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Dokument 32006D0025

2007/46/EG: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2006 zur Änderung des Beschlusses EZB/2001/15 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2006/25)

ABl. L 24 vom 31.1.2007, S. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 31/12/2007; Stillschweigend aufgehoben durch 32007D0019(01)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/46(1)/oj

31.1.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 24/13


BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 15. Dezember 2006

zur Änderung des Beschlusses EZB/2001/15 über die Ausgabe von Euro-Banknoten

(EZB/2006/25)

(2007/46/EG)

DER EZB-RAT —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 1,

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Hinblick darauf, dass Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitreten und ihre jeweiligen nationalen Zentralbanken (NZBen) sich dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) anschließen, werden mit dem Beschluss EZB/2006/21 vom 15. Dezember 2006 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank (1) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 die jeder NZB, die am 1. Januar 2007 ein Mitglied des ESZB sein wird, zugeteilten neuen Gewichtsanteile im Schlüssel für die Zeichnung des erweiterten Kapitals der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt.

(2)

Gemäß Artikel 1 der Entscheidung 2006/495/EG des Rates vom 11. Juli 2006 gemäß Artikel 122 Absatz 2 des Vertrages über die Einführung der Einheitswährung durch Slowenien am 1. Januar 2007 (2) wird die für Slowenien nach Artikel 4 der Beitrittsakte 2003 (3) geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2007 aufgehoben.

(3)

Artikel 1 Buchstabe d des Beschlusses EZB/2001/15 vom 6. Dezember 2001 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (4) definiert den „Schlüssel für die Verteilung der Banknoten“ und bezieht sich auf den Anhang dieses Beschlusses, der den Schlüssel festlegt, der ab dem 1. Mai 2004 Anwendung findet. Da neue Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung ab dem 1. Januar 2007 Anwendung finden und Slowenien den Euro zu diesem Zeitpunkt einführt, ist eine Änderung des Beschlusses EZB/2001/15 erforderlich, um den Schlüssel für die Verteilung der Banknoten festzulegen, der ab dem 1. Januar 2007 Anwendung findet —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Änderung des Beschlusses EZB/2001/15

Der Beschluss EZB/2001/15 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 Buchstabe d letzter Satz erhält folgende Fassung:

„Im Anhang dieses Beschlusses wird der Schlüssel für die Verteilung der Banknoten festgelegt, der ab dem 1. Januar 2007 Anwendung findet.“

2.

Der Anhang des Beschlusses EZB/2001/15 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 15. Dezember 2006.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

(2)  ABl. L 195 vom 15.7.2006, S. 25.

(3)  ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33.

(4)  ABl. L 337 vom 20.12.2001, S. 52. Zuletzt geändert durch den Beschluss EZB/2004/9 (ABl. L 205 vom 9.6.2004, S. 17).


ANHANG

SCHLÜSSEL FÜR DIE VERTEILUNG DER BANKNOTEN AB DEM 1. JANUAR 2007

Europäische Zentralbank

8,0000 %

Nationale Bank van België/Banque nationale de Belgique

3,2705 %

Deutsche Bundesbank

27,1610 %

Bank von Griechenland

2,4045 %

Banco de España

9,9925 %

Banque de France

19,0430 %

Central Bank and Financial Services Authority of Ireland

1,1760 %

Banca d'Italia

16,5840 %

Banque centrale du Luxembourg

0,2090 %

De Nederlandsche Bank

5,1535 %

Oesterreichische Nationalbank

2,6680 %

Banco de Portugal

2,2680 %

Banka Slovenije

0,4225 %

Suomen Pankki

1,6475 %

Insgesamt

100,0000 %


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