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Dokument 02006D0017(01)-20101231

Konsolidierter Text: Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2006/17) (2006/888/EG)

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/888/2010-12-31

Konsolidierter TEXT: 32006D0017(01) — DE — 31.12.2010

2006D9017 — DE — 31.12.2010 — 005.001


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►B

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 10. November 2006

über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank

(EZB/2006/17)

(2006/888/EG)

(ABl. L 348, 11.12.2006, p.38)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  No

page

date

►M1

Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 17. Dezember 2007

  L 42

83

16.2.2008

►M2

Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 11. Dezember 2008

  L 36

22

5.2.2009

►M3

Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 17. Juli 2009

  L 202

54

4.8.2009

►M4

Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 14. Dezember 2009

  L 348

57

29.12.2009




▼B

BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 10. November 2006

über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank

(EZB/2006/17)

(2006/888/EG)



DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 26.2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Beschluss EZB/2002/11 vom 5. Dezember 2002 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank ( 1 ) (EZB) bedarf einer grundlegenden Änderung. Ab 1. Januar 2007 verwendet das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne der Leitlinie EZB/2006/16 vom 10. November 2006 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken ( 2 ) für die Erfassung von Fremdwährungsgeschäften, in Fremdwährung denominierten Finanzinstrumenten sowie damit zusammenhängenden Rechnungsabgrenzungsposten. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich deshalb eine Neufassung des Beschlusses in einem einzigen Text.

(2)

Die Beschlüsse EZB/2002/11, EZB/2005/12 und EZB/2006/3, die durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden, werden aufgehoben —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:



KAPITEL I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

▼M3

1.  Die in Artikel 1 der Leitlinie EZB/2006/16 definierten Begriffe haben in diesem Beschluss die gleiche Bedeutung.

2.  Weitere in diesem Beschluss verwendete bilanztechnische Begriffe haben die gleiche Bedeutung wie in Anhang II der Leitlinie EZB/2006/16.

Artikel 2

Anwendungsbereich

Die in diesem Beschluss festgelegten Regelungen gelten für den Jahresabschluss der EZB, der aus der Bilanz, den außerbilanziell in den Büchern der EZB verbuchten Positionen, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss der EZB besteht.

Artikel 3

Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

Die in Artikel 3 der Leitlinie EZB/2006/16 festgelegten allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze gelten auch im Sinne dieses Beschlusses.

Artikel 4

Ausweis von Aktiva und Passiva in der Bilanz

Finanzielle oder sonstige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten werden nur gemäß Artikel 4 der Leitlinie EZB/2006/16 in der Bilanz der EZB ausgewiesen.

Artikel 5

Erfassung von Transaktionen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise und zum Zahlungszeitpunkt/Erfüllungstag

Artikel 5 der Leitlinie EZB/2006/16 findet auf diesen Beschluss Anwendung.



KAPITEL II

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

Artikel 6

Gliederung der Bilanz

Die Bilanz wird nach dem in Anhang I dargestellten Schema gegliedert.

▼M4

Artikel 7

Rückstellung für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken

Unter gebührender Berücksichtigung der Art der Tätigkeit der EZB kann der EZB-Rat eine Rückstellung für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken in die Bilanz der EZB aufnehmen. Über die Höhe und Verwendung der Rückstellung beschließt der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung der Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist.

Artikel 8

Bewertungsvorschriften

1.  Sofern nicht abweichend in Anhang I geregelt, werden aktuelle Marktkurse und -preise zur Bewertung in der Bilanz herangezogen.

▼M2

2.  Die Neubewertung von Gold, Fremdwährungsinstrumenten, Wertpapieren ausgenommen Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden und nicht marktgängige Wertpapiere, und von Finanzinstrumenten, jeweils einschließlich außerbilanziell erfasster Positionen, wird zum Jahresende zu Marktmittelkursen und -preisen vorgenommen.

▼M4

3.  Beim Gold werden Preis- und Kursbestandteile bei der Neubewertung nicht gesondert behandelt; den sich insgesamt aufgrund von Preis- und Kursänderungen ergebenden Bewertungsdifferenzen beim Gold liegt vielmehr der Preis in Euro per Gewichtseinheit zugrunde, der sich aus dem Euro/US-Dollar-Wechselkurs am vierteljährlichen Neubewertungsstichtag ergibt. Die Neubewertung der Fremdwährungsbestände, einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte, erfolgt für jede Währung gesondert; bei Wertpapieren umfasst die Neubewertung die jeweilige Position in einer Wertpapiergattung, d. h. alle Wertpapiere mit derselben internationalen Wertpapierkennnummer; ausgenommen sind die unter den Positionen „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ oder „Sonstiges“ ausgewiesenen Wertpapiere sowie die für geldpolitische Zwecke gehaltenen Wertpapiere, die als gesonderter Bestand behandelt werden.

▼M4

4.  Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, werden als gesonderter Bestand behandelt, zu den amortisierten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen der Wertminderung. Dieselbe Behandlung gilt für nicht marktgängige Wertpapiere. Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden, können vor ihrer Fälligkeit veräußert werden:

i) wenn die veräußerte Menge verglichen mit der Gesamtanzahl des Portfolios der bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapiere als nicht erheblich angesehen wird; oder

ii) wenn die Wertpapiere in dem Monat veräußert werden, in dem der Fälligkeitstag liegt; oder

iii) unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Emittenten, oder als Folge eines ausdrücklichen geldpolitischen Beschlusses des EZB-Rates.

Artikel 9

Befristete Transaktionen

Befristete Transaktionen werden gemäß Artikel 8 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.

▼M2

Artikel 10

Marktgängige Aktieninstrumente

Marktgängige Aktieninstrumente werden in Übereinstimmung mit Artikel 9 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.

▼M1

Artikel 10a

Synthetische Instrumente

Die buchungsmäßige Erfassung synthetischer Instrumente erfolgt gemäß Artikel 9a der Leitlinie EZB/2006/16.



KAPITEL III

ERGEBNISERMITTLUNG

Artikel 11

Ergebnisermittlung

1.  Für die Ergebnisermittlung gelten Artikel 11 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 5 und Absatz 7 der Leitlinie EZB/2006/16.

2.  Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung, die gemäß Artikel 49.2 der Satzung aus Beiträgen von Zentralbanken von Mitgliedstaaten stammen, deren Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, werden zum Ausgleich von nicht realisierten Verlusten verwendet, wenn Letztere die im jeweiligen Standardausgleichsposten aus Neubewertung gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c der Leitlinie EZB/2006/16 gebuchten Neuwertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen; nur darüber hinausgehende Verluste werden nach Artikel 33.2 der Satzung abgedeckt. Falls sich die Gold-, Währungs- und Wertpapierbestände verringern, werden auch die Bestände der speziellen Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Währungen und Wertpapiere anteilig reduziert.

Artikel 12

Transaktionskosten

Artikel 12 der Leitlinie EZB/2006/16 findet auf diesen Beschluss Anwendung.



KAPITEL IV

BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN FÜR AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Artikel 13

Allgemeine Vorschriften

Artikel 13 der Leitlinie EZB/2006/16 findet auf diesen Beschluss Anwendung.

Artikel 14

Devisentermingeschäfte

Devisentermingeschäfte werden gemäß Artikel 14 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.

Artikel 15

Devisenswaps

Devisenswaps werden gemäß Artikel 15 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.

▼M2

Artikel 16

Futures

Futures werden in Übereinstimmung mit Artikel 16 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.

Artikel 17

Zinsswaps

Zinsswaps werden gemäß Artikel 17 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht. Nicht realisierte, in der Gewinn- und Verlustrechnung am Jahresende erfasste Verluste werden in den Folgejahren nach der linearen Methode amortisiert. ►M2  Im Fall von Forward-Zinsswaps beginnt die Amortisierung am Tag der Wertstellung der Transaktion. ◄

Artikel 18

Forward Rate Agreements

Forward Rate Agreements werden gemäß Artikel 18 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.

Artikel 19

Wertpapiertermingeschäfte

Wertpapiertermingeschäfte werden nach der Methode A gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.

Artikel 20

Optionen

Optionen werden gemäß Artikel 20 der Leitlinie EZB/2006/16 verbucht.



KAPITEL V

VERÖFFENTLICHTE JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Artikel 21

Gliederungen

1.  Die Gliederung für die veröffentlichte Jahresbilanz der EZB ist in Anhang II aufgeführt.

2.  Die Gliederung für die veröffentlichte Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ist in Anhang III aufgeführt.



KAPITEL VI

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 22

Weiterentwicklung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften

1.  Der Ausschuss für Rechnungswesen und monetäre Einkünfte (AMICO) des ESZB berichtet – über das Direktorium – dem EZB-Rat über die Weiterentwicklung, Anwendung und Umsetzung der Vorschriften über die Rechnungslegung und das Berichtswesen des ESZB.

2.  Bei der Auslegung dieses Beschlusses werden die vorbereitenden Arbeiten, die durch Gemeinschaftsrecht vereinheitlichten Rechnungslegungsgrundsätze und die allgemein anerkannten International Accounting Standards berücksichtigt.

3.  Ist eine konkrete Rechnungslegungspraxis in diesem Beschluss nicht aufgeführt und liegt kein anderweitiger Beschluss des EZB-Rates vor, wendet die EZB auf ihre Geschäfte und Konten die betreffenden Bewertungsprinzipien gemäß den von der Europäischen Union verabschiedeten International Accounting Standards an.

Artikel 23

Aufhebung

Die Beschlüsse EZB/2002/11, EZB/2005/12 und EZB/2006/3 werden aufgehoben. Verweisungen auf die aufgehobenen Beschlüsse gelten als Verweisungen auf den vorliegenden Beschluss und werden gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang IV gelesen.

Artikel 24

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.




ANHANG I

GLIEDERUNGS- UND BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE BILANZ

Anmerkung: Die Nummerierung entspricht der Bilanzgliederung in Anhang II.

▼M4



AKTIVA

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1.  Gold und Goldforderungen

Physisches Gold, d. h. Barren, Münzen, Platten, Klumpen, auf Lager oder auf dem Transportweg zwischen Lagern; nicht physisch vorhandenes Gold wie beispielsweise Goldsichtkonten (nicht zugewiesene Konten), Termineinlagen und Goldforderungen aus folgenden Transaktionen: i) Upgrading- oder Downgrading-Transaktionen, und ii) nicht taggleich abgewickelte Goldlagerstellen- und Goldgehaltswaps

Marktwert

2.  Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Forderungen an Geschäftspartner mit Sitz außerhalb des Euro-Währungsgebiets, einschließlich internationaler und supranationaler Institutionen und nicht zum Euro-Währungsgebiet gehörender Zentralbanken, in Fremdwährung

 

2.1.  Forderungen an den Internationalen Währungsfonds (IWF)

a)  Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nationale Quote abzüglich des Euro-Guthabens des IWF. Das IWF-Konto Nr. 2 — Euro-Konto für Verwaltungsaufwand — kann in diese Position eingestellt bzw. unter der Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ gebucht werden.

a)  Ziehungsrechte in der Reservetranche (netto)

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)  Sonderziehungsrechte

Bestände an Sonderziehungsrechten (brutto)

b)  Sonderziehungsrechte

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)  Sonstige Forderungen

Kredite aufgrund der Allgemeinen Kreditvereinbarungen, Kredite im Rahmen von Sonderfazilitäten, Einlagen im Rahmen der Armutsbekämpfungs- und Wachstumsfazilität

c)  Sonstige Forderungen

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

2.2.  Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

b)  Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b) i)  Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) ii)  Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iii)  Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iv)  Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

c)  Auslandskredite (Einlagen) an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Auslandskrediten (Einlagen) der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)  Auslandskredite

Einlagen zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

d)  Sonstige Auslandsaktiva

Banknoten und Münzen von Ländern außerhalb des Euro-Währungsgebiets

d)  Sonstige Auslandsaktiva

Nennwert, Umrechnung zum aktuellen Währungskurs

3.  Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

a)  Wertpapieranlagen innerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere, als Teil der Währungsreserven bewertete Aktieninstrumente (jeweils begeben von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets)

a) i)  Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis und aktueller Währungskurs

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

a) ii)  Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

a) iii)  Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung und aktuellem Währungskurs.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

a) iv)  Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis und aktueller Währungskurs

b)  Sonstige Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets außer Forderungen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Kredite, Einlagen, Reverse-Repo-Geschäfte, Sonstiges

b)  Sonstige Forderungen

Einlagen und sonstige Kredite zum Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

