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Dokument 02002O0007-20081001

Konsolidierter Text: Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 21. November 2002 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (EZB/2002/7) (2002/967/EG)

ELI: http://data.europa.eu/eli/guideline/2002/967/2008-10-01

2002O0007 — DE — 01.10.2008 — 004.001


Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

►B

LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 21. November 2002

über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen

(EZB/2002/7)

(2002/967/EG)

(ABl. L 334, 11.12.2002, p.24)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  No

page

date

►M1

LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK 2006/43/EG vom 17. November 2005

  L 30

1

2.2.2006

►M2

LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK 2006/312/EG vom 20. April 2006

  L 115

46

28.4.2006

►M3

LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK 2007/771/EG vom 15. November 2007

  L 311

47

29.11.2007

►M4

LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK 2008/758/EG vom 26. August 2008

  L 259

12

27.9.2008




▼B

LEITLINIE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 21. November 2002

über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen

(EZB/2002/7)

(2002/967/EG)



DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf die Artikel 5.1, 5.2, 12.1 und 14.3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Europäische Zentralbank (EZB) umfassende und verlässliche vierteljährliche Finanzierungsrechnungen für die institutionellen Sektoren des Euro-Währungsgebiets und die übrige Welt.

(2)

Gemäß Artikel 5.1 der Satzung holt die EZB zur Wahrnehmung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken (NZBen) die erforderlichen statistischen Daten entweder von den zuständigen nationalen Behörden oder unmittelbar von den Wirtschaftssubjekten ein. Gemäß Artikel 5.2 werden die in Artikel 5.1 genannten Aufgaben so weit wie möglich von den NZBen ausgeführt.

(3)

Ein Teil der Daten, die zur Erfüllung der statistischen Anforderungen der EZB im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen des Euro-Währungsgebiets erforderlich sind, werden von zuständigen nationalen Behörden außer NZBen erhoben. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass das ESZB und die zuständigen nationalen Behörden bei einigen gemäß dieser Leitlinie wahrzunehmenden Aufgaben gemäß Artikel 5.1 der Satzung und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ( 1 ) zusammenarbeiten.

(4)

Aus Gründen der Einheitlichkeit sollten sich die Anforderungen der EZB im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen des Euro-Währungsgebiets so weit wie möglich nach den statistischen Bestimmungen der Gemeinschaft gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft ( 2 ), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 359/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ), („das ESVG 95“) richten.

(5)

Finanzierungsrechnungen werden aus verschiedenen Statistiken erstellt, und bei einem Teil der Quartalsdaten handelt es sich um Schätzungen. Aufgrund von Beschränkungen bei den entsprechenden statistischen Datenerhebungssystemen und den Ressourcen sind gegebenenfalls Ausnahmeregelungen zu dieser Leitlinie zu gewähren. Dies gilt jedoch nicht für Daten, die zuverlässig geschätzt werden können.

(6)

Die NZBen übermitteln der EZB vertrauliche statistische Daten in dem zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Umfang. Es gelten die Bestimmungen zur Vertraulichkeit des Artikels 8 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 und der Leitlinie EZB/1998/NP28 vom 22. Dezember 1998 über die Einheitlichen Regeln und Mindeststandards zum Schutz der Vertraulichkeit statistischer Einzeldaten, die von der Europäischen Zentralbank mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken erhoben werden ( 4 ).

(7)

Es ist erforderlich, ein Verfahren zur effizienten Durchführung technischer Änderungen der Anhänge dieser Leitlinie zu entwickeln. Diese Änderungen dürfen jedoch weder den zugrunde liegenden konzeptionellen Rahmen ändern noch Auswirkungen auf die Meldebelastung haben. Bei diesem Verfahren wird der Position des Ausschusses für Statistik des ESZB Rechnung getragen. Die NZBen können technische Änderungen der Anhänge über den Ausschuss für Statistik vorschlagen.

(8)

Gemäß Artikel 12.1 und 14.3 der Satzung sind die Leitlinien der EZB integraler Bestandteil des Gemeinschaftsrechts —

HAT FOLGENDE LEITLINIE ERLASSEN:



▼M1

Artikel 1

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Leitlinie sind die nachfolgend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen:

1. „teilnehmender Mitgliedstaat“: ein Mitgliedstaat, der den Euro eingeführt hat;

2. „neuer teilnehmender Mitgliedstaat“: ein Mitgliedstaat, der nach dem Inkrafttreten dieser Leitlinie ein teilnehmender Mitgliedstaat wird;

3. „Euro-Währungsgebiet“: das Wirtschaftsgebiet der teilnehmenden Mitgliedstaaten und die EZB.

Artikel 2

Statistische Berichtspflichten der NZBen

(1)  Die NZBen melden der EZB gemäß Anhang I vierteljährlich Daten zu den Forderungen und Verbindlichkeiten. Wenn nichts anderes in Anhang I bestimmt ist, richten sich die Daten nach den Grundsätzen und Begriffsbestimmungen des ESVG 95. Sie dürfen nicht saisonal oder arbeitstäglich bereinigt sein. Wenn keine ausreichenden Primärstatistiken verfügbar sind, aus denen Daten zu bestimmten Forderungen und Verbindlichkeiten abgeleitet werden können, liefern die NZBen bestmögliche Schätzungen für die Erstellung der Aggregate des Euro-Währungsgebiets. Die NZBen übermitteln getrennte Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123 und S.124, oder sie übermitteln gemeinsame Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123+S.124, wenn sie keine getrennten Daten erstellen können.

(2)  Die Übermittlung der in Anhang I in den Tabellen 1 und 2 aufgeführten Daten beginnt im April 2006. Die Übermittlung der in Anhang I in den Tabellen 3 bis 5 aufgeführten Daten beginnt im April 2008.

(3)  Für die NZBen der teilnehmenden Mitgliedstaaten bestehen die folgenden Datenanforderungen:

a) Alle in Anhang I in den Tabellen 1 und 2 aufgeführten Daten zu den institutionellen Sektoren und den wichtigsten institutionellen Teilsektoren (S.11, S.121+122, S.123, S.124, S.125, S.13 und S.14+15) und der übrigen Welt (S.2) außer den Informationen bezüglich der Partnersektoren umfassen:

i) in Bezug auf Bestände den Zeitraum ab dem vierten Quartal 1997 bis zu dem Quartal, auf das sich die übermittelten Daten beziehen,

und

ii) in Bezug auf Transaktionen den Zeitraum ab dem ersten Quartal 1998 bis zu dem Quartal, auf das sich die übermittelten Daten beziehen.

b) Die in Anhang I in den Tabellen 1 bis 5 aufgeführten Informationen bezüglich der Partnersektoren zu den institutionellen Sektoren und den wichtigsten institutionellen Teilsektoren (S.11, S.121+122, S.123, S.124, S.125, S.13 und S.14+15) und der übrigen Welt (S.2) umfassen:

i) in Bezug auf Bestände den Zeitraum vom vierten Quartal 1998 bis zu dem Quartal, auf das sich die übermittelten Daten beziehen,

und

ii) in Bezug auf Transaktionen den Zeitraum vom ersten Quartal 1999 bis zu dem Quartal, auf das sich die übermittelten Daten beziehen.

c) Die in Anhang I in den Tabellen 1 und 2 aufgeführten Daten zu den Teilsektoren des Staates (S.1311, S.1312, S.1313 und S.1314) umfassen:

i) in Bezug auf Bestände den Zeitraum vom vierten Quartal 1998 bis zu dem Quartal, auf das sich die übermittelten Daten beziehen,

und

ii) in Bezug auf Transaktionen den Zeitraum vom ersten Quartal 1999 bis zu dem Quartal, auf das sich die übermittelten Daten beziehen.

d) Der Partnersektor „Ansässige in sonstigen teilnehmenden Mitgliedstaaten“ in Anhang I in den Tabellen 3 bis 5 und der emittierende Sektor für die Position „von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile“ in Anhang I in der Tabelle 1 in der Zeile 36 umfassen Daten bezüglich der neuen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Die Daten bezüglich jedes neuen teilnehmenden Mitgliedstaats werden ab dem ersten Quartal nach dem Quartal, in dem der Mitgliedstaat ein teilnehmender Mitgliedstaat wird, wie folgt gemeldet:

i) Wenn der neue teilnehmende Mitgliedstaat im Jahr 1999 ein Mitgliedstaat der EU war, müssen die Daten mindestens bis zum ersten Quartal des Jahres 1999 zurückreichen;

ii) wenn der neue teilnehmende Mitgliedstaat im Jahr 1999 kein Mitgliedstaat der EU war, müssen die Daten bis zum ersten Quartal des Jahres zurückreichen, in dem der Mitgliedstaat der EU beigetreten ist.

(4)  Für die NZBen der neuen teilnehmenden Mitgliedstaaten bestehen — abweichend von Absatz 3 — die folgenden Datenanforderungen:

a) Für die neuen teilnehmenden Mitgliedstaaten, die im Jahr 1999 Mitgliedstaaten der EU waren, müssen alle in Anhang I in den Tabellen 1 bis 5 aufgeführten Daten zu den Forderungen und Verbindlichkeiten den Zeitraum vom ersten Quartal 1999 bis zu dem Quartal abdecken, auf das sich die übermittelten Daten beziehen.

b) Für die neuen teilnehmenden Mitgliedstaaten, die im Jahr 1999 keine Mitgliedstaaten der EU waren, müssen alle in Anhang I in den Tabellen 1 bis 5 aufgeführten Daten zu den Forderungen und Verbindlichkeiten den Zeitraum vom ersten Quartal des Jahres, in dem der betreffende Mitgliedstaat der EU beigetreten ist, bis zu dem Quartal abdecken, auf das sich die übermittelten Daten beziehen.

c) Der Partnersektor „Ansässige in sonstigen teilnehmenden Mitgliedstaaten“ in Anhang I in den Tabellen 3 bis 5 und der emittierende Sektor für die Position „von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile“ in Anhang I in der Tabelle 1 in der Zeile 36 umfassen Daten bezüglich der sonstigen neuen teilnehmenden Mitgliedstaaten. Die Daten bezüglich jedes sonstigen neuen teilnehmenden Mitgliedstaats werden ab dem ersten Quartal nach dem Quartal, in dem der Mitgliedstaat ein teilnehmender Mitgliedstaat wird, gemeldet. Der Ausschuss für Statistik des ESZB legt die genauen Datenanforderungen im Einklang mit den Datenanforderungen des Absatzes 3 Buchstabe d fest.

(5)  Alle von Absatz 3 Buchstabe d und Absatz 4 Buchstabe c erfassten Daten können auf der Grundlage einer bestmöglichen Schätzung geliefert werden.

(6)  Den Daten müssen Erläuterungen zu einzelnen wichtigen Ereignissen während des letzten Referenzquartals und zu den Gründen für Revisionen beigefügt werden, wenn die aufgrund der einzelnen wichtigen Ereignisse und Revisionen eintretenden Veränderungen der Daten mindestens 0,2 % des vierteljährlichen Bruttoinlandsprodukts des Euro-Währungsgebiets betragen oder wenn die EZB um entsprechende Erläuterungen ersucht.

