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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 32003D0015(01)

    2003/860/EG: Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2003/15)

    ABl. L 324 vom 11.12.2003, S. 57–58 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

    Rechtlicher Status des Dokuments In Kraft: Dieser Rechtsakt wurde geändert. Aktuelle konsolidierte Fassung: 22/07/2004

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/860/oj

    11.12.2003   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 324/57


    ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 28. November 2003

    über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004

    (EZB/2003/15)

    (2003/860/EG)

    DER EZB-RAT —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 2,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (die teilnehmenden Mitgliedstaaten), zu genehmigen.

    (2)

    Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2004 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik —

    HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2004

    Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2004, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

    (in Mio. EUR)

    Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2004

    Belgien

    203,0

    Deutschland

    1 035,0

    Griechenland

    207,4

    Spanien

    860,0

    Frankreich

    668,9

    Irland

    151,0

    Italien

    170,8

    Luxemburg

    70,0

    Niederlande

    175,0

    Österreich

    212,0

    Portugal

    230,0

    Finnland

    60,0

    Artikel 2

    Schlussbestimmung

    Diese Entscheidung ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.

    Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 28. November 2003.

    Der Präsident der EZB

    Jean-Claude TRICHET


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