4.  Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

4.1.  Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Guthaben der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte in Verbindung mit der Verwaltung von Wertpapieren in Euro

a)  Guthaben bei Banken außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Nennwert

b)  Wertpapieranlagen außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Wertpapieranlagen der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Aktieninstrumente, Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, Geldmarktpapiere (jeweils begeben von Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets)

b) i)  Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) ii)  Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iii)  Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

b) iv)  Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

c)  Kredite an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets außer Krediten der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

c)  Kredite außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Einlagen zum Nennwert

d)  Wertpapiere, die von Einrichtungen außerhalb des Euro-Währungsgebiets begeben wurden, außer Wertpapieren der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“

Von supranationalen oder internationalen Organisationen (z. B. der Europäischen Investitionsbank) begebene Wertpapiere, unabhängig von deren Sitz

d) i)  Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert.

d) ii)  Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

d) iii)  Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

4.2.  Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditgewährung zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert

5.  Kreditgewährung in Euro im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Positionen 5.1 bis 5.5: Transaktionen im Sinne der geldpolitischen Instrumente, die im Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7 vom 31. August 2000 über geldpolitische Instrumente und Verfahren des Eurosystems (1) aufgeführt sind.

 

5.1.  Hauptrefinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit wöchentlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von einer Woche

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.2.  Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

Reguläre befristete Transaktionen zur Bereitstellung von Liquidität mit monatlicher Frequenz und einer Regellaufzeit von drei Monaten

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.3.  Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen, ausgeführt als Ad-hoc-Geschäfte zu Feinsteuerungszwecken

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.4.  Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

Befristete Transaktionen zur Anpassung der strukturellen Position des Eurosystems gegenüber dem Finanzsektor

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.5.  Spitzenrefinanzierungsfazilität

Bereitstellung von Liquidität über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz gegen Beleihung refinanzierungsfähiger Vermögenswerte (ständige Fazilität)

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

5.6.  Forderungen aus Margenausgleich

Aufstockung von Krediten an Kreditinstitute, die sich aus Wertsteigerungen der Vermögenswerte ergibt, die zur Besicherung sonstiger, diesen Kreditinstituten gewährten Krediten hinterlegt werden.

Nennwert oder Anschaffungskosten

6.  Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

Girokonten, Termineinlagen, Tagesgeld, Reverse-Repo-Geschäfte im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapierportfolios einschließlich Transaktionen, die aus der Konversion alter Währungsreserven des Euro-Währungsgebiets resultieren, und sonstiger Forderungen. Korrespondenzkonten bei Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Sonstige Forderungen und Geschäfte, die nicht im Zusammenhang mit geldpolitischen Operationen des Eurosystems stehen

Nennwert oder Anschaffungskosten

7.  Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

7.1.  Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

Im Euro-Währungsgebiet begebene Wertpapiere, die zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden. Für Feinsteuerungsmaßnahmen erworbene Schuldverschreibungen der EZB

i)  Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)  Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)  Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

7.2.  Sonstige Wertpapiere

Wertpapiere außer Wertpapieren der Aktivpositionen 7.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ und 11.3 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“; Anleihen und Schuldverschreibungen, Schatzwechsel, Nullkuponanleihen, definitiv erworbene Geldmarktpapiere in Euro (einschließlich vor Beginn der WWU begebener staatlicher Wertpapiere). Aktieninstrumente

i)  Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

ii)  Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iii)  Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

iv)  Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

8.  Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte

Vor Beginn der WWU begründete Forderungen gegen den öffentlichen Sektor (nicht marktgängige Wertpapiere, Kredite)

Einlagen/Kredite zum Nennwert, nicht marktgängige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

9.  Forderungen innerhalb des Eurosystems

 

 

9.1.  Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

Nur EZB-Bilanzposition

Von NZBen auf Basis der Back-to-back-Vereinbarung begebene Solawechsel in Zusammenhang mit EZB-Schuldverschreibungen

Nennwert

9.2.  Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Banknoten durch die EZB gemäß dem Beschluss EZB/2001/15 vom 6. Dezember 2001 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (2)