▼B

Artikel 3

Statistische Berichtspflichten der EZB

Die EZB meldet den NZBen die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen des Euro-Währungsgebiets, die sie erstellt und in ihrem Monatsbericht veröffentlicht.

Artikel 4

Vorlagefristen

▼M1

(1)  Die in Artikel 2 genannten Daten und sonstigen Informationen werden der EZB innerhalb einer Frist von 110 Kalendertagen nach dem Ende des Quartals, auf das sich die Daten beziehen, gemeldet.

▼B

(2)  Die in Artikel 3 genannten Daten werden den NZBen spätestens an dem EZB-Arbeitstag gemeldet, der auf den Tag folgt, an dem die EZB die Daten zur Veröffentlichung zusammenstellt.

Artikel 5

Zusammenarbeit mit den zuständigen nationalen Behörden

(1)  Wenn zuständige nationale Behörden außer NZBen einige oder alle der in Artikel 2 genannten Daten und Informationen liefern, bemühen sich die NZBen, eine geeignete Art und Weise der Zusammenarbeit mit diesen Behörden zu entwickeln, um eine dauerhafte Datenübermittlungsstruktur zu gewährleisten, die die Standards und Anforderungen der EZB erfüllt, es sei denn dasselbe Ergebnis wird bereits auf der Grundlage nationalen Rechts erzielt.

(2)  Wenn im Verlauf dieser Zusammenarbeit eine NZB die Anforderungen gemäß Artikel 2 und 4 nicht erfüllen kann, weil die zuständige nationale Behörde ihr die erforderlichen Daten nicht geliefert hat, erörtern die EZB und die NZB mit der betreffenden Behörde, wie die Daten zur Verfügung gestellt werden können.

Artikel 6

Übermittlungs- und Kodierungsstandards

Die NZBen und die EZB verwenden die in Anhang II festgelegten Standards, um die in Artikel 2 und 3 genannten Daten zu übermitteln und zu kodieren. Ungeachtet dieser Bestimmung können jedoch auch andere Möglichkeiten der Datenübermittlung an die EZB als Ausweichlösung verwendet werden, wenn dies vereinbart wird.

Artikel 7

Qualität der Daten

(1)  Die EZB und die NZBen kontrollieren und fördern die Qualität der Daten, die der EZB gemeldet werden.

(2)  Das Direktorium der EZB berichtet dem EZB-Rat jährlich über die Qualität der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen des Euro-Währungsgebiets.

(3)  Dieser Bericht enthält zumindest den Erfassungsgrad der Daten, den Grad ihrer Übereinstimmung mit den entsprechenden Begriffsbestimmungen und den Umfang der Berichtigungen.

Artikel 8

Ausnahmeregelungen

(1)  Der EZB-Rat gewährt den NZBen, die die Anforderungen gemäß Artikel 2 nicht erfüllen können, Ausnahmeregelungen. Die gewährten Ausnahmeregelungen sind in Anhang III aufgeführt.

(2)  Eine NZB, der eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Zeitraum gewährt wurde, unterrichtet die EZB jährlich über die Schritte, die ergriffen werden müssen, um die Berichtsanforderungen vollständig zu erfüllen.

(3)  Der EZB-Rat überprüft die Ausnahmeregelungen jährlich.

Artikel 9

Vereinfachtes Änderungsverfahren

Unter Berücksichtigung der Position des Ausschusses für Statistik kann das Direktorium der EZB technische Änderungen der Anhänge dieser Leitlinie vornehmen, falls diese Änderungen weder den zugrunde liegenden konzeptionellen Rahmen ändern noch Auswirkungen auf die Meldebelastung haben.

Artikel 10

Schlussbestimmungen

(1)  Diese Leitlinie ist an die NZBen der teilnehmenden Mitgliedstaaten gerichtet.

(2)  Diese Leitlinie tritt zwei Tage nach ihrem Erlass in Kraft.

(3)  Diese Leitlinie wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

▼M1




ANHANG I

STATISTISCHE BERICHTSANFORDERUNGEN



Tabelle 1

Forderungen — nicht konsolidiert außer die Forderungen der Teilsektoren des Staates (S.1311, S.1312, S.1313 und S.1314), die konsolidiert sind (1)

Bestände (AF) und Transaktionen (F) (2)

 
 
 

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

 

Finanzinstrument

Schuldnersektor/-gebiet

 

Gläubigersektor

Volkswirtschaft (S.1)

 

Übrige Welt (S.2)

Nicht finanzielle Kapitalgesellschaften (NFK) (S.11)

Monetäre Finanzinstitute (MFI) (S.121+S.122)

SFI und Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten (S.123+S.124) (4)

 

Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (VGPK) (S.125)

Staat (S.13)

 

Private Haushalte und POE (3) (S.14+S.15)

Sonstige Finanzintermediäre außer VGPK (SFI) (S.123) (4)

Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten (S.124) (4)

Zentralstaat (S.1311)

Länder (S.1312)

Gemeinden (S.1313)

Sozialversicherung (S.1314)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1

Währungsgold und Sonderziehungsrechte (SZR) (AF.1)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2

Bargeld und Einlagen (AF.2)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

3

Bargeld (AF.21)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

4

Einlagen (AF.22+AF.29)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

5

bei Gebietsansässigen (S.1)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

6

bei MFI (S.121+S.122)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

7

bei Nicht-MFI

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

8

bei Gebietsfremden (S.2)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

9

Geldmarktpapiere (AF.331)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

10

von NFK (S.11) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

11

von finanziellen Kapitalgesellschaften (S.12) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

12

von VGPK (S.125) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

13

von Gebietsfremden (S.2) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

14

Kapitalmarktpapiere (AF.332)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

15

von NFK (S.11) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

16

von finanziellen Kapitalgesellschaften (S.12) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

17

von VGPK (S.125) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

18

von Gebietsfremden (S.2) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

19

Finanzderivate (AF.34)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

20

Kurzfristige Kredite (AF.41)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

21

an NFK (S.11)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

22

an VGPK (S.125)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

23

an private Haushalte und pOE (3) (S.14+15)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

24

Langfristige Kredite (AF.42)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

25

an NFK (S.11)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

26

an VGPK (S.125)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

27

an private Haushalte und pOE (3) (S.14+15)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

28

Anteilsrechte (AF.5)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

29

von NFK (S.11) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

30

von finanziellen Kapitalgesellschaften (S.12) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

31

von VGPK (S.125) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

32

von Gebietsfremden (S.2) ausgegeben

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

33

Börsennotierte Aktien (AF.511)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

34

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte (AF.512+AF.513)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

35

Investmentzertifikate (AF.52)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

36

von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

37

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen (AF.61)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

38

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen (AF.611)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

39

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen (AF.612)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

40

Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle (AF.62)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

41

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten (AF.7)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

(1)   Zur Klassifikation der institutionellen Sektoren (siehe Kapitel 2 des ESVG 95), finanziellen Transaktionen (siehe Kapitel 5 des ESVG 95) und der Bestände (siehe Kapitel 7 des ESVG 95) werden die Codes des ESVG 95 verwendet.

(2)   Für Bestände und Transaktionen gelten dieselben Datenanforderungen, mit Ausnahme von Währungsgold und SZR (AF.1) als Forderung der übrigen Welt, die nur für Transaktionen erforderlich sind.

(3)   POE steht für private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15)

(4)   Gemäß Artikel 2 Absatz 1 übermitteln die NZBen getrennte Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123 und S.124, oder sie übermitteln gemeinsame Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123+S.124, wenn sie keine getrennten Daten erstellen können.



Tabelle 2

Verbindlichkeiten — nicht konsolidiert außer die Verbindlichkeiten der Teilsektoren des Staates (S.1311, S.1312, S.1313 und S.1314), die konsolidiert sind (1)

Bestände (AF) und Transaktionen (F) (2)

 
 
 

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

 

Finanzinstrument

Gläubigersektor/-gebiet

 

Schuldnersektor

Volkswirtschaft (S.1)

 

Übrige Welt (S.2)

Nicht finanzielle Kapitalgesellschaften (NFK) (S.11)

Monetäre Finanzinstitute (MFI) (S.121+S.122)

SFI und Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten (S.123+S.124) (5)

 

Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (VGPK) (S.125)

Staat (S.13)

 

Private Haushalte und POE (3) (S.14+S.15)

Sonstige Finanzintermediäre außer VGPK (SFI) (S.123) (5)

Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten (S.124) (5)

Zentralstaat (S.1311)

Länder (S.1312)

Gemeinden (S.1313)

Sozialversicherung (S.1314)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

1

Bargeld und Einlagen (AF.2)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2

Bargeld (AF.21)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

3

Einlagen (AF.22+AF.29)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

4

Geldmarktpapiere (AF.331)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

5

Kapitalmarktpapiere (AF.332)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

6

Finanzderivate (AF.34)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

7

Kurzfristige Kredite (AF.41)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

8

von Gebietsansässigen (S.1) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

9

von MFI (S.121+S.122) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

10

von Nicht-MFI gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

11

von VGPK (S.125) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

12

von Gebietsfremden (S.2) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

13

Langfristige Kredite (AF.42)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

14

von Gebietsansässigen (S.1) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

15

von MFI (S.121+S.122) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

16

von Nicht-MFI gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

17

von VGPK (S.125) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

18

von Gebietsfremden (S.2) gewährt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

19

Anteilsrechte (AF.5)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

20

Börsennotierte Aktien (AF.511)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

21

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte (AF.512+AF.513)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

22

Investmentzertifikate (AF.52)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

23

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen (AF.61)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

24

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen (AF.611)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

25

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen (AF.612)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

26

Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle (AF.62)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

27

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten (AF.7)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

28

Nettogeldvermögen (4)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

(1)   Zur Klassifikation der institutionellen Sektoren (siehe Kapitel 2 des ESVG 95), finanziellen Transaktionen (siehe Kapitel 5 des ESVG 95) und der Bestände (siehe Kapitel 7 des ESVG 95) werden die Codes des ESVG 95 verwendet.

(2)   Für Bestände und Transaktionen gelten dieselben Datenanforderungen.

(3)   POE steht für private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15).

(4)   Oder im Falle von Transaktionen der Finanzierungssaldo.

(5)   Gemäß Artikel 2 Absatz 1 übermitteln die NZBen getrennte Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123 und S.124, oder sie übermitteln gemeinsame Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123+S.124, wenn sie keine getrennten Daten erstellen können.



Tabelle 3

Einlagen — nicht konsolidiert

Bestände (AF.22+AF.29) und Transaktionen (F.22+F.29) (1) (2)

 
 
 

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

K

L

M

N

O

P

Q

R

S

T

U

 

Gläubiger Schuldner

Gesamt

Gebietsansässige

Gebietsfremde

Gesamt

Gebietsansässige in sonstigen teilnehmenden Mitgliedstaaten

Gebietsansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

Gesamt

S.11

S.121+S.122

S.123+S.124 (3)

S.123 (3)

S.124 (3)

S.125

S.13

S.14+S.15

Gesamt

S.11

S.121+S.122

S.123+S.124 (3)

S.123 (3)

S.124 (3)

S.125

S.13

S.14+S.15

1

Gebietsansässige

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2

S.11

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

3

S.121+S.122

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

4

S.123+S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

5

S.123 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

6

S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

7

S.125

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

8

S.13

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

(1)   Zur Klassifikation der institutionellen Sektoren (siehe Kapitel 2 des ESVG 95), finanziellen Transaktionen (siehe Kapitel 5 des ESVG 95) und der Bestände (siehe Kapitel 7 des ESVG 95) werden die Codes des ESVG 95 verwendet.

