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Dokument 02003D0015(01)-20040722
Decision of the European Central Bank of 28 November 2003 on the approval of the volume of coin issuance in 2004 (ECB/2003/15) (2003/860/EC)
Konsolidierter Text: Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2003/15) (2003/860/EG)
Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2003/15) (2003/860/EG)
2003D9015 — DE — 22.07.2004 — 001.001
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ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. November 2003 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004 (EZB/2003/15) (2003/860/EG) (ABl. L 324, 11.12.2003, p.57) |
Geändert durch:
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Amtsblatt |
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No |
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L 248 |
14 |
22.7.2004 |
ENTSCHEIDUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 28. November 2003
über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2004
(EZB/2003/15)
(2003/860/EG)
DER EZB-RAT —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben (die teilnehmenden Mitgliedstaaten), zu genehmigen. |
(2) |
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben der EZB ihre Schätzungen hinsichtlich des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2004 zur Genehmigung vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2004
Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Jahr 2004, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:
(in Mio. EUR) |
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Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Münzen und Ausgabe von (nicht für den Umlauf bestimmten) Sammlermünzen im Jahr 2004 |
Belgien |
203,0 |
Deutschland |
1 035,0 |
Griechenland |
207,4 |
Spanien |
860,0 |
Frankreich |
668,9 |
Irland |
151,0 |
Italien |
370,8 |
Luxemburg |
70,0 |
Niederlande |
175,0 |
Österreich |
212,0 |
Portugal |
230,0 |
Finnland |
60,0 |
Artikel 2
Schlussbestimmung
Diese Entscheidung ist an die teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.
Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.