Nennwert

9.3.  Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

a)  Nettoforderungen aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen, d.h. Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten — vgl. Passivposition „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“

a)  Nennwert

b)  Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen in Euro, einschließlich Gewinnvorauszahlungen aus EZB-Seigniorage-Einkünften an die NZBen

b)  Nennwert

10.  Schwebende Verrechnungen

Forderungen aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (insbesondere aus Scheckeinzug)

Nennwert

11.  Sonstige Aktiva

 

 

11.1.  Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

Euro-Münzen

Nennwert

11.2.  Sachanlagen und immaterielles Anlagewerte

Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich EDV-Ausstattung, Software

Anschaffungskosten abzüglich Abschreibung

Abschreibung ist die systematische Zuweisung des Abschreibungsvolumens eines Vermögenswerts im Lauf seiner Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist der Zeitraum, während dessen ein Anlagewert dem Wirtschaftssubjekt voraussichtlich zur Nutzung zur Verfügung steht. Die Nutzungsdauer einzelner wesentlicher Anlagewerte kann systematisch überprüft werden, falls die Voraussagen von früheren Schätzungen abweichen. Größere Vermögenswerte können Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer aufweisen. Die Nutzungsdauer dieser Bestandteile sollte einzeln bewertet werden.

Die Kosten der immateriellen Anlagewerte beinhalten den Anschaffungspreis des immateriellen Anlagewerts. Sonstige unmittelbare oder mittelbare Kosten sind aufwandswirksam zu erfassen.

Aktivierungsuntergrenze (keine Aktivierung von Anlagegütern unter EU-10 000 exklusive Umsatzsteuer)

11.3.  Sonstige Finanzanlagen

— Anteile und Beteiligungen an Tochtergesellschaften; aus strategischen/politischen Gründen gehaltene Aktien

— Wertpapiere, einschließlich Aktien, und sonstige Finanzinstrumente und Guthaben (z. B. Termineinlagen und Girokonten), die in einem zweckgebundenen Portfolio gehalten werden

— Reverse-Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten im Rahmen der Verwaltung der in dieser Position eingestellten Wertpapierportfolios

a)  Marktgängige Aktieninstrumente

Marktpreis

b)  Beteiligungen und nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Aktieninstrumente

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

c)  Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder wesentliche Anteile

Substanzwert

d)  Marktgängige Wertpapiere außer bis zur Fälligkeit gehaltenen Wertpapieren

Marktpreis

Agio-/Disagiobeträge werden amortisiert.

e)  Marktgängige Wertpapiere, die als bis zur Fälligkeit gehaltene Wertpapiere klassifiziert oder als dauerhafte Anlage gehalten werden

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

Etwaige Agio- oder Disagiobeträge werden amortisiert.

f)  Nicht marktgängige Wertpapiere

Anschaffungskosten unterliegen Wertminderung.

g)  Bankguthaben und Kredite

Nennwert, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs, soweit die Guthaben oder Einlagen auf Fremdwährungen lauten

11.4.  Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, umgerechnet zum aktuellen Währungskurs

11.5.  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Einnahmen, die der Berichtsperiode als Ertrag zuzurechnen sind; Vorauszahlungen, gezahlte Stückzinsen (d. h. Anspruch auf aufgelaufene Zinsen, der mit einem Wertpapier erworben wird)

Nennwert, zum aktuellen Währungskurs umgerechnet

11.6.  Sonstiges

a)  Vorschüsse, Darlehen, andere geringfügige Positionen. Treuhandforderungen.

a)  Nennwert oder Anschaffungskosten

b)  Anlagen aus Goldeinlagen von Kunden

b)  Marktwert

c)  Nettovermögen von Pensionskassen

c)  Gemäß Artikel 22 Absatz 3

d)  Offene Forderungen, die sich aus der Nichterfüllung von Geschäftspartnern des Eurosystems im Zusammenhang mit Kreditgeschäften des Eurosystems ergeben

d)  Nennlwert/erzielbarer Wert (vor/nach Abrechnung der Verluste)

e)  Vermögenswerte oder Forderungen (gegenüber Dritten), die im Zusammenhang mit der Verwertung von Sicherheiten, die säumige Geschäftspartner des Eurosystems begeben haben, angeeignet und/oder erworben wurden

e)  Kosten (zum aktuellen Währungskurs zur Zeit des Erwerbs, wenn die finanziellen Vermögenswerte auf fremde Währungen lauten)

12.  Bilanzverlust

 

Nennwert

(1)   ABl. L 310 vom 11.12.2000, S. 1.