(2)   Für Bestände und Transaktionen gelten dieselben Datenanforderungen.

(3)   Gemäß Artikel 2 Absatz 1 übermitteln die NZBen getrennte Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123 und S.124, oder sie übermitteln gemeinsame Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123+S.124, wenn sie keine getrennten Daten erstellen können.



Tabelle 4

Kurzfristige Kredite — nicht konsolidiert

Bestände (AF.41) und Transaktionen (F.41) (1) (2)

 

A

B

C

D

E

F

G

H

I

 

Gläubiger Schuldner

Gebietsansässige

Gesamt

S.11

S.121+S.122

S.123+S.124 (3)

S.123 (3)

S.124 (3)

S.125

S.13

S.14+S.15

1

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

2

Gebietsansässige

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

3

S.11

 
 
 
 
 
 
 
 
 

4

S.121+S.122

 
 
 
 
 
 
 
 
 

5

S.123+S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

6

S.123 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

7

S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

8

S.125

 
 
 
 
 
 
 
 
 

9

S.13

 
 
 
 
 
 
 
 
 

10

S.14+S.15

 
 
 
 
 
 
 
 
 

11

Gebietsfremde

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

12

Gebietsansässige in sonstigen teilnehmenden Mitgliedstaaten

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

13

S.11

 
 
 
 
 
 
 
 
 

14

S.121+S.122

 
 
 
 
 
 
 
 
 

15

S.123+S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

16

S.123 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

17

S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

18

S.125

 
 
 
 
 
 
 
 
 

19

S.13

 
 
 
 
 
 
 
 
 

20

S.14+S.15

 
 
 
 
 
 
 
 
 

21

Gebietsansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 
 
 
 
 
 
 
 
 

(1)   Zur Klassifikation der institutionellen Sektoren (siehe Kapitel 2 des ESVG 95), finanziellen Transaktionen (siehe Kapitel 5 des ESVG 95) und der Bestände (siehe Kapitel 7 des ESVG 95) werden die Codes des ESVG 95 verwendet.

(2)   Für Bestände und Transaktionen gelten dieselben Datenanforderungen.

(3)   Gemäß Artikel 2 Absatz 1 übermitteln die NZBen getrennte Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123 und S.124, oder sie übermitteln gemeinsame Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123+S.124, wenn sie keine getrennten Daten erstellen können.



Tabelle 5

Langfristige Kredite — nicht konsolidiert

Bestände (AF.42) und Transaktionen (F.42) (1) (2)

 

A

B

C

D

E

F

G

H

I

 

Gläubiger Schuldner

Gebietsansässige

Gesamt

S.11

S.121+S.122

S.123+S.124 (3)

S.123 (3)

S.124 (3)

S.125

S.13

S.14+S.15

1

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

2

Gebietsansässige

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

3

S.11

 
 
 
 
 
 
 
 
 

4

S.121+S.122

 
 
 
 
 
 
 
 
 

5

S.123+S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

6

S.123 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

7

S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

8

S.125

 
 
 
 
 
 
 
 
 

9

S.13

 
 
 
 
 
 
 
 
 

10

S.14+S.15

 
 
 
 
 
 
 
 
 

11

Gebietsfremde

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

12

Gebietsansässige in sonstigen teilnehmenden Mitgliedstaaten

Gesamt

 
 
 
 
 
 
 
 
 

13

S.11

 
 
 
 
 
 
 
 
 

14

S.121+S.122

 
 
 
 
 
 
 
 
 

15

S.123+S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

16

S.123 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

17

S.124 (3)

 
 
 
 
 
 
 
 
 

18

S.125

 
 
 
 
 
 
 
 
 

19

S.13

 
 
 
 
 
 
 
 
 

20

S.14+S.15

 
 
 
 
 
 
 
 
 

21

Gebietsansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets

 
 
 
 
 
 
 
 
 

(1)   Zur Klassifikation der institutionellen Sektoren (siehe Kapitel 2 des ESVG 95), finanziellen Transaktionen (siehe Kapitel 5 des ESVG 95) und der Bestände (siehe Kapitel 7 des ESVG 95) werden die Codes des ESVG 95 verwendet.

(2)   Für Bestände und Transaktionen gelten dieselben Datenanforderungen.

(3)   Gemäß Artikel 2 Absatz 1 übermitteln die NZBen getrennte Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123 und S.124, oder sie übermitteln gemeinsame Daten zu den institutionellen Teilsektoren S.123+S.124, wenn sie keine getrennten Daten erstellen können.

▼M4




ANHANG II

Übermittlungs- und Kodierungsstandards

Die NZBen verwenden für die elektronische Übermittlung der statistischen Daten gemäß Artikel 2 die vom ESZB bereitgestellten Einrichtungen, die auf dem Telekommunikationsnetz „ESCB-NET“ beruhen. Für diesen Austausch statistischer Daten wurde das Nachrichtenformat „Gesmes/TS“ entwickelt. Jede Zeitreihe wird unter Verwendung der nachstehenden schlüsselindizierten Zeitreihenfamilie („key family“) „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (Integrated Economic Accounts, IEA)“ kodiert.



Schlüsselindizierte Zeitreihenfamilie IEA

Nummer

Bezeichnung

Beschreibung

Kodierungsliste

1

Häufigkeit

Bezeichnet die Häufigkeit der Meldung der Zeitreihe

CL_FREQ

2

Referenzgebiet

Alphanumerischer, zweistelliger ISO-Ländercode des Mitgliedstaats, der die Daten liefert

CL_AREA_EE

3

Berichtigungsindikator

Gibt darüber Auskunft, ob Berichtigungen an der Zeitreihe vorgenommen wurden, darunter saisonale und/oder arbeitstägliche Berichtigungen

CL_ADJUSTMENT

4

Bewertung

Liefert Daten über die Kursbewertung

CL_ESA95TP_PRICE

5

Transaktion

Gibt die Art der Finanzierungsrechnung an (d. h. Bilanzen, finanzielle Transaktionen und sonstige Stromgrößen)

CL_ESA95TP_TRANS

6

Forderung

Bezeichnet die Forderungs- oder Verbindlichkeitskategorie

CL_ESA95TP_ASSET

7

Sektor

Bestimmt den berichtenden institutionellen Sektor

CL_ESA95TP_SECTOR

8

Partnergebiet

Bestimmt die Gebietsansässigkeit des Partnersektors

CL_AREA_EE

9

Partnersektor

Bestimmt den institutionellen Sektor des Partners

CL_ESA95TP_SECTOR

10

Soll/Haben

Bestimmt (Änderungen von) Forderungen oder (Änderungen von) Verbindlichkeiten

CL_ESA95TP_DC_AL

11

Konsolidierung

Gibt den Stand der Konsolidierung an

CL_ESA95TP_CONS

12

Währung

Maßeinheit

CL_ESA95TP_DENOM

13

Zusatz

Bestimmt in der Leitlinie EZB/2002/7 enthaltene Tabellen

CL_ESA95TP_SUFFIX

▼M1




ANHANG III

AUSNAHMEREGELUNGEN ZU DEN IM ANHANG I IN DEN TABELLEN 1 BIS 5 ANGEGEBENEN ZEITREIHEN ( 5 )

1.   Aktuelle Daten ( 6 )



Tabelle/Zeile/Spalte

Beschreibung der Zeitreihe

Erster Übermittlungs-zeitpunkt (1)

BELGIEN

3/3-6/L-U

Einlagen Gebietsfremder bei MFI, SFIKV, SFI und KV, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4. Quartal 2008

3/7/L, U

Einlagen Gebietsfremder bei VGPK, aufgegliedert nach Partnergebiet

4/12, 13, 15-21/A-H

Kurzfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

5/12-21/A-H

Langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

DEUTSCHLAND

1/9, 14/B, H, M

Geld- und Kapitalmarktpapiere der NFK, des S und der PHPOE

3. Quartal 2006

1/33/B, H, M

Börsennotierte Aktien der NFK, des S und der PHPOE

1/33/N

Börsennotierte Aktien der ÜW

4. Quartal 2008

1/34/A, B, H, M, N

Nicht börsennotierte Aktien and sonstige Anteilsrechte der Volkswirtschaft, NFK, des S, der PHPOE und ÜW

1/37/N

Von der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen

1/38, 39/M

Von PHPOE gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen & von PHPOE gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen

1/38, 39/N

Von der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen & von der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen

2/20/N

Börsennotierte, von der ÜW ausgegebene Aktien der Volkswirtschaft

2/21/N

Nicht börsennotierte, von der ÜW ausgegebene Aktien der Volkswirtschaft und sonstige von der ÜW ausgegebene Anteilsrechte der Volkswirtschaft

4. Quartal 2008

2/23-25/N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der ÜW

2/26/N

Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle als Verbindlichkeit der ÜW

4/3-21/B, H

Kurzfristige, von NFK und vom S an Gebietsansässige und-fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4/12-21/G

Kurzfristige, von VGPK an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

5/3-21/B, H

Langfristige, von NFK und vom S an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

5/12-21/G

Langfristige, von VGPK an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

SPANIEN

1/19/A-E, G, N

Finanzderivate als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, VGPK und der ÜW

2. Quartal 2007

2/6/A, C, D, F, N

Finanzderivate als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, KV und der ÜW

FRANKREICH

1/36/A-H, M, N

Von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

4. Quartal 2008

2/8/A, B, D, F, G, M

Kurzfristige, von Gebietsansässigen an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, KV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/9/F

Kurzfristige, von MFI an KV gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/10/A, B, D, F, G, M

Kurzfristige, von Nicht-MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, KV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/12/A, D, F

Kurzfristige, von Gebietsfremden an die Volkswirtschaft, an SFIKV und KV gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/14/A, B, D, F, G, M

Langfristige, von Gebietsansässigen an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, KV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/15/F

Langfristige, von MFI an KV gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/16/A, B, D, F, G, M

Langfristige, von Nicht-MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, KV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/18/A, D, F

Langfristige, von Gebietsfremden an die Volkswirtschaft, an SFIKV und KV gewährte Kredite

4. Quartal 2008

3/4/L-O, R-U

Einlagen Gebietsansässiger in sonstigen teilnehmenden Mitgliedstaaten bei SFIKV, aufgegliedert nach Partnersektor und Einlagen Gebietsansässiger außerhalb des Euro-Währungsgebiets bei SFIKV

4. Quartal 2008

3/7/L, U

Einlagen Gebietsansässiger in sonstigen teilnehmenden Mitgliedstaaten (gesamt) und Gebietsansässiger außerhalb des Euro-Währungsgebiets bei VGPK

4. Quartal 2008

4, 5/2-21/A-B, D-H

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, SFI, KV, VGPK und PHPOE an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4. Quartal 2008

IRLAND

1/4, 5, 7/A, B, M

Einlagen, Gesamtsumme des Instruments, Einlagen bei Gebietsansässigen und Einlagen bei Nicht-MFI der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE

4. Quartal 2008

1/4/N

Einlagen der ÜW

4. Quartal 2006

1/9, 14/N

Geldmarkt- und Kapitalmarktpapiere der ÜW

4. Quartal 2006

1/19/A, B, M

Finanzderivate als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE

4. Quartal 2008

1/19/N

Finanzderivate als Forderung der ÜW

4. Quartal 2006

1/20, 24/A, B, M

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE gewährte Kredite

4. Quartal 2008

1/20, 24/N

Kurz- und langfristige, von der ÜW gewährte Kredite

4. Quartal 2006

1/34/A, B, M

Nicht börsennotierte Aktien and sonstige Anteilsrechte der Volkswirtschaft, NFK und PHPOE

4. Quartal 2008

1/33-35/N

Börsennotierte Aktien, nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte, und Investmentzertifikate der ÜW

4. Quartal 2008

1/37-39/M

Von PHPOE gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen

4. Quartal 2006

1/40/A, B, M

Prämienüberträge und Rückstellungen der Volkswirtschaft, NFK und PHPOE für eingetretene Versicherungsfälle

4. Quartal 2006

1/41/A, B, M

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE

4. Quartal 2008

1/41/N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der ÜW

4. Quartal 2006

2/3/N

Einlagen bei der ÜW

4. Quartal 2006

2/4, 5/N

Von der ÜW ausgegebene Geld- und Kapitalmarktpapiere

4. Quartal 2006

2/6/A, B, M

Finanzderivate als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE

4. Quartal 2008

2/6/N

Finanzderivate als Verbindlichkeit der ÜW

4. Quartal 2006

2/7, 8, 10, 13, 14, 16/A, B, M

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE gewährte Kredite (Gesamtsumme des Instruments, von Gebietsansässigen gewährte Kredite und von Nicht-MFI gewährte Kredite)

4. Quartal 2008

2/7, 13/N

Kurz- und langfristige, an die ÜW gewährte Kredite

4. Quartal 2006

2/20, 22/N

Börsennotierte, von der ÜW ausgegebene Aktien und von der ÜW ausgegebene Investmentzertifikate

4. Quartal 2008

2/21/A, B, N

Nicht börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von NFK und der ÜW ausgegebene Aktien und sonstige von der Volkswirtschaft, von NFK und der ÜW ausgegebene Anteilsrechte

4. Quartal 2008

2/23-26/N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der ÜW und Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle als Verbindlichkeit der ÜW

4. Quartal 2006

2/27/A, B, M

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE

4. Quartal 2008

2/27/N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der ÜW

4. Quartal 2006

2/28/A, B, M

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) der Volkswirtschaft, von NFK und PHPOE

4. Quartal 2008

2/28/N

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) der ÜW

4. Quartal 2006

3/1, 4-8/L-U

Einlagen Gebietsfremder bei der Volkswirtschaft, bei SFIKV, SFI, KV, VGPK und PHPOE, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4. Quartal 2008

4,5/1-21/A, B, H, I

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, vom S und von PHPOE an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4, 5/12-21/D-G

Kurz- und langfristige, von SFIKV, SFI, KV und VGPK an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

ITALIEN

3/3-6/M-T

Einlagen Gebietsfremder bei MFI, SFIKV, SFI und KV, aufgegliedert nach Partnersektor

4. Quartal 2008

4/13, 15-20/A-H

Kurzfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor

5/13-20/A-H

Langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor

▼M3

ZYPERN

4, 5/2-21/A, B, D-I

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, SFIs, KV, VGPK, S und PHPOE und an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4. Quartal 2008

▼M2

LUXEMBURG

1/3/B, D, G, H, M

Bargeld der NFK, SFIKV, VGPK, des S und der PHPOE

4. Quartal 2008

1/4, 5, 7, 8/A, B, D, G, H, M

Einlagen, Gesamtsumme des Instruments, Einlagen bei Gebietsansässigen, Einlagen bei Nicht-MFI und Einlagen bei Gebietsfremden der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, VGPK, des S und von PHPOE

4. Quartal 2008

1/9, 14/B, D, G, M

Geld- und Kapitalmarktpapiere von NFK, SFIKV, VGPK und PHPOE

4. Quartal 2008

1/19/A, B, C, D, G, M, N

Finanzderivate als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, PHPOE und der ÜW

4. Quartal 2008

1/20, 24/A, B, D, G, M

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

4. Quartal 2008

1/33-36/A, B, C, D, G, H, M, N

Von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene börsennotierte Aktien, nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte, Investmentzertifikate, Geldmarktfondsanteile der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW

4. Quartal 2008

1/37-39/M, N

Von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen (AF.61, AF.611, AF.612)

4. Quartal 2008

1/40/A, B, C, D, G, H, M, N

Prämienüberträge und Rückstellungen der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW für eingetretene Versicherungsfälle

4. Quartal 2008

1/41/A, B, D, G, M

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, VGPK und PHPOE

4. Quartal 2008

2/3/A, D, G

Einlagen bei der Volkswirtschaft, bei SFIKV und VGPK

4. Quartal 2008

2/6/A, B, C, D, G, M, N

Finanzderivate als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, PHPOE und der ÜW

4. Quartal 2008

2/7, 13/A, B, D, G, M

Kurz- und langfristige, an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite (Gesamtsumme des Instruments)

4. Quartal 2008

2/8, 10, 14, 16/A, B, D, G, H, M

Kurz- und langfristige, von Gebietsansässigen und Nicht-MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, VGPK, den S und an PHPOE gewährte Kredite

