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Dokument 32007O0013

Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 15. November 2007 zur Änderung der Leitlinie EZB/2002/7 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (EZB/2007/13)

ABl. L 311 vom 29.11.2007, S. 47–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Sonderausgabe in kroatischer Sprache: Kapitel 17 Band 002 S. 140 - 141

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 31/08/2014; Aufgehoben durch 32013O0024

ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2007/771/oj

29.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 311/47


LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 15. November 2007

zur Änderung der Leitlinie EZB/2002/7 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen

(EZB/2007/13)

(2007/771/EG)

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 5.1, 5.2, 12.1 und 14.3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 8 Absatz 3 der Leitlinie EZB/2002/7 vom 21. November 2002 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (1) sieht vor, dass der EZB-Rat jährliche Überprüfungen der Ausnahmeregelungen vornimmt, die er den nationalen Zentralbanken (NZBen), die die Anforderungen des Artikels 2 der Leitlinie nicht erfüllen können, gewährt hat.

(2)

Leitlinie EZB/2005/13 vom 17. November 2005 zur Änderung der Leitlinie EZB/2002/7 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (2) und Leitlinie EZB/2006/6 enthalten für Mitgliedstaaten, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Rechtsakte den Euro eingeführt haben, aktualisierte Ausnahmeregelungen zu den statistischen Berichtsanforderungen.

(3)

Zypern wird am 1. Januar 2008 den Euro einführen und Ausnahmeregelungen müssen in die Leitlinie EZB/2002/7 für Zypern eingefügt werden.

(4)

Gemäß Artikel 3.5 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank wurde der Präsident der Zentralbank von Zypern eingeladen, an der Sitzung des EZB-Rates teilzunehmen, in der diese Leitlinie erlassen wurde —

HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang III der Leitlinie EZB/2002/7 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Leitlinie geändert.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Leitlinie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Artikel 3

Adressaten

Diese Leitlinie ist an die NZB der Mitgliedstaaten gerichtet, die den Euro eingeführt haben.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 15. November 2007.

Für den EZB-Rat

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 334 vom 11.12.2002, S. 24. Leitlinie zuletzt geändert durch die Leitlinie EZB/2006/6 (ABl. L 115 vom 28.4.2006, S. 46).

(2)  ABl. L 30 vom 2.2.2006, S. 1.


ANHANG

Anhang III zur Leitlinie EZB/2002/7 wird wie folgt geändert:

In der Tabelle 1 (Aktuelle Daten) wird folgender Abschnitt zwischen den Abschnitt mit der Überschrift „Italien“ und den Abschnitt mit der Überschrift „Luxemburg“ eingefügt:

„ZYPERN

4, 5/2-21/A, B, D-I

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, SFIs, KV, VGPK, S und PHPOE und an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4. Quartal 2008“


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