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Dokument 52008AB0015

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 3. April 2008 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (CON/2008/15)

ABl. C 88 vom 9.4.2008, S. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 88/1


STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 3. April 2008

auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

(CON/2008/15)

(2008/C 88/01)

Einleitung und Rechtsgrundlage

Am 19. März 2008 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) vom Rat der Europäischen Union um Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (nachfolgend „der Verordnungsvorschlag“) zur Kodifizierung der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (1) ersucht.

Die Zuständigkeit der EZB zur Abgabe einer Stellungnahme beruht auf Artikel 105 Absatz 4 erster Gedankenstrich des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Diese Stellungnahme wurde gemäß Artikel 17.5 Satz 1 der Geschäftsordnung der Europäischen Zentralbank vom EZB-Rat verabschiedet.

Anmerkungen

Die EZB hat keine besonderen Anmerkungen zu dem Verordnungsvorschlag.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 3. April 2008.

Der Präsident der EZB

Jean-Claude TRICHET


(1)  ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2103/2005 (ABl. L 337 vom 22.12.2005, S. 1).


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