4. Quartal 2008

2/20/N

Börsennotierte, von der ÜW ausgegebene Aktien

4. Quartal 2008

2/21/A, B, C, D, G, N

Nicht börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW ausgegebene Aktien und sonstige von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW ausgegebene Anteilsrechte

4. Quartal 2008

2/22/N

Von der ÜW ausgegebene Investmentzertifikate

4. Quartal 2008

2/23-24/A, G, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen (AF.61) und Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen (AF.611) als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von VGPK und der ÜW

4. Quartal 2008

2/25/A, B, C, D, G, M, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, PHPOE und der ÜW

4. Quartal 2008

2/26/A, G, N

Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von VGPK und der ÜW

4. Quartal 2008

2/27/A, B, D, G, M

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, VGPK und PHPOE

4. Quartal 2008

2/28/B, C, D, G, M

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, und PHPOE

4. Quartal 2008

3/1, 4-8/B-U

Einlagen bei der Volkswirtschaft, bei SFIKV, SFI, KV, VGPK und beim S, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4. Quartal 2008

4, 5/2-21/A, B, D, G, H, I

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, SFIKV, VGPK, vom S und von PHPOE an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

4. Quartal 2008

▼M1

NIEDERLANDE

1/19/A-G, M, N

Finanzderivate als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

4. Quartal 2008

1/33/A, C-F, N

Börsennotierte Aktien der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI, KV und ÜW

1/34/A-H, M, N

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und ÜW

1/35/A, C-F, N

Investmentzertifikate der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI, KV und ÜW

1/36/A-H, M, N

Von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

2/6/A-G, M, N

Finanzderivate als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/20/A, C-F, N

Börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI, KV und der ÜW ausgegebene Aktien

2/21/A-H, N

Nicht börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Aktien und sonstige von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Anteilsrechte

2/22/A, C-E, N

Von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI und der ÜW ausgegebene Investmentzertifikate

3/3-6/L-U

Einlagen Gebietsfremder bei MFI, SFIKV, SFI und KV, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

3/7/L, U

Einlagen Gebietsfremder bei VGPK, aufgegliedert nach Partnergebiet

4/12, 13, 15-21/A-H

Kurzfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

5/12-21/A-H

Langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

ÖSTERREICH

1/19/A, C, D, G, N

Finanzderivate als Forderung der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW

4. Quartal 2008

1/33/A, C, D, N

Börsennotierte Aktien der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV und ÜW

1/34/A, C, D, G, N

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, VGPK und ÜW

1/41/A, C, D, G, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW

2/6/A, C, D, G, N

Finanzderivate als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW

2/20/A, C, D, N

Börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV und der ÜW ausgegebene Aktien

2/21/A, C, D, G, N

Nicht börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW ausgegebene Aktien und sonstige von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW ausgegebene Anteilsrechte

2/27/A, C, D, G, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW

2/28/A, C, D, G, N

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK und der ÜW

PORTUGAL

1/24/A, B

Langfristige, von der Volkswirtschaft und von NFK gewährte Kredite

4. Quartal 2007

1/34/A-H, M, N

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

1/41/A-G, M, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/16/A, B

Langfristige, von Nicht-MFI an die Volkswirtschaft und an NFK gewährte Kredite

2/21/A-H, N

Nicht börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Aktien und sonstige von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Anteilsrechte

2/27/A-G, M, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/28/A-H, M, N

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW

FINNLAND

1/34/A-H, M, N

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

4. Quartal 2008

1/38, 39/M, N

Von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen

1/41/A-G/M, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/21/A-H, N

Nicht börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Aktien und sonstige von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Anteilsrechte

2/24/A, G, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von VGPK und der ÜW

4. Quartal 2008

2/25/A, C-H, M, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW

2/27/A-G, M, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/28/A-H, M, N

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW

4/13, 15-20/A-H

Kurzfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor

5/13-20/A-H

Langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsfremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor

(1)   In dieser Spalte werden die Quartale angegeben, in denen die erste Übermittlung erfolgt. Die erste Übermittlung richtet sich nach der in Artikel 4 Absatz 1 bestimmten Frist.

2.   Zurückliegende Daten ( 7 )



Tabelle/Zeile/Spalte

Beschreibung der Zeitreihe

Datenzeitspanne

Erster Übermittlungszeitpunkt (1)

IRLAND

1/1/A, C, N

Mit der übrigen Welt abgeschlossene Transaktionen in Bezug auf das Währungsgold und die SZR der Volkswirtschaft und MFI

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/3/C-G, N

Bargeld der MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/4, 5, 7/C-G

Einlagen, Gesamtsumme des Instruments, der MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK bei Gebietsansässigen und Nicht-MFI

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/6/A-H

Einlagen der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, des Staates und der PHPOE bei MFI

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/4/N

Einlagen der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

1/9, 14/A, C-F

Geld- und Kapitalmarktpapiere der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI und KV

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/9, 14/N

Geld- und Kapitalmarktpapiere der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

1/19/C-G

Finanzderivate als Forderung von MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/19/N

Finanzderivate als Forderung der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

1/20, 24/C-F

Kurz- und langfristige, von MFI, SFIKV, SFI und KV gewährte Kredite

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/20, 24/N

Kurz- und langfristige, von der ÜW gewährte Kredite

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

1/33, 35/A, C-F

Börsennotierte Aktien und Investmentzertifikate der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI und KV

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/36/A, C-G

Von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI, KV, und VGPK

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/37-39/M

Von PHPOE gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

1/37-39/N

Von der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/40/A, B, M

Prämienüberträge und Rückