die Glaubwürdigkeit der Geldpolitik hätte untermauert werden können. Auch dank dieser Kontinuität ist es gelungen, zu Beginn der Währungsunion die Inflationserwartungen im Euroraum auf dem Niveau zu stabilisieren, welches zuvor in den Teilnehmerländern mit den stabilsten Währungen vorherrschte.

Die Erfüllung des Mandats und die Verankerung der Inflationserwartungen auf niedrigem Niveau können auf Dauer natürlich nicht nur durch Kontinuität mit einer erfolgreichen Vergangenheit gelingen. Hierzu ist letztlich eine erfolgreiche Geldpolitik der EZB erforderlich.

Seit dem Start der Währungsunion wurde die Geldpolitik der EZB vor eine Reihe besonderer Herausforderungen gestellt. Zum einen musste die EZB zu Beginn der Währungsunion in einem relativ unsicheren Umfeld agieren. Die Verfügbarkeit von Daten zur Einschätzung der wirtschaftlichen und monetären Entwicklung im Euro-Währungsraum war zu Beginn der Währungsunion noch sehr begrenzt. Außerdem herrschte große Unsicherheit darüber, wie das neue geldpolitische Regime zentrale makroökonomische Zusammenhänge beeinflussen würde, die für geldpolitische Entscheidungen bedeutsam sind.

Des Weiteren waren die ersten Jahre der Währungsunion durch eine Reihe widriger makroökonomischer Entwicklungen geprägt, die außerhalb des Einflussbereichs der Geldpolitik lagen. Auf der Nachfrageseite wirkten sich die weltweite Korrektur auf den Aktienmärkten und die Terroranschläge im Jahr 2001 sehr negativ auf das Wirtschaftsklima des Euroraums aus. Darüber hinaus verzeichnete der Euroraum auch eine Reihe negativer Schocks, die vor allem die Angebotsseite der Wirtschaft betrafen. Hierzu zählten vor allem der rapide Anstieg des Ölpreises in den Jahren 1999 und 2000 und dann erneut in den Jahren 2004 bis 2006 sowie die schwache Entwicklung der Produktivität. Die Geldpolitik stand vor einer besonderen Herausforderung, da solche Entwicklungen inflationär und gleichzeitig realwirtschaftlich kontraktiv wirken.

Trotzdem ist es der EZB gelungen, die Preise im Euroraum stabil zu halten, die Inflationserwartungen fest zu verankern und Vertrauen der Bürger in die neue Währung zu schaffen.

Die HVPI Inflationsrate im Euroraum war in den ersten acht Jahren der Währungsunion im Durchschnitt mit 2,05% deutlich niedriger als in den acht Jahren vor Beginn der Währungsunion mit durchschnittlich 2,6%. Und – lassen Sie mich ergänzen – die Inflationsrate im Euroraum war im Durchschnitt auch niedriger als in Deutschland zur Zeit der D-Mark.

Die ersten acht Jahre der Währungsunion waren somit durch eine niedrige und stabile Inflationsentwicklung im Euroraum gekennzeichnet. Allerdings lag die Teuerungsrate über der von der EZB angestrebten Marke von unter, aber nahe bei 2%. Deshalb bin ich persönlich in dieser Hinsicht mit dem Erreichten nicht voll zufrieden. Das knappe Verfehlen der angestrebten Marke für die HVPI-Inflation kann jedoch zum großen Teil durch die bereits erwähnten zahlreichen inflationären Schocks erklärt werden, die in dieser Zeit zu verzeichnen waren. Für eine Zentralbank ist es wegen der Wirkungsverzögerung geldpolitischer Maßnahmen nicht möglich, die kurzfristigen Effekte solcher Schocks auszuschalten.

Die langfristigen Inflationserwartungen im Euroraum, haben aber nicht auf solche kurzfristigen Schwankungen der aktuellen Inflationsrate reagiert und sind stets unter und nahe bei 2 % verharrt. Diese Tatsache ist Ausdruck der hohen Glaubwürdigkeit, die die Geldpolitik der EZB bei den Bürgern des Euroraums und auf den internationalen Finanzmärkten genießt.

Dass die EZB nach achteinhalb Jahren eine solche Erfolgsbilanz aufweisen konnte, haben viele Beobachter – auch Befürworter des Euro – nicht unbedingt erwartet.

Allerdings ist die EZB bis in die Gegenwart hinein Ziel politischer Kritik aus der politische (Kurz-) Schlussfolgerungen gezogen werden:

  • Die EZB sei zu einseitig auf Preisstabilität ausgerichtet und vernachlässige Wachstum und Beschäftigung;

  • Die Zinsen und der Euro-Wechselkurs seien zu hoch.

Folglich müssten

  • die Koordinierung der makroökonomischen Politik im Eurogebiet unter Einbeziehung der EZB verbessert werden, um bessere Bedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen;

  • das Mandat der EZB erweitert werden.

Diesen Forderungen fehlt jede ökonomische Grundlage und Rechtfertigung. Einiges an der Dramatik dieser Forderungen dürfte sich zunächst formal, aber nicht unbedingt politisch, erledigt haben. Denn für die anstehende europäische Regierungskonferenz ist nicht vorgesehen, das EZB-Kapitel des EG Vertrags zu öffnen. Es hat also für einschlägige Forderungen hinsichtlich Status und Mandat der EZB keine Unterstützung bei der weit überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU gegeben.

Die EZB hat über einen sehr langen Zeitrum ihre Leitzinsen äußerst niedrig gehalten. Zweieinhalb Jahre lang – von Juni 2003 bis Dezember 2005 – lagen die EZB-Zinsen bei 2%, was zeitweise zu negativen kurzfristigen Realzinsen führte. Erst seit Dezember 2005 wurden die Leitzinsen schrittweise auf inzwischen 4 % angehoben. Nach wie vor sind die allgemeinen Finanzierungsbedingungen für Investitionen im Euroraum günstig und es ist nach wie vor mehr Liquidität vorhanden als zur Finanzierung inflationsfreien Wachstums nötig ist.

Die stabilitätsorientierte Geldpolitik der EZB ging keineswegs zu Lasten der realwirtschaftlichen Entwicklung des Euroraums. Im Gegenteil, durch die integrierenden Effekte der gemeinsamen Währung und die bereits beschriebenen positiven Effekte stabiler Preise haben die Währungsunion und die erfolgreich auf Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik der EZB einen wichtigen Beitrag zur deutlich verbesserten Entwicklung der Wirtschaft des Eurogebiets erbracht.

Was ist aber mit der Forderung nach einer aktiveren Geldpolitik gemeint? Letztlich und in der Konsequenz, kurzfristig etwas höheres nominales Wachstum durch höhere Inflation. Die Geldpolitik soll dazu gedrängt werden, ihr Mandat nicht ernst zu nehmen. Die Forderung ist geprägt von der Unkenntnis, was die Geldpolitik bewirken kann. Sie kann mit ihrer Kontrolle über die Geldversorgung der Wirtschaft langfristig nur das allgemeine Preisniveau beeinflussen. Sie kann somit keinen besseren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten, als die glaubwürdige Gewährleistung der Preisstabilität, um den wachstums- und beschäftigungsschädlichen Effekten der Inflation entgegenzuwirken. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist definitionsgemäß nur mit Preisstabilität erreichbar und zu sichern. Wer mehr fordert, fordert eine höhere Inflationsrate mit der Gefahr einer Destabilisierung unserer Volkswirtschaft, gefolgt von Stabilisierungskrisen.

Die politische Kritik an der EZB steht auch im Zusammenhang mit der Forderung nach einer europäischen „Wirtschaftsregierung“ mit einer engen Koordinierung der Geldpolitik der EZB und der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten. Eine solche ex ante Koordinierung, die über den informellen Meinungsaustausch hinausgeht, würde nur zur Verwischung der Zuständigkeiten und Mandate der verschiedenen Politikbereiche führt, so wie diese im EG Vertrag festgelegt sind. Vor allem die Unabhängigkeit der EZB würde beschädigt und damit die glaubhafte Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum gefährdet. Um nicht missverstanden zu werden: Eine engere Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitiken ist erforderlich. Der EG Vertrag sieht dies – wie ich zu Beginn schon gesagt habe – sogar ausdrücklich vor. Aber es muss der wirtschaftspolitische Ordnungsrahmen der Währungsunion beachtet werden, nämlich stabile Preise, solide öffentliche Finanzen und freier Wettbewerb.

Eine klare Ausrichtung der Geldpolitik auf die Gewährleistung von Preisstabilität und die Unabhängigkeit der EZB sind und bleiben die zentralen Elemente des währungspolitischen Ordnungsrahmens der Währungsunion. Wer daran rührt, gefährdet die Geschäftsgrundlage und ein reibungsloses Funktionieren der Währungsunion.

Wir sind im EZB-Rat fest entschlossen, unseren Auftrag, die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum, zu erfüllen. Die jüngsten Anhebungen des EZB-Leitzinses auf ein Niveau von aktuell 4% waren zur dauerhaften Erfüllung dieses Auftrags notwendig. Die wirtschaftliche Entwicklung des Euroraums ist gegenwärtig durch einen robusten wirtschaftlichen Aufschwung gekennzeichnet. Das reale BIP-Wachstum im Euroraum betrug im ersten Quartal dieses Jahres 3% gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig ist auf der monetären Seite eine nach wie vor starke Expansion der Liquidität zu verzeichnen. Die Geldmenge M3 expandierte im ersten Quartal dieses Jahres (gegenüber dem Vorjahr) mit einer Rate von 10% und die Zuwachsrate der Kredite an den privaten Sektor betrug (gegenüber dem Vorjahr) 10,5%. Der umfangreich dokumentierte langfristige Zusammenhang zwischen Geldmengenwachstum und Inflation zeigt, dass Liquidität auf lange Sicht ihren Weg in die Verbraucherpreise finden wird. Aus diesem Grund beobachten wir die monetäre Entwicklung im Euroraum gegenwärtig mit besonderer Aufmerksamkeit.

Das Bruttoinlandsprodukt und die Beschäftigung wuchsen in der Zeit von 1999 bis 2006 stärker als in der Zeit davor. Insgesamt lag die durchschnittliche Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP), das die gesamte reale Wertschöpfung der Euroraum-Volkswirtschaft misst, bei 2,1% und damit leicht höher als in den acht Jahren vor Beginn der Währungsunion (1,8%).

Die Beschäftigung im Euroraum wuchs zwischen 1999 und 2006 durchschnittlich um 1,25% pro Jahr, verglichen mit einem mageren Plus von 0,3% in den acht Jahren davor. In absoluten Zahlen sind im Euroraum im Zeitraum 1999 bis 2006 über 12 Millionen neue Arbeitsplätze entstanden, verglichen mit weniger als 3 Millionen in den acht Jahren vor der Währungsunion.

Vor diesem Hintergrund kann von einer restriktiven Ausrichtung der Geldpolitik im Euroraum keine Rede sein. Die Entfaltung von Wachstum und Beschäftigung wird im Euroraum nicht durch die Geldpolitik behindert. Die Ursachen der schwachen wirtschaftlichen Dynamik einzelner Volkswirtschaften des Euroraums und der andauernden Unterschiede im wirtschaftlichen Wachstum der einzelnen Länder sind vielmehr struktureller Natur in Form von rigiden und ineffizienten Strukturen auf den Produkt- und Arbeitsmärkten. Es liegt letztlich an den nationalen Regierungen, durch entschlossene Reformen das Wachstums- und Beschäftigungspotential des Euroraums zu erhöhen und die Vorteile der europäischen Integration auszuschöpfen.

Wenn alle politisch Verantwortlichen ihre Aufgaben gemäß ihrem Mandat wahrnehmen, kann eine konfliktfreie und „optimale“ Politikausrichtung für das Eurogebiet erreicht werden.

Die Geldpolitik hat die Aufgabe, stabile Preise zu gewährleisten.

Die Fiskalpolitik hat in den Euroraumländern für gesunde öffentliche Finanzen sorgen. Die Regeln des EG Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts bieten hierfür ein solides und angemessenes Rahmenwerk – wenn die Regeln auch tatsächlich eingehalten werden. Die Bilanz der Fiskalpolitik in den ersten acht Jahren der Währungsunion ist nur teilweise zufriedenstellend. Zwar wurden in den letzten Jahren Defizite und Schuldenstände in vielen Ländern deutlich reduziert. Gleichzeitig hatten aber auch zahlreiche Länder Schwierigkeiten, die Bedingungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes einzuhalten. Dies führte zur Änderung der Regeln und zu einer Aufweichung des Stabilitätspakts.

Die kürzlich zu verzeichnenden Verbesserungen der Budgetsituation in vielen Ländern ist zu einem großen Teil der günstigen konjunkturellen Entwicklung zu verdanken. Tatsächlich bestehen aktuell in über der Hälfte der Euroraumländer immer noch Haushaltsungleichgewichte. Zur Gewährleistung gesunder Staatsfinanzen wären ehrgeizigere fiskalische Reformen erforderlich, mit dem Ziel eine strukturelle Begrenzung und Neuausrichtung der Staatsausgaben zu erreichen. Dies würde von politischer Seite allerdings erfordern, sich auf die wesentlichen Aufgaben des Staates zu besinnen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema ist im Moment nicht zu erkennen. Stattdessen hört man von Forderungen – der kurzfristigen politischen Opportunität folgend – den Stabilitätspakt weiter zu lockern.

Die allgemeine Wirtschaftspolitik hat die Aufgabe, für flexible und effiziente Strukturen auf den Produkt- und Arbeitsmärkten zu sorgen und die Vollendung des Binnenmarktes voranzutreiben. Die wirtschaftspolitischen Koordinierungsinstrumente der Gemeinschaft bieten dabei für ein effektives und koordiniertes Vorgehen der nationalen Regierungen einen geeigneten Rahmen – wenn die wirtschaftspolitisch Handelnden die Instrumente auch ernsthaft nutzen und die Vorgaben auch tatsächlich umsetzen.

Auf dem Gebiet der Strukturreformen wurden in den vergangenen Jahren zweifellos Fortschritte erzielt. Diese Fortschritte variieren jedoch stark über die verschiedenen Länder und Politikbereiche. Auch die Vollendung des Binnenmarktes lässt in vielen Bereichen noch zu wünschen übrig. Insbesondere der Dienstleistungssektor weist noch erhebliche Integrationsdefizite auf. Auch die in einigen Ländern weiterhin bestehenden Restriktionen hinsichtlich der Arbeitskräftemobilität behindern eine bessere Integration der europäischen Arbeitsmärkte. Die Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes werden bei weitem noch nicht voll genutzt. Damit werden nicht nur Wachstums- und Beschäftigungschancen vertan, sondern es droht auch ein Rückschritt in der wirtschaftlichen Integration. Dass das Prinzip des freien und unverzerrten Wettbewerbs im neuen europäischen Reform-Vertrag infrage gestellt würde, ist ein ernsthaftes negatives Signal. Der Grundsatz des freien Wettbewerbs ist das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft und eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Politikgestaltung, um eine effiziente Allokation von Ressourcen zu fördern. Die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts haben bewiesen, dass eine marktwirtschaftliche Grundordnung die Basis für wirtschaftlichen Wohlstand und politische Stabilität ist. Aus diesem Grund war das Prinzip offener Märkte mit freiem Wettbewerb stets auch ein richtungweisender Grundsatz der europäischen Integration. Artikel 4 und Artikel 98 des EG Vertrags weisen explizit darauf hin, dass die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten dem „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ verpflichtet ist. Dieser Grundsatz darf nicht aufgegeben werden, sonst würden die Tendenzen des „Wirtschaftspatriotismus“ in der EU weiteren Auftrieb erhalten. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben denn auch bei ihrem Treffen Ende Juni in Brüssel vereinbart, dem „Reform-Vertrag“ ein Protokoll beizufügen. Damit wird festgestellt, dass der Binnenmarkt mit unverfälschtem Wettbewerb unverzichtbar für das reibungslose Funktionieren der EU-Volkswirtschaften ist.

Durch die Schaffung flexiblerer Arbeitsmarktstrukturen sollte die Wirtschaftspolitik auch dazu beitragen, dass sich die Lohnpolitik in den Mitgliedstaaten stärker an die Erfordernisse der gemeinsamen Währung anpasst. Die Lohnentwicklung sollte sich an der nach wie vor hohen strukturellen Arbeitslosigkeit und der niedrigen Trendentwicklung des Produktivitätswachstums in den Ländern des Euroraums orientieren. Besonderes Augenmerk muss auch der Entwicklung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit gelten.

Andauernde Unterschiede in der Entwicklung der Lohnstückkosten haben in den vergangenen Jahren zu einem Auseinanderdriften der preislichen Wettbewerbsfähigkeit in den Ländern des Euroraums geführt. Dies kann Leistungsbilanzungleichgewichte nach sich ziehen und die Währungsunion auf Dauer belasten.

Besorgnis um die Entwicklung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit hat in der öffentlichen Diskussion in einigen Regionen des Euroraums jüngst zu einer regelrechten Wiederentdeckung des Wechselkurses als makroökonomisches Politikinstrument geführt.

Hinzu ist folgendes zu sagen:

Erstens: Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft wird in erster Linie durch die Entwicklung der Produktionskosten im Unternehmensbereich bestimmt, insbesondere der Entwicklung der Lohnstückkosten. Das beste Beispiel hierfür ist Deutschland, das in den letzten Jahren durch entschlossene Restrukturierungsmaßnahmen in den Unternehmen und Lohnzurückhaltung seine preisliche Wettbewerbsfähigkeit deutlich verbessern und im Gegensatz zu vielen anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften seinen Anteil am Welthandel weiter ausbauen konnte.

Zweitens besteht die wesentliche Aufgabe der Geldpolitik der EZB darin, die interne Stabilität zu sichern, das heißt Veränderungen des allgemeinen Preisniveaus in klar vorgegebenen Grenzen zu halten. Aufgabe der Geldpolitik kann es nicht sein, relative Preise festzulegen. Diese sollten vielmehr im freien Spiel der Marktkräfte über Angebot und Nachfrage bestimmt werden, und somit die relative Knappheit verschiedener Güter und Dienstleistungen ausdrücken oder aber auch bei Währungen die ökonomischen Fundamentaldaten reflektieren und dadurch zu einer effizienten Ressourcenallokation beitragen.

Drittens kann es bei einer am Wechselkurs ausgerichteten Geldpolitik zu Zielkonflikten kommen, wodurch die Erfüllung des primären Mandats der EZB – die Gewährleistung von Preisstabilität, also der internen Stabilität – gefährdet werden kann. Der gesamtwirtschaftliche Schaden, der dadurch entstehen würde, steht in keinem Verhältnis zu den eventuell kurzfristig erkauften preislichen Wettbewerbsvorteilen.

Viertens stellt sich die Frage, inwieweit politische Einflussnahme auf den Wechselkurs in der Lage ist, den Wechselkurs auch tatsächlich in die beabsichtigte Richtung zu verändern. Die historische Erfahrung zeigt, dass dies – wenn überhaupt – nur bedingt möglich ist.

Ein fünftes Argument gegen eine von Aktivismus und Aktionismus geprägte Wechselkurspolitik ist schließlich die enorme Unsicherheit, mit der jeder Versuch der Bestimmung eines „angemessenen“ Wechselkursniveaus verbunden ist.

Die Tatsache, dass eine aktive Wechselkurspolitik von Seiten der EZB mit großer Skepsis begegnet wird, bedeutet allerdings nicht, dass der Wechselkurs für die geldpolitische Entscheidungsfindung der EZB irrelevant wäre. Vielmehr wird die Entwicklung des Wechselkurses im Rahmen der ökonomischen Analyse der kurz- bis mittelfristigen Risiken für Preisstabilität durchaus berücksichtigt. Der wichtigen Rolle des Wechselkurses als Quelle von externen Schocks für das Eurogebiet und als Teil des geldpolitischen Transmissionsmechanismus wird somit hinreichend Rechnung getragen.

Es ist auch wichtig darauf hinzuweisen, dass sich die Rolle des Wechselkurses für die an der Währungsunion teilnehmenden Länder seit 1999 grundlegend geändert hat.

Mit der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung wurde die Bedeutung der Wechselkursentwicklung für die Entwicklung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit drastisch reduziert. Mehr als 50 % des Außenhandels der Euroraumländer finden innerhalb des Euroraums statt und sind damit nicht von Schwankungen des Euro-Wechselkurses betroffen. Eine Veränderung des Euro-Wechselkurses hat in der Währungsunion somit eine wesentlich geringere Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes als eine Veränderung des Wechselkurses der jeweiligen nationalen Währungen vor Beginn der Währungsunion. Man sollte auch nicht vergessen: Eine Euro-Aufwertung kann in der Währungsunion sogar positive Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes haben, da sich dadurch die Preise für importierte Rohstoffe, die auf den Weltmärkten in US-Dollar denominiert sind, verbilligen und damit die Produktionskosten reduziert werden.

Lassen Sie mich zum Schluss die zentralen Aussagen meines Vortrags noch einmal kurz zusammenfassen.

  1. Die neue Währungsordnung des Eurogebietes hat sich in den vergangenen achteinhalb Jahren bewährt. Die Geldpolitik der EZB war äußerst erfolgreich. Es ist gelungen, die Preise im Euroraum stabil zu halten, die Inflationserwartungen fest zu verankern und Vertrauen der Bürger in die neue Währung zu schaffen. Mit der glaubwürdigen Gewährleistung von Preisstabilität hat die EZB ihren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung geleistet.

  2. Der Erfolg der Währungsunion hängt allerdings auch davon ab, dass die gemeinsame Geldpolitik der EZB durch erfolgreiche und an die Erfordernisse des gemeinsamen Währungsraums angepasste nationale Wirtschaftspolitiken flankiert wird. Hier besteht noch großer Handlungsbedarf. Die nationalen Regierungen sollten verstärkte Anstrengungen zur Schaffung flexibler und wettbewerbsfähiger Strukturen im Euroraum unternehmen. Vor allem die divergente Entwicklung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit aufgrund eines unzureichend an die Erfordernisse des gemeinsamen Währungsraums angepassten Lohnverhaltens stellt eine große Herausforderung dar.

  3. Der EZB Rat wird seiner Verantwortung entsprechend dem ihm gegebenen Mandat weiterhin voll gerecht werden. Wir werden alles tun, um Preisstabilität auch in Zukunft zu sichern und damit unseren Beitrag für Wachstum und Beschäftigung leisten. Alle politisch Handelnden müssen den wirtschaftspolitischen Ordnungsrahmen der Währungsunion beachten – und zwar stärker als in den ersten Jahren des Euro – nämlich stabile Preise, solide öffentliche Finanzen und freier Wettbewerb.

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