Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Juni 2016

Marktoperationen

Tatsächlicher Start und letzte Spezifikationen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP)

Am 2. Juni 2016 beschloss der EZB-Rat, dass die Ankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP) am 8. Juni 2016 beginnen, und billigte die letzten technischen Spezifikationen dieses Programms. Insbesondere konkretisierte der EZB-Rat Aspekte im Zusammenhang mit den Zulassungskriterien für Emittenten und mit der Zuordnung zugelassener Emittenten, bei denen es sich um öffentliche Unternehmen handelt, entweder zum Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) oder zum CSPP. Weitere Einzelheiten sind einer Pressemitteilung zu entnehmen, die am selben Tag auf der Website der EZB veröffentlicht wurde, sowie dem Beschluss EZB/2016/16 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors, der ebenfalls auf der Website der EZB abrufbar ist.

Änderungen der Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel

Am 22. Juni 2016 beschloss der EZB-Rat, die Ausnahmeregelung in Bezug auf von der Hellenischen Republik begebene oder in vollem Umfang garantierte marktfähige Schuldtitel wieder einzuführen. Mit diesem Beschluss wird die Anwendung der Bonitätsanforderungen, die nach den Regelungen der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten vorgesehen sind, für diese Instrumente ausgesetzt, vorbehaltlich der Anwendung von Bewertungsabschlägen, die in dem Rechtsakt (ECB/2016/18), durch den die Aussetzung in Kraft tritt, konkretisiert werden. Bei seinem Beschluss, der den Beschluss des EZB-Rats vom 4. Februar 2015 aufhebt, berücksichtigt der EZB-Rat die Zustimmung des Direktoriums des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Auszahlung der zweiten Tranche im Rahmen des ESM-Hilfsprogramms. Dem vorausgegangen war die positive Bewertung des Maßnahmenpakets durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der EZB bei der ersten Überprüfung des aktuellen ESM-Hilfsprogramms für Griechenland. Beschluss EZB/2016/18 über die Notenbankfähigkeit der von der Hellenischen Republik begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/300 sowie eine entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur

Harmonisierung der Verzinsungsregelungen für beim Eurosystem gehaltene Sicherungsfonds

Am 9. Juni 2016 billigte der EZB-Rat die Harmonisierung der Verzinsung der Sicherungsfonds systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS), die beim Eurosystem zum Zinssatz für die Einlagefazilität gehalten werden. Der harmonisierte Zinssatz wird die bilateralen Vereinbarungen zwischen SIPS-Betreibern und den betreffenden Zentralbanken des Eurosystems widerspiegeln – sobald dies praktisch möglich sein wird und innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Beschlusses des EZB-Rats, das heißt spätestens am 24. September 2016. Der EZB-Rat billigte weiterhin die Anwendung des geltenden Zinssatzes für die Einlagefazilität auf alle beim Eurosystem gehaltenen Sicherungsfonds der Finanzmarktinfrastrukturen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Datenmodellverordnung in Österreich

Am 19. Mai 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/29 auf Ersuchen der Oesterreichischen Nationalbank.

Stellungnahme der EZB zur internen Revision der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank)

Am 3. Juni 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/30 auf Ersuchen der Nationalversammlung der Republik Bulgarien.

Stellungnahme der EZB zu Konsumentenkrediten in Slowenien

Am 8. Juni 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/31 auf Ersuchen des slowenischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie.

Stellungnahme der EZB zur Verringerung der gesetzlichen Vergütung von Angestellten des staatlichen und halbstaatlichen Sektors

Am 13. Juni 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/32 auf Ersuchen des niederländischen Ministers für Inneres und Beziehungen des Königreichs.

Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Hrvatska Narodna Banka (kroatische Nationalbank)

Am 15. Juni 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/33 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Kroatien.

Banknoten

Änderung der Leitlinie EZB/2008/8 über die Datenerhebung bezüglich des Euro und den Betrieb des Bargeldinformationssystems 2 (CIS2)

Am 26. Mai 2016 billigte der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2016/15 zur Änderung der Leitlinie EZB/2008/8 über die Datenerhebung bezüglich des Euro und den Betrieb des Bargeldinformationssystems 2 (CIS 2). Die Änderung spiegelt Veränderungen im Zusammenhang mit der technischen Infrastruktur, den Sicherheitsanforderungen sowie mit neuen Geschäftserfordernissen seit der letzten Änderung der Leitlinie am 30. Juni 2011 wider. Die Leitlinie wird auf der Website der EZB abrufbar sein.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter