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Dokument 32014D0053(01)

2014/937/EU: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 11. Dezember 2014 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2015 (EZB/2014/53)

ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 163–164 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft: Dieser Rechtsakt wurde geändert. Aktuelle konsolidierte Fassung: 12/12/2015

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/937/oj

19.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 365/163


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 11. Dezember 2014

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2015

(EZB/2014/53)

(2014/937/EU)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2 und Artikel 140 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2014/509/EU des Rates vom 23. Juli 2014 über die Einführung des Euro in Litauen am 1. Januar 2015 (1), insbesondere auf Artikel 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen.

(2)

Die für Litauen nach Artikel 4 der Beitrittsakte von 2003 geltende Ausnahmeregelung wird zum 1. Januar 2015 aufgehoben.

(3)

Die 18 Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und Litauen haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2015 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik.

(4)

Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2015

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2015 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

(in Mio. EUR)

 

Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2015

Belgien

0,8

Deutschland

529,0

Estland

10,3

Irland

39,0

Griechenland

13,3

Spanien

301,4

Frankreich

230,0

Italien

41,5

Zypern

10,0

Litauen

120,7

Luxemburg

45,0

Malta

8,7

Niederlande

52,5

Lettland

30,6

Österreich

248,0

Portugal

30,0

Slowenien

13,0

Slowakei

13,4

Finnland

60,0

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten in Kraft.

Artikel 3

Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und an Litauen gerichtet.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 11. Dezember 2014.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  ABl. L 228 vom 31.7.2014, S. 29.


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