(2)   ABl. L 337 vom 20.12.2001, S. 52.



PASSIVA

Bilanzposition

Inhalt der Bilanzposition

Bewertungsprinzip

1.  Banknotenumlauf

Von der EZB ausgegebene Euro-Banknoten gemäß dem Beschluss EZB/2001/15

Nennwert

2.  Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Positionen 2.1, 2.2, 2.3 und 2.5: Einlagen in Euro gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7

 

2.1.  Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

Euro-Konten von Kreditinstituten, die im Verzeichnis der Finanzinstitute aufgeführt sind, die gemäß der Satzung den Mindestreservevorschriften unterliegen. Diese Position enthält in erster Linie Konten für Mindestreserveguthaben.

Nennwert

2.2.  Einlagefazilität

Hereinnahme von Einlagen über Nacht zu vorgegebenem Zinssatz (ständige Fazilität)

Nennwert

2.3.  Termineinlagen

Hereinnahme von Einlagen zum Zweck der Liquiditätsabsorption aufgrund von Feinsteuerungsoperationen

Nennwert

2.4.  Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

Geldpolitische Transaktionen zum Zweck der Liquiditätsabsorption

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

2.5.  Einlagen aus Margenausgleich

Einlagen von Kreditinstituten zur Abdeckung eines Wertverlusts für Vermögenswerte, die für Kredite an diese Kreditinstitute hinterlegt werden

Nennwert

3.  Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der unter der Aktivposition „Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ eingestellten Wertpapier-Portfolios. Sonstige Geschäfte, die keinen Bezug zu den geldpolitischen Operationen des Eurosystems haben. Girokonten von Kreditinstituten sind ausgeschlossen.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

4.  Begebung von EZB-Schuldverschreibungen

Nur EZB-Bilanzposition.

Schuldverschreibungen gemäß Anhang I der Leitlinie EZB/2000/7. Zum Zweck der Liquiditätsabsorption begebene Diskontpapiere

Nennwert

5.  Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

 

 

5.1.  Öffentliche Haushalte

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

5.2.  Sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten von Mitarbeitern, Unternehmen und Kunden einschließlich Finanzinstituten, die von der Mindestreservehaltung befreit sind — vgl. Passivposition 2.1 usw.; Termineinlagen, Sichteinlagen

Nennwert

6.  Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Girokonten, Termineinlagen, Sichteinlagen, einschließlich Konten für Zahlungsverkehrszwecke und zur Reservehaltung: von anderen Banken, Zentralbanken, internationalen/supranationalen Institutionen, einschließlich der Europäischen Kommission; Girokonten anderer Einleger. Repo-Geschäfte in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung von Wertpapieren in Euro. Guthaben von TARGET2-Konten von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben.

Nennwert oder mit Repo-Geschäften verbundene Anschaffungskosten

7.  Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

Girokonten, Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

8.  Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 

 

8.1.  Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

Girokonten, Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften; in der Regel Anlagegeschäfte mit Währungsreserven oder Gold

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

8.2.  Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

Kreditaufnahmen zu den Bedingungen des WKM II

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

9.  Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

Auf Sonderziehungsrechte lautende Position, die den Betrag der dem jeweiligen Land/der jeweiligen NZB ursprünglich zugeteilten Sonderziehungsrechte enthält.

Nennwert, Umrechnung zum Währungskurs per Jahresende

10.  Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

 

 

10.1.  Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

EZB-Bilanzposition in Euro

Nennwert

10.2.  Sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems (netto)

Nettoposition der folgenden Unterpositionen:

a)  Nettoverbindlichkeiten aus Guthaben von TARGET2-Konten und Korrespondenzkonten von NZBen (Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten) — vgl. Aktivposition „Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)“

a)  Nennwert

b)  Sonstige Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems in Euro, einschließlich der vorläufigen Verteilung der Einkünfte der EZB aus Euro-Banknoten an die NZBen

b)  Nennwert

11.  Schwebende Verrechnungen

Verbindlichkeiten aus Zahlungsvorgängen, die in der Bank in Abwicklung befindlich sind (inklusive Überweisungen).

Nennwert

12.  Sonstige Passiva

 

 

12.1.  Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

Bewertungsergebnisse aus Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zinsswaps, Terminsatz-Vereinbarungen, Wertpapiertermingeschäften, Devisenkassageschäften vom Abschluss- bis zum Erfüllungstag

Nettoposition zwischen Termin und Kassa, zum aktuellen Währungskurs umgerechnet

12.2.  Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Noch nicht fällige Ausgaben, die der Berichtsperiode als Aufwand zuzurechnen sind. Einnahmen der Berichtsperiode, die zukünftigen Perioden zuzurechnen sind

Nennwert, bei Fremdwährungspositionen, zum Marktpreis umgerechnet

12.3.  Sonstiges

a)  Steuerzwischenkonten. Kredit- oder Garantiedeckungskonten in Fremdwährung. Repo-Geschäfte mit Kreditinstituten in Verbindung mit gleichzeitigen Reverse-Repo-Geschäften im Rahmen der Verwaltung der Wertpapierportfolios unter der Aktivposition „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“. Verpflichtende Einlagen neben der Mindestreservehaltung. Andere geringfügige Positionen. Treuhandverbindlichkeiten.

a)  Nennwert oder (Repo-Geschäfte) Anschaffungskosten

b)  Goldeinlagen von Kunden

b)  Marktwert

c)  Nettoverbindlichkeiten von Pensionskassen

c)  Gemäß Artikel 22 Absatz 3

13.  Rückstellungen

a)  Für Wechselkurs-, Zinskurs-, Kredit- und Goldpreisrisiken und für andere Zwecke (z. B. absehbare (künftige) Ausgaben) und Beiträge im Sinne von Artikel 49.2 der Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

a)  Anschaffungskosten/Nennwert

b)  Für Adressrisiken aus geldpolitischen Operationen

b)  Nennwert

14.  Ausgleichsposten aus Neubewertung

a)  Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Preisänderungen für Gold, für jede Wertpapiergattung in Euro, für jede Wertpapiergattung in Fremdwährung, für Optionen; Marktpreisunterschiede bei Zinsderivaten; Ausgleichsposten aus Neubewertung wegen Währungskursbewegungen für jede gehaltene Nettowährungsposition einschließlich Devisenswaps/-termingeschäften und Sonderziehungsrechten.

b)  Spezielle Ausgleichsposten aus Neubewertung zur Erfassung von Beiträgen im Sinne von Artikel 49.2 der Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden — siehe Artikel 11 Absatz 2.

Neubewertungsdifferenz zwischen den durchschnittlichen Anschaffungskosten und dem Marktwert, Fremdwährungspositionen umgerechnet zum Marktpreis

15.  Kapital und Rücklagen

 

 

15.1.  Kapital

Eingezahltes Kapital

Nennwert

15.2.  Rücklagen

Gesetzliche Rücklagen im Sinne von Artikel 33 der Satzung und Beiträge im Sinne von Artikel 49.2 der Satzung von Zentralbanken von Mitgliedstaaten, deren Ausnahmeregelungen aufgehoben wurden

Nennwert

16.  Bilanzgewinn

 

Nennwert




ANHANG II

Jahresbilanz der EZB

▼M3



Jahresbilanz der EZB

(in Mio. EUR) (1)

Aktiva (2)

Berichtsjahr

Vorjahr

Passiva

Berichtsjahr

Vorjahr

1.  Gold und Goldforderungen

2.  Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

2.1.  Forderungen an den IWF

2.2.  Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige ausländische Vermögenswerte

3.  Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet

4.  Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

4.1.  Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite

4.2.  Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

5.  Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

5.1.  Hauptrefinanzierungsgeschäfte

5.2.  Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte

5.3.  Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

5.4.  Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen

5.5.  Spitzenrefinanzierungsfazilität

5.6.  Forderungen aus Margenausgleich

6.  Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet

7.  Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

7.1.  Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere

7.2.  Sonstige Wertpapiere

8.  Forderungen in Euro gegen öffentliche Haushalte

9.  Intra-Eurosystem-Forderungen

9.1.  Forderungen aus Solawechseln zur Deckung der Emission von EZB-Schuldverschreibungen

9.2.  Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb des Eurosystems

9.3.  Sonstige Forderungen innerhalb des Eurosystems (netto)

10.  Schwebende Verrechnungen

11.  Sonstige Vermögenswerte

11.1.  Scheidemünzen des Euro-Währungsgebiets

11.2.  Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen

11.3.  Sonstige finanzielle Vermögenswerte

11.4.  Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

11.5.  Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

11.6.  Sonstiges

12.  Bilanzverlust

 

 

1.  Banknotenumlauf

2.  Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

2.1.  Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben)

2.2.  Einlagefazilität

2.3.  Termineinlagen

2.4.  Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen

2.5.  Verbindlichkeiten aus Margenausgleich

3.  Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet

4.  Verbindlichkeiten aus der Begebung von EZB-Schuldverschreibungen

5.  Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

5.1.  Einlagen von öffentlichen Haushalten

5.2.  Sonstige Verbindlichkeiten

6.  Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

7.  Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet

8.  Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets

8.1.  Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten

8.2.  Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II

9.  Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte

10.  Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten

10.1.  Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven

10.2.  Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)

11.  Schwebende Verrechnungen

12.  Sonstige Verbindlichkeiten

12.1.  Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften

12.2.  Passive Rechnungsabgrenzungsposten

12.3.  Sonstiges

13.  Rückstellungen

14.  Ausgleichsposten aus Neubewertung

15.  Kapital und Rücklagen

15.1.  Kapital

15.2.  Rücklagen

16.  Bilanzgewinn

 

 

Aktiva insgesamt

Passiva insgesamt

 

 

(1)   Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)   Die Tabelle der Aktiva kann auch über der Tabelle der Passiva veröffentlicht werden.

▼M4




ANHANG III



VERÖFFENTLICHTE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER EZB

(Mio. EUR) (1)

Gewinn- und Verlustrechnung für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr …

Berichtsjahr

Vorjahr

1.1.1.  Zinserträge aus Währungsreserven

 

 

1.1.2.  Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems

 

 

1.1.3.  Sonstige Zinserträge

 

 

1.1.  Zinserträge

 

 

1.2.1.  Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Devisenreserven

 

 

1.2.2.  Sonstige Zinsaufwendungen

 

 

1.2.  Zinsaufwendungen

 

 

1.  Nettozinsertrag

 

 

2.1.  Realisierte Gewinne/Verluste aus Finanzoperationen

 

 

2.2.  Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen

 

 

2.3.  Zuführung zu/Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Währungs, Zins-, Kredit- und Goldpreisrisiken

 

 

2.  Nettoertrag aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikorückstellungen

 

 

3.1.  Erträge aus Gebühren und Provisionen

 

 

3.2.  Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen

 

 

3.  Nettoertrag/Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen (2)

 

 

4.  Erträge aus Aktien und Beteiligungen

 

 

5.  Sonstige Erträge

 

 

Nettoerträge insgesamt

 

 

6.  Personalaufwendungen (3)

 

 

7.  Verwaltungsaufwendungen (3)

 

 

8.  Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

 

 

9.  Aufwendungen für Banknoten (4)

 

 

10.  Sonstige Aufwendungen

 

 

Jahresüberschuss (-fehlbetrag)

 

 

(1)   Die EZB kann auch exakte Euro-Beträge oder anders gerundete Beträge veröffentlichen.

(2)   Die Aufschlüsselung von Erträgen und Aufwendungen kann auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss erfolgen.

(3)   Einschließlich Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen.

(4)   Sollte die Banknotenproduktion an externe Firmen ausgelagert werden, werden in dieser Position die Kosten für den Ankauf der Banknoten durch die Zentralbanken erfasst. Es wird empfohlen, die im Zusammenhang mit der Ausgabe von nationalen Banknoten sowie Euro-Banknoten verursachten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen, wenn sie in Rechnung gestellt werden oder anderweitig anfallen, siehe auch Leitlinie EZB/2006/16.




ANHANG IV

ENTSPRECHUNGSTABELLE



Beschluss EZB/2002/11

Dieser Beschluss

Artikel 7

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 19

Artikel 21

Artikel 20

Artikel 22

Artikel 21

Artikel 23

Artikel 22

Artikel 24



( 1 ) ABl. L 58 vom 3.3.2003, S. 38. Zuletzt geändert durch den Beschluss EZB/2006/3 (ABl. L 89 vom 28.3.2006, S. 56).

( 2 ) Siehe Seite … dieses Amtsblatts.

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