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Dokument 52004HB0017
Recommendation of the European Central Bank of 30 July 2004 to the Council of the European Union on the external auditor of the Banca d'Italia (ECB/2004/17)
Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 30. Juli 2004 an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia (EZB/2004/17)
Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 30. Juli 2004 an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia (EZB/2004/17)
ABl. C 202 vom 10.8.2004, S. 1–1
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
10.8.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 202/1 |
EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 30. Juli 2004
an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia
(EZB/2004/17)
(2004/C 202/01)
DER EZB-RAT —
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft. |
(2) |
Das Mandat des bisherigen externen Rechnungsprüfers der Banca d'Italia ist abgelaufen und wird nicht erneuert. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, einen externen Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2004 zu bestellen. |
(3) |
Die Banca d'Italia hat den neuen externen Rechnungsprüfer nach ihren vergaberechtlichen Vorschriften ausgewählt, und die EZB ist der Ansicht, dass dieser den notwendigen Anforderungen entspricht. |
(4) |
Das Mandat des neuen externen Rechnungsprüfers beträgt drei Jahre und kann verlängert werden — |
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:
PricewaterhouseCoopers SpA wird als der externe Rechnungsprüfer der Banca d'Italia ab dem Geschäftsjahr 2004 für einen Zeitraum von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung empfohlen.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 30. Juli 2004.
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET