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Dokument 52014HB0007

Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 24. Februar 2014 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken (EZB/2014/7)

8.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 103/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 24. Februar 2014

über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken

(EZB/2014/7)

(2014/C 103/01)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 5.1 und Artikel 34.1 dritter Gedankenstrich,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss EZB/2014/6 (2) kann die Europäische Zentralbank (EZB) bestimmte Vorbereitungsmaßnahmen im Hinblick auf die Schaffung eines langfristigen Rahmenwerks für die Übermittlung von granularen Daten zu Krediten innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) für bestimmte statistische Zwecke anwenden.

(2)

Die ordnungsgemäße Anwendung dieses langfristigen Rahmenwerks wird von der Zusammenarbeit zwischen allen teilnehmenden Mitgliedern des ESZB und von der Anwendung einheitlicher Standards in Bezug auf die Qualität durch diese Mitglieder abhängen. Die nationalen Zentralbanken (NZBen) von Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, und die sich für die Teilnahme an diesem Rahmenwerk vorbereiten, sollten untereinander, mit NZBen von Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und mit der EZB bei der Anwendung der Vorbereitungsmaßnahmen im Einklang mit dem Beschluss EZB/2014/6 zusammenarbeiten —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

I.

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Empfehlung hat der Begriff „granulare Daten zu Krediten“ die gleiche Bedeutung wie im Beschluss EZB/2014/6.

II.

Bereitstellung statistischer Daten

Die Adressaten dieser Empfehlung werden gebeten, die an die NZBen gerichteten, in dem Beschluss EZB/2014/6 enthaltenen Bestimmungen anzuwenden.

III.

Schlussbestimmung

Diese Empfehlung ist an die NZBen von Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung nicht der Euro ist, die sich für die Teilnahme am langfristigen Rahmenwerk für die Übermittlung von granularen Daten zu Krediten innerhalb des ESZB vorbereiten.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 24. Februar 2014.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI


(1)  ABl. L 318 vom 27.11.1998, S. 8.

(2)  Beschluss EZB/2014/6 vom 24. Februar 2014 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).


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