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Dokument 52005HB0007
Recommendation of the European Central Bank of 7 April 2005 to the Council of the European Union on the external auditors of the Bank of Greece (ECB/2005/7)
Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 7. April 2005 an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Bank von Griechenland (EZB/2005/7)
Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 7. April 2005 an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Bank von Griechenland (EZB/2005/7)
ABl. C 91 vom 15.4.2005, S. 4–4
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
15.4.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 91/4 |
EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 7. April 2005
an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Bank von Griechenland
(EZB/2005/7)
(2005/C 91/04)
DER EZB-RAT —
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft. |
(2) |
Nach den einschlägigen griechischen Rechtsvorschriften darf derselbe externe Rechnungsprüfer nicht für mehr als vier Geschäftsjahre bestellt werden. Somit darf das Mandat von Charalambos Stathakis, einem der beiden gegenwärtigen externen Rechnungsprüfern, nicht verlängert werden. Die Bank von Griechenland kann Ernst & Young (Hellas) Certified Auditors SA als ihren externen Rechnungsprüfer beibehalten, vorausgesetzt, dass eine Rotation des verantwortlichen Partners stattfindet. |
(3) |
Die Bank von Griechenland hat beschlossen, dass Ernst & Young (Hellas) Certified Auditors SA ihr einziger externer Rechnungsprüfer für das Geschäftsjahr 2005 sein soll, und die EZB ist der Ansicht, dass dieser Rechnungsprüfer den für die Bestellung erforderlichen Anforderungen entspricht. |
(4) |
Das bestehende Mandat des externen Rechnungsprüfers sollte für einen Zeitraum von einem Jahr fortgesetzt werden mit der Möglichkeit der Verlängerung — |
EMPFIEHLT:
Die Bestellung von Ernst & Young (Hellas) Certified Auditors SA als den externen Rechnungsprüfer der Bank von Griechenland für das Geschäftsjahr 2005 mit der Möglichkeit, diese Bestellung um ein Jahr zu verlängern.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 7. April 2005.
Der Präsident der EZB
Jean-Claude TRICHET