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Dokument 32015O0039

Leitlinie (EU) 2016/231 der Europäischen Zentralbank vom 26. November 2015 zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/23 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken (EZB/2015/39)

ABl. L 41 vom 18.2.2016, S. 28–53 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft

ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2016/231/oj

18.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 41/28


LEITLINIE (EU) 2016/231 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 26. November 2015

zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/23 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken (EZB/2015/39)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 3.1 und 3.3, die Artikel 5.1, 12.1, 14.3 und Artikel 16,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (1), insbesondere auf die Artikel 4 und 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Außenwirtschaftliche Statistiken werden zunehmend für andere als für geldpolitische Zwecke eingesetzt, u. a. für die makroprudenzielle Analyse und für die Überwachung übermäßiger ökonomischer Ungleichgewichte. Diese sowie andere Aktivitäten im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Forschung werden durch die von der Europäischen Zentralbank vorgenommene Veröffentlichung der maßgeblichen Aggregate des Euro-Währungsgebiets unterstützt, die auf der Grundlage der Leitlinie EZB/2011/23 (2) und der in diesem Zusammenhang erhobenen nationalen Daten erstellt werden.

(2)

Aufgrund einer Nutzen-Kosten-Abwägung wird die Verkürzung des Berichtszeitraums für die Übermittlung der vierteljährlichen Zahlungsbilanz und der Daten zum Auslandsvermögensstatus, die ab 2019 gemäß der Leitlinie EZB/2011/23 gelten soll, nicht mehr angewandt.

(3)

Daher sollte die Leitlinie EZB/2011/23 entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Änderungen

Die Leitlinie EZB/2011/23 wird wie folgt geändert:

1.

In Artikel 1 wird die folgende Begriffsbestimmung angefügt:

„17.   ‚nationale Datensätze für die Veröffentlichung‘: Daten gemäß den Tabellen 2A und 4A von Anhang II, die ihrerseits Teilsätze der Daten in Tabelle 2 bzw. Tabelle 4 von Anhang II sind.“

2.

Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a)

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„(1)   Die NZBen stellen der EZB Daten über internationale Transaktionen, Forderungen und Verbindlichkeiten und Neubewertungen sowie über Bestände an Währungsreserven, sonstige Fremdwährungsaktiva und reservenbezogene Verbindlichkeiten zur Verfügung. Die Daten werden im Einklang mit den Tabellen 1 bis 5 von Anhang II und in Übereinstimmung mit den in Artikel 3 festgelegten Fristen zur Verfügung gestellt.“;

b)

Es wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a)   Die in den Tabellen 2A und 4A von Anhang II aufgeführten Teilsätze werden der EZB zusammen mit den in Tabelle 2 bzw. Tabelle 4 von Anhang II vorgelegten Daten zur Verfügung gestellt. Dazu zählen Daten für vierteljährliche internationale Transaktionen, Forderungen und Verbindlichkeiten, die gemäß den in Artikel 3 festgelegten Fristen für die Übermittlung der Daten zur vierteljährlichen Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus zur Verfügung gestellt werden.“

3.

Artikel 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstabe b erhält folgende Fassung:

„b)

ab 2017 bis zum 82. Kalendertag nach dem Ende des Quartals, auf das sich die Daten beziehen.“

b)

Buchstabe c wird gestrichen.

4.

Folgender Artikel 3a wird eingefügt:

„Artikel 3a

Übermittlung und Veröffentlichung von Daten durch die EZB

(1)   Die EZB übermittelt den NZBen die von ihr veröffentlichten Aggregate des Euro-Währungsgebiets sowie die gemäß Artikel 2 erhobenen ‚nationalen Datensätze für die Veröffentlichung‘.

(2)   Nach der Veröffentlichung der jeweiligen Aggregate des Euro-Währungsgebiets kann die EZB ‚nationale Datensätze für die Veröffentlichung‘ veröffentlichen.“

5.

Artikel 6 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„(3)   Soweit die Daten für eine Position der Tabellen 1 bis 5 des Anhangs II ihrem Umfang nach vernachlässigbar oder unbedeutend für die Statistiken des Euro-Währungsgebiets und die nationalen Statistiken sind oder die Datenerhebung für eine solche Position nicht mit vernünftigem Kostenaufwand möglich ist, sind bestmögliche Schätzungen auf der Grundlage solider statistischer Methoden zulässig, sofern der analytische Wert der Statistiken nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind bestmögliche Schätzungen für die folgenden Gliederungen in den Tabellen 1, 2, 2A und 6 von Anhang II zulässig:

a)

Unterpositionen von ‚Primäreinkommen — übrige Vermögenseinkommen‘;

b)

Unterpositionen von ‚Sonstiges Primäreinkommen‘ und ‚Sekundäreinkommen‘;

c)

Unterpositionen von ‚Vermögensübertragungen‘ in der Vermögensübertragungsbilanz;

d)

geografische Gliederung der Verbindlichkeiten aus Finanzderivaten;

e)

Einnahmen aus reinvestierten Gewinnen aus Investmentfondsanteilen ohne ISIN-Code;

f)

Einnahmen aus Kapitalerträgen aus Investmentfondsanteilen mit ISIN-Code (bis die CSDB als geeignet für die entsprechende Herleitung der Position gilt);

g)

nach Stückelung vorgenommene Gliederung des grenzüberschreitenden Versands von Banknoten.“

6.

Die Anhänge I und II werden nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Leitlinie geändert.

Artikel 2

Wirksamwerden und Umsetzung

(1)   Diese Leitlinie wird wirksam am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.

(2)   Die Zentralbanken des Eurosystems müssen diese Leitlinie ab dem 1. Juni 2016 einhalten.

Artikel 3

Adressaten

Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 26. November 2015.

Für den EZB-Rat

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  ABl. L 318 vom 27.11.1998, S. 8.

(2)  Leitlinie EZB/2011/23 vom 9. Dezember 2011 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken (ABl. L 65 vom 3.3.2012, S. 1).


ANHANG

Die Anhänge I und II der Leitlinie EZB/2011/23 werden wie folgt geändert:

1.

Anhang I wird wie folgt geändert:

a)

Abschnitt 1.2 erhält folgende Fassung:

„1.2.   Vierteljährliche Zahlungsbilanz

Zweck

Zweck der vierteljährlichen Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets ist es, detailliertere Daten zur Verfügung zu stellen, um eine tiefer gehende Analyse der außenwirtschaftlichen Transaktionen zu ermöglichen. Vierteljährliche Zahlungsbilanzdaten bilden zudem die Grundlage für die detaillierte wirtschaftliche Länderüberwachung.

Diese Statistiken werden insbesondere für die Erstellung der nach Sektoren gegliederten Konten und die Finanzierungsrechnung des Euro-Währungsgebiets sowie für die Veröffentlichung der Zahlungsbilanz für das Euro-Währungsgebiet bzw. für die Union in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (Eurostat) verwendet.

Anforderungen

Die vierteljährlichen Zahlungsbilanzdaten stimmen so weit wie möglich mit internationalen Standards überein (vgl. Artikel 2 Absatz 4 der vorliegenden Leitlinie). Die geforderte Gliederung der vierteljährlichen Zahlungsbilanzdaten ist in den Tabellen 2 und 2A von Anhang II dargestellt. Die in der Vermögensübertragungs- und Kapitalbilanz verwendeten harmonisierten Konzepte und Definitionen sind in Anhang III aufgeführt.

Die Gliederung der vierteljährlichen Leistungsbilanz ähnelt derjenigen für die monatlichen Daten. Für die Position ‚Einkommen‘ ist jedoch eine detailliertere Gliederung auf vierteljährlicher Basis notwendig.

Bei der Erstellung der Kapitalbilanz richtet sich die EZB nach den in der 6. Auflage des ‚Balance of Payments and International Investment Position Manual‘ (Zahlungsbilanzhandbuch, nachfolgend das ‚BPM6‘) des Internationalen Währungsfonds (IWF) enthaltenen Anforderungen für die Position ‚Übriger Kapitalverkehr‘. Das Präsentationsschema wurde jedoch geändert (d. h. die primäre Gliederung nach Sektoren). Diese Gliederung nach Sektoren ist allerdings mit der im BPM6 enthaltenen Gliederung vereinbar, die BPM6-Instrumenten Priorität einräumt. Analog zum BPM6-Präsentationsschema werden Bargeld und Einlagen getrennt von Krediten und sonstigen Kapitalanlagen aufgeführt.

Die NZBen müssen zwischen Transaktionen mit Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und Transaktionen mit allen übrigen Ländern unterscheiden. Die Statistik über Nettotransaktionen in Wertpapieranlagen des Euro-Währungsgebiets auf der Aktivseite wird durch Aggregation der gemeldeten Nettotransaktionen in Wertpapieren erstellt, die von Gebietsfremden des Euro-Währungsgebiets begeben werden. Die Statistik über Nettotransaktionen in Wertpapieranlagen des Euro-Währungsgebiets auf der Passivseite wird durch Saldierung der Nettotransaktionen in den gesamten nationalen Nettoverbindlichkeiten aus Wertpapieren und der Nettotransaktionen in von Gebietsansässigen des Euro-Währungsgebiets begebenen und erworbenen Wertpapieren erstellt.

Für die aggregierte Position ‚Einkommen aus Wertpapieranlagen‘ gelten analoge Berichtsanforderungen und Erstellungsmethoden.

Für die Position ‚Direktinvestitionen‘ müssen die NZBen vierteljährlich die folgende Gliederung nach Sektoren einreichen: a) Kreditinstitute (ohne die Zentralbank); b) Staat; c) sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften; d) nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck. Für die Positionen ‚Wertpapieranlagen auf der Aktivseite‘ und ‚Übriger Kapitalverkehr‘ folgt die Gliederung der Meldungen nach institutionellen Sektoren den Standardkomponenten des IWF, die a) Zentralbank; b) Kreditinstitute (ohne die Zentralbank); c) Geldmarktfonds; d) Staat; e) sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften; f) nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck umfassen.

Für die Erstellung der Statistiken über Nettotransaktionen des Euro-Währungsgebiets in Bezug auf Wertpapieranlagen auf der Passivseite nach dem Sektor der im Euro-Währungsgebiet gebietsansässigen Emittenten ähneln die Anforderungen an die vierteljährlichen Daten denjenigen für die monatlichen Zahlungsbilanzdaten.

In Übereinstimmung mit dem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen verlangt das BPM6 die Erfassung von Zinszahlungen auf Periodenabgrenzungsbasis. Diese Anforderung betrifft sowohl die Leistungsbilanz (Vermögenseinkommen) als auch die Kapitalbilanz.“

b)

Abschnitt 3 erhält folgende Fassung:

„3.   Statistiken zum Auslandsvermögensstatus

Zweck

Der Auslandsvermögensstatus ist eine Bestandsstatistik der außenwirtschaftlichen Forderungen und Verbindlichkeiten des gesamten Euro-Währungsgebiets zur Analyse der Geld- und Währungspolitik sowie der Devisenmärkte. Er trägt insbesondere zur Beurteilung der Anfälligkeit der Mitgliedstaaten gegenüber außenwirtschaftlichen Entwicklungen sowie zur Überwachung der Entwicklung der vom Geld haltenden Sektor im Ausland gehaltenen Bestände an liquiden Anlageformen bei. Diese statistischen Daten sind für die Erstellung des Kontos der übrigen Welt in den vierteljährlichen Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnungen des Euro-Währungsgebiets äußerst wichtig und können zudem zur Erstellung der Zahlungsbilanzstromgrößen beitragen. Vierteljährliche Statistiken zum Auslandsvermögensstatus bilden zudem die Grundlage für die detaillierte wirtschaftliche Länderüberwachung.

Anforderungen

Die NZBen müssen vierteljährliche Statistiken zum Auslandsvermögensstatus im Hinblick auf die Bestände zum Ende des Referenzzeitraums und die Neubewertungen aufgrund veränderter Wechselkurse oder sonstiger Preisänderungen liefern.

Die Daten zum Auslandsvermögensstatus entsprechen so weit wie möglich internationalen Standards (siehe Artikel 2 Absatz 4 der vorliegenden Leitlinie). Die EZB erstellt den Auslandsvermögensstatus für das gesamte Euro-Währungsgebiet. Die Gliederung des Auslandsvermögensstatus für das Euro-Währungsgebiet wird in Tabellen 4 und 4A von Anhang II dargestellt.

Der Auslandsvermögensstatus weist die Vermögensbestände zum Ende des jeweiligen Referenzzeitraums aus, bewertet zu den Marktpreisen am Ende des Referenzzeitraums. Bestandsänderungen könnten sich aufgrund folgender Faktoren ergeben. Erstens sind Bestandsänderungen im Laufe des Referenzzeitraums zum Teil durch finanzielle Transaktionen bedingt, die in der Zahlungsbilanz erfasst sind. Zweitens ergibt sich ein Teil der Bestandsänderungen zwischen zwei Stichtagen aus Preisänderungen der aufgeführten finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten. Drittens beeinflussen Wechselkursschwankungen ebenfalls den Wert von Vermögensbeständen, die auf andere Währungen als auf die für den Auslandsvermögensstatus verwendete Recheneinheit lauten. Schließlich wird jede sonstige Änderung der Bestände, die nicht in den oben erwähnten Faktoren begründet ist, bei den sonstigen Bestandsänderungen während des Referenzzeitraums berücksichtigt.

Ein genauer Abgleich der Kapitalströme und der Vermögensbestände des Euro-Währungsgebiets erfordert eine Unterscheidung der Wertänderungen nach Preisänderungen, Wechselkursschwankungen und sonstigen Bestandsänderungen.

Der Erfassungsgrad des Auslandsvermögensstatus sollte sich möglichst eng an das Schema für die vierteljährlichen Zahlungsbilanzströme halten. Die Begriffe, Definitionen und Gliederungen stimmen mit jenen, die bei den vierteljährlichen Zahlungsbilanzstromgrößen verwendet werden, überein.

Die Daten zum Auslandsvermögensstatus sollten so weit wie möglich mit anderen Statistiken in Einklang stehen, wie beispielsweise mit der Geld- und Bankenstatistik, der Finanzierungsrechnung und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Die NZBen müssen in ihren monatlichen und vierteljährlichen Zahlungsbilanzstatistiken beim Auslandsvermögensstatus zwischen Beständen gegenüber Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und Beständen gegenüber allen übrigen Ländern unterscheiden. Bei den Wertpapieranlagen ist eine Unterscheidung zwischen Beständen an von Gebietsansässigen des Euro-Währungsgebiets begebenen Wertpapieren und Beständen an von Gebietsfremden des Euro-Währungsgebiets begebenen Wertpapieren, erforderlich. Die Statistik über Nettoforderungen in Wertpapieranlagen des Euro-Währungsgebiets wird durch Aggregation der gemeldeten Nettoforderungen in Wertpapieren erstellt, die von Gebietsfremden des Euro-Währungsgebiets begeben werden. Die Statistik über Nettoverbindlichkeiten in Wertpapieranlagen des Euro-Währungsgebiets wird durch Saldierung der gesamten nationalen Nettoverbindlichkeiten aus Wertpapieren und der Nettobestände in von Gebietsansässigen des Euro-Währungsgebiets begebenen und erworbenen Wertpapieren erstellt.

Die Aktiva und Passiva an Wertpapieranlagen des Auslandsvermögensstatus werden ausschließlich auf Basis von Bestandsdaten erfasst.

Die NZBen (und gegebenenfalls andere zuständige Statistikbehörden) erheben mindestens vierteljährliche Bestandsstatistiken von Wertpapieranlagen auf der Aktiv- und Passivseite auf der Basis von Einzelwertpapiermeldungen gemäß einem der in der Tabelle in Anhang VI genannten Modelle.“

2.

Anhang II wird wie folgt geändert:

a)

Tabelle 2 erhält folgende Fassung:

„Tabelle 2

Vierteljährliche Zahlungsbilanz

 

Einnahmen

Ausgaben

1.

Leistungsbilanz  (1)

 

 

Warenhandel

Geo 4 (2)

Geo 4

Allgemeiner Warenhandel auf Zahlungsbilanzbasis

Geo 3

Geo 3

Nettoausfuhr von Waren im Transithandel

Geo 3

 

Im Transithandel erworbene Waren (negative Einnahmen)

Geo 3

 

Im Transithandel veräußerte Waren

Geo 3

 

Nichtwährungsgold

Geo 3

Geo 3

Branding — Anpassung für Quasi-Transit-Handel

Geo 4

Geo 4

Dienstleistungen

Geo 4

Geo 4

Fertigungsdienstleistungen an Werkstoffen anderer Eigentümer

Geo 4

Geo 4

Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen a.n.g.

Geo 4

Geo 4

Transportleistungen

Geo 4

Geo 4

Reiseverkehr

Geo 4

Geo 4

Bauleistungen

Geo 4

Geo 4

Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen

Geo 4

Geo 4

Finanzdienstleistungen

Geo 4

Geo 4

Ausdrücklich in Rechnung gestellte und sonstige Finanzdienstleistungen

Geo 3

Geo 3

Unterstellte Bankdienstleistungen (FISIM)

Geo 3

Geo 3

Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum a.n.g.

Geo 4

Geo 4

Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen

Geo 4

Geo 4

Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen

Geo 4

Geo 4

Forschungs- und Entwicklungsleistungen

Geo 3

Geo 3

Freiberufliche Dienstleistungen und Managementberatungsleistungen

Geo 3

Geo 3

Technische Dienstleistungen, Handelsleistungen und sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen

Geo 3

Geo 3

Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Freizeit

Geo 4

Geo 4

Regierungswaren und -leistungen a.n.g.

Geo 4

Geo 4

Primäreinkommen

 

 

Erwerbseinkommen

Geo 4

Geo 4

Vermögenseinkommen

 

 

Direktinvestitionen

 

 

Beteiligungskapital

Geo 4

Geo 4

Ausschüttungen und Entnahmen aus dem Einkommen von Quasi-Kapitalgesellschaften

 

 

In Direktinvestitionsunternehmen

Geo 3

Geo 3

In Direktinvestoren (Reverse Investment)

Geo 3

Geo 3

Zwischen Schwesterunternehmen

Geo 3

Geo 3

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2) (3)

Geo 2

Geo 2

Reinvestierte Gewinne

Geo 4

Geo 4

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Schuldtitel

Geo 4

Geo 4

In Direktinvestitionsunternehmen

Geo 3

Geo 3

In Direktinvestoren (Reverse Investment)

Geo 3

Geo 3

Zwischen Schwesterunternehmen

Geo 3

Geo 3

Darunter: Zinsen

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Wertpapieranlagen

 

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 4

Geo 1

Dividendenwerte

 

 

Dividenden

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

Investmentfondsanteile

 

 

Dividenden

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

Reinvestierte Gewinne

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

Schuldverschreibungen

 

 

Kurzfristig

Geo 4

Geo 1

Zinsen

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

Langfristig

Geo 4

Geo 1

Zinsen

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

Übrige Vermögenseinkommen

Geo 4

Geo 4

Entnahmen aus dem Einkommen von Quasi-Kapitalgesellschaften

Geo 3

Geo 3

Zinsen

Geo 3

Geo 3

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Darunter: Zinsen auf SZRe

 

Geo 1

Darunter: Zinsen vor FISIM

Geo 3

Geo 3

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Vermögenseinkommen aus Versicherungs-, Altersvorsorge- und Standardgarantiesystemen

Geo 3

Geo 3

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Währungsreserven

Geo 3

 

Darunter: Zinsen

Geo 3

 

Sonstiges Primäreinkommen

Geo 4

Geo 4

Staat

Geo 3

Geo 3

Produktions- und Importabgaben

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Gütersteuern

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Sonstige Produktionsabgaben

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Subventionen

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Gütersubventionen

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Sonstige Subventionen

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Pacht

Geo 3

Geo 3

Übrige Sektoren

Geo 3

Geo 3

Produktions- und Importabgaben

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Gütersteuern

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Sonstige Produktionsabgaben

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Subventionen

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Gütersubventionen

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Sonstige Subventionen

Geo 3/Unionsorgane

Geo 3/Unionsorgane

Pacht

Geo 3

Geo 3

Sekundäreinkommen

Geo 4

Geo 4

Staat

Geo 3

Geo 3

Einkommen- und Vermögensteuern

Geo 3

Geo 3

Sozialbeiträge

Geo 3

Geo 3

Sozialleistungen

Geo 3

Geo 3

Laufende Übertragungen im Rahmen internationaler Zusammenarbeit

Geo 3

Geo 3

Darunter: Gegenüber Unionsorganen (ohne EZB)

Unionsorgane

Unionsorgane

Übrige laufende Übertragungen

Geo 3

Geo 3

Eigenmittel der Union auf der Grundlage von Mehrwertsteuer und Bruttonationaleinkommen

Unionsorgane

Unionsorgane

Übrige Sektoren

Geo 3

Geo 3

Einkommen- und Vermögensteuern

Geo 3

Geo 3

Sozialbeiträge

Geo 3

Geo 3

Sozialleistungen

Geo 3

Geo 3

Nettoprämien für Nichtlebensversicherungen

Geo 3

Geo 3

Nichtlebensversicherungsleistungen

Geo 3

Geo 3

Übrige laufende Übertragungen

Geo 3

Geo 3

Darunter: Persönliche Übertragungen (zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden privaten Haushalten)

Geo 3

Geo 3

Darunter: Heimatüberweisungen

Geo 4

Geo 4

Berichtigung infolge Veränderungen betrieblicher Altersvorsorgeansprüche

Geo 3

Geo 3

2.

Vermögensübertragungsbilanz

Geo 4

Geo 4

Bruttoerwerb/-veräußerung von nicht produziertem Sachvermögen

Geo 3

Geo 3

Vermögensübertragungen

Geo 3

Geo 3

Staat

Geo 3

Geo 3

Vermögenswirksame Steuern

Geo 3

Geo 3

Investitionszuschüsse

Geo 3

Geo 3

Sonstige Vermögensübertragungen

Geo 3

Geo 3

Darunter: Schuldenerlass

Geo 3

Geo 3

Übrige Sektoren

Geo 3

Geo 3

Vermögenswirksame Steuern

Geo 3

Geo 3

Investitionszuschüsse

Geo 3

Geo 3

Sonstige Vermögensübertragungen

Geo 3

Geo 3

Darunter: Schuldenerlass

Geo 3

Geo 3

 

Nettoerwerb von finanziellen Vermögenswerten

Nettoaufnahme von Verbindlichkeiten

Netto

3.

Kapitalbilanz

Geo 1

Geo 1

 

Direktinvestitionen

Geo 4

Geo 4

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 4

Geo 4

 

a.

Beteiligungskapital

Geo 2

Geo 2

 

Börsennotiert

Geo 2

Geo 2

 

Nicht börsennotiert

Geo 2

Geo 2

 

Übrige (z. B. Immobilien)

Geo 2

Geo 2

 

b.

Investmentfondsanteile

Geo 2

Geo 2

 

1.

Beteiligungskapital ohne reinvestierte Gewinne

 

 

 

In Direktinvestitionsunternehmen

Geo 3

Geo 3

 

In Direktinvestoren (Reverse Investment)

Geo 3

Geo 3

 

Zwischen Schwesterunternehmen

Geo 3

Geo 3

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

 

2.

Reinvestierte Gewinne

Geo 4

Geo 4

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

 

Schuldtitel

Geo 4

Geo 4

 

In Direktinvestitionsunternehmen

Geo 3

Geo 3

 

In Direktinvestoren (Reverse Investment)

Geo 3

Geo 3

 

Zwischen Schwesterunternehmen

Geo 3

Geo 3

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

 

Wertpapieranlagen

Geo 4

Geo 1

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 4

Geo 1

 

Dividendenwerte

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

 

Börsennotiert

Geo 2

Geo 1

 

Nicht börsennotiert

Geo 2

Geo 1

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

 

 

 

Börsennotiert

Geo 2

 

 

Nicht börsennotiert

Geo 2

 

 

Investmentfondsanteile

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

 

Darunter: Reinvestierte Gewinne

Geo 3

Geo 1

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

 

Darunter: Reinvestierte Gewinne

Geo 2

 

 

Schuldverschreibungen

 

 

 

Kurzfristig

Geo 4

Geo 1

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

 

Langfristig

Geo 4

Geo 1

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 1

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

 

 

Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

Geo 3

Übrige Vermögenseinkommen

Geo 4

Geo 4

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 1)

Geo 4

Geo 4

 

Sonstige Anteilsrechte

Geo 3

Geo 3

 

Bargeld und Einlagen

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3

Geo 3

 

Langfristig

Geo 3

Geo 3

 

Kredite

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3, IWF

Geo 3, IWF

 

Langfristig

Geo 3, IWF

Geo 3, IWF

 

Versicherungs-, Altersvorsorge- und Standardgarantiesysteme

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 3

 

Handelskredite und Anzahlungen

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3

Geo 3

 

Langfristig

Geo 3

Geo 3

 

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3

Geo 3

 

Langfristig

Geo 3

Geo 3

 

SZRe

 

Geo 1

 

Währungsreserven

Geo 3

 

 

4.

Teilbilanzsalden

 

 

 

Außenbeitrag

 

 

Geo 4

Leistungsbilanzsaldo

 

 

Geo 1

Finanzierungssaldo (Saldo aus Leistungsbilanz und Vermögensübertragungsbilanz)

 

 

Geo 1

Finanzierungssaldo (aus Kapitalbilanz)

 

 

Geo 1

Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen

 

 

Geo 1

b)

Es wird folgende Tabelle 2A eingefügt:

„Tabelle 2A

Vierteljährliche Zahlungsbilanz — Teilsatz für die Veröffentlichung

 

Einnahmen

Ausgaben

Saldo/Netto

1.

Leistungsbilanz

Geo 2

Geo 1

 

Warenhandel

Geo 2

Geo 2

 

Allgemeiner Warenhandel auf Zahlungsbilanzbasis

Geo 1

Geo 1

 

Nettoausfuhr von Waren im Transithandel

Geo 1

 

 

Dienstleistungen

Geo 2

Geo 2

 

Fertigungsdienstleistungen an Werkstoffen anderer Eigentümer

Geo 1

Geo 1

 

Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen a.n.g.

Geo 1

Geo 1

 

Transportleistungen

Geo 1

Geo 1

 

Reiseverkehr

Geo 1

Geo 1

 

Bauleistungen

Geo 1

Geo 1

 

Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen

Geo 1

Geo 1

 

Finanzdienstleistungen

Geo 1

Geo 1

 

Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum a.n.g.

Geo 1

Geo 1

 

Telekommunikations-, EDV- und Informationsdienstleistungen

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige unternehmensbezogene Dienstleistungen

Geo 1

Geo 1

 

Dienstleistungen für persönliche Zwecke, für Kultur und Freizeit

Geo 1

Geo 1

 

Regierungswaren und -leistungen a.n.g.

Geo 1

Geo 1

 

Nicht zugewiesene Dienstleistungen

Geo 1

Geo 1

 

Primäreinkommen

Geo 2

Geo 1

 

Erwerbseinkommen

Geo 2

Geo 2

 

Vermögenseinkommen

Geo 2

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Direktinvestitionen

Geo 2

Geo 2

 

Beteiligungskapital

Geo 2

Geo 2

 

Ausschüttungen und Entnahmen aus dem Einkommen von Quasi-Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Reinvestierte Gewinne

Geo 1

Geo 1

 

Schuldtitel

Geo 2

Geo 2

 

Wertpapieranlagen

Geo 2

Geo 1

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 2

Geo 1

 

Dividendenausschüttungen aus Dividendenwerten

Geo 1

Geo 1

 

Einkommen aus Investmentfondsanteilen

Geo 1

Geo 1

 

Schuldverschreibungen

Geo 2

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 2

Geo 1

 

Langfristig

Geo 2

Geo 1

 

Übrige Vermögenseinkommen

Geo 2

Geo 2

 

Zinsen

Geo 1

Geo 1

 

Darunter: Zinsen vor FISIM

Geo 1

Geo 1

 

Währungsreserven

Geo 1

 

 

Sonstiges Primäreinkommen

Geo 2

Geo 2

 

Sekundäreinkommen

Geo 2

Geo 2

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Darunter: Heimatüberweisungen

Geo 1

Geo 1

 

2.

Vermögensübertragungsbilanz

Geo 2

Geo 2

 

Bruttoerwerb/-veräußerung von nicht produziertem Sachvermögen

Geo 1

Geo 1

 

Vermögensübertragungen

Geo 1

Geo 1

 

 

Nettoerwerb von finanziellen Vermögenswerten

Nettoaufnahme von Verbindlichkeiten

Netto

3.

Kapitalbilanz

Geo 2 (4)

Geo 1

 

Direktinvestitionen

Geo 2

Geo 2

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Beteiligungskapital

Geo 2

Geo 2

 

Schuldtitel

Geo 2

Geo 2

 

Wertpapieranlagen

Geo 2

Geo 1

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 2

Geo 1

 

Dividendenwerte

Geo 1

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Investmentfondsanteile

Geo 1

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

 

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

 

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

 

 

Sektor des gebietsfremden Emittenten: Sonstige MFI

Geo 1

 

 

Schuldverschreibungen

Geo 2

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 2

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 2

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen

 

 

Geo 1

Zentralbank

 

 

Geo 1

Sonstige MFI

 

 

Geo 1

Staat

 

 

Geo 1

Übrige Sektoren

 

 

Geo 1

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

 

 

Geo 1

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

 

 

Geo 1

Übrige Vermögenseinkommen

Geo 2

Geo 2

 

Sonstige Anteilsrechte

Geo 1

Geo 1

 

Bargeld und Einlagen

Geo 2

Geo 2

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Kredite

Geo 2

Geo 2

 

Zentralbank

Geo 1

 

 

Kurzfristig

Geo 1

 

 

Langfristig

Geo 1

 

 

Sonstige MFI

Geo 1

 

 

Kurzfristig

Geo 1

 

 

Langfristig

Geo 1

 

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Versicherungs-, Altersvorsorge- und Standardgarantiesysteme

Geo 1

Geo 1

 

Handelskredite und Anzahlungen

Geo 2

Geo 2

 

Darunter: Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

Geo 1

Geo 1

 

SZRe

 

Geo 1

 

Währungsreserven

Geo 1

 

 

4.

Teilbilanzsalden

 

 

 

Außenbeitrag

 

 

Geo 2

Leistungsbilanzsaldo

 

 

Geo 1

Finanzierungssaldo (Saldo aus Leistungsbilanz und Vermögensübertragungsbilanz)

 

 

Geo 1

Finanzierungssaldo (aus Kapitalbilanz)

 

 

Geo 1

Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen

 

 

Geo 1

c)

Tabelle 4 erhält folgende Fassung:

„Tabelle 4

Vierteljährlicher Auslandsvermögensstatus

 

Aktiva

Passiva

Netto

 

Aktiva

Neubewertungen aufgrund veränderter Wechselkurse

Neubewertungen aufgrund sonstiger Preisänderungen

Passiva

Neubewertungen aufgrund veränderter Wechselkurse

Neubewertungen aufgrund sonstiger Preisänderungen

Neubewertungen aufgrund sonstiger Preisänderungen

Kapitalbilanz  (5)

Geo 1 (6)

 

 

Geo 1

 

 

 

Direktinvestitionen

Geo 4

 

 

Geo 4

 

 

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 4

Geo 2

Geo 2

Geo 4

Geo 2

Geo 2

 

In Direktinvestitionsunternehmen

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

In Direktinvestoren (Reverse Investment)

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Zwischen Schwesterunternehmen

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2) (7)

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

a.

Beteiligungskapital

 

 

 

 

 

 

 

Börsennotiert

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Nicht börsennotiert

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Übrige (z. B. Immobilien)

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

b.

Investmentfondsanteile

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Schuldtitel

Geo 4

Geo 2

Geo 2

Geo 4

Geo 2

Geo 2

 

In Direktinvestitionsunternehmen

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

In Direktinvestoren (Reverse Investment)

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Zwischen Schwesterunternehmen

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

 

Wertpapieranlagen

Geo 4

 

 

Geo 1

 

 

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 4

 

 

Geo 1

 

 

 

Dividendenwerte

 

 

 

 

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

 

 

Geo 1

 

 

 

Börsennotiert

Geo 2

Geo 2

Geo 2

Geo 1

Geo 1

Geo 1

 

Nicht börsennotiert

Geo 2

Geo 2

Geo 2

Geo 1

Geo 1

Geo 1

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

 

 

 

 

 

 

 

Börsennotiert

Geo 2

Geo 2

Geo 2

 

 

 

 

Nicht börsennotiert

Geo 2

Geo 2

Geo 2

 

 

 

 

Investmentfondsanteile

 

 

 

 

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Geo 2

Geo 1

Geo 1

Geo 1

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Geo 2

 

 

 

 

Schuldverschreibungen

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristig

Geo 4

 

 

Geo 1

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 2

Geo 2

Geo 1

Geo 1

Geo 1

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Geo 2

 

 

 

 

Nach Währung:

 

 

 

 

 

 

 

Euro

Geo 2

 

 

Geo 1

 

 

 

US-Dollar

Geo 2

 

 

Geo 1

 

 

 

Sonstige Währungen

Geo 2

 

 

Geo 1

 

 

 

Langfristig

Geo 4

 

 

Geo 1

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

Geo 2

Geo 2

Geo 1

Geo 1

Geo 1

 

Tilgung in spätestens 1 Jahr fällig

 

 

 

Geo 1

 

 

 

Tilgung nach mehr als 1 Jahr fällig

 

 

 

Geo 1

 

 

 

Nach Sektor des gebietsfremden Emittenten (Sektor 2)

Geo 2

Geo 2

Geo 2

 

 

 

 

Tilgung in spätestens 1 Jahr fällig

Geo 2

 

 

 

 

 

 

Tilgung nach mehr als 1 Jahr fällig

Geo 2

 

 

 

 

 

 

Nach Währung:

 

 

 

 

 

 

 

Euro

Geo 2

 

 

Geo 1

 

 

 

US-Dollar

Geo 2

 

 

Geo 1

 

 

 

Sonstige Währungen

Geo 2

 

 

Geo 1

 

 

 

Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen

Geo 4

 

 

Geo 4

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

Geo 2

Übrige Vermögenseinkommen

Geo 4

 

 

Geo 4

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 1)

Geo 4

 

 

Geo 4

 

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

Geo 2

Geo 2

 

Geo 2

Geo 2

 

Sonstige Anteilsrechte

Geo 2

Geo 2

Geo 2

Geo 2

Geo 2

Geo 2

 

Bargeld und Einlagen

Geo 4

Geo 2

 

Geo 4

Geo 2

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3

 

 

Geo 3

 

 

 

Langfristig

Geo 3

 

 

Geo 3

 

 

 

Kredite

Geo 4

Geo 2

 

Geo 4

Geo 2

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3, IWF

 

 

Geo 3, IWF

 

 

 

Langfristig

Geo 3, IWF

 

 

Geo 3, IWF

 

 

 

Versicherungs-, Altersvorsorge- und Standardgarantiesysteme

 

Geo 2

Geo 2

 

Geo 2

Geo 2

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 3

 

 

Geo 3

 

 

 

Handelskredite und Anzahlungen

Geo 4

Geo 2

 

Geo 4

Geo 2

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3

 

 

Geo 3

 

 

 

Langfristig

Geo 3

 

 

Geo 3

 

 

 

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

 

Geo 2

 

 

Geo 2

 

 

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

 

 

 

 

 

 

 

Kurzfristig

Geo 3

 

 

Geo 3

 

 

 

Langfristig

Geo 3

 

 

Geo 3

 

 

 

SZRe

 

 

 

Geo 1

Geo 1

 

 

d)

Es wird folgende Tabelle 4A eingefügt:

„Tabelle 4A

Vierteljährliche Zahlungsbilanz — Teilsatz für die Veröffentlichung

 

Passiva

 

Aktiva

Passiva

Netto

Kapitalbilanz

Geo 2

Geo 1

 

Direktinvestitionen

Geo 2

Geo 2

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Beteiligungskapital

Geo 2

Geo 2

 

Schuldtitel

Geo 2

Geo 2

 

Wertpapieranlagen

Geo 2

Geo 1

 

Dividendenwerte und Investmentfondsanteile

Geo 2

Geo 1

 

Dividendenwerte

Geo 1

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Investmentfondsanteile

Geo 1

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

 

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

 

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

 

 

Sektor des gebietsfremden Emittenten: Sonstige MFI

Geo 1

 

 

Schuldverschreibungen

Geo 2

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 2

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 2

Geo 1

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen

 

 

Geo 1

Zentralbank

 

 

Geo 1

Sonstige MFI

 

 

Geo 1

Staat

 

 

Geo 1

Übrige Sektoren

 

 

Geo 1

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

 

 

Geo 1

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

 

 

Geo 1

Übrige Vermögenseinkommen

Geo 2

Geo 2

 

Sonstige Anteilsrechte

Geo 1

Geo 1

 

Bargeld und Einlagen

Geo 2

Geo 2

 

Zentralbank

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige MFI

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Kredite

Geo 2

Geo 2

 

Zentralbank

Geo 1

 

 

Kurzfristig

Geo 1

 

 

Langfristig

Geo 1

 

 

Sonstige MFI

Geo 1

 

 

Kurzfristig

Geo 1

 

 

Langfristig

Geo 1

 

 

Staat

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Übrige Sektoren

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Kurzfristig

Geo 1

Geo 1

 

Langfristig

Geo 1

Geo 1

 

Versicherungs-, Altersvorsorge- und Standardgarantiesysteme

Geo 1

Geo 1

 

Handelskredite und Anzahlungen

Geo 2

Geo 2

 

Darunter: Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck

Geo 1

Geo 1

 

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

Geo 1

Geo 1

 

SZRe

 

Geo 1“.

 


(1)  Begriffe und Definitionen ausgewählter Positionen sind in Anhang III festgelegt.

(2)  Die vorgeschriebenen geografischen Gliederungen sind in Tabelle 7 detailliert festgelegt.

(3)  Die vorgeschriebenen Gliederungen nach institutionellen Sektoren sind in Tabelle 8 detailliert festgelegt.“

(4)  Einschließlich ‚Finanzderivate — netto‘.“

(5)  Begriffe und Definitionen ausgewählter Positionen sind in Anhang III festgelegt.

(6)  Die vorgeschriebenen geografischen Gliederungen sind in Tabelle 7 detailliert festgelegt.

(7)  Die vorgeschriebenen Gliederungen nach institutionellen Sektoren sind in Tabelle 8 detailliert festgelegt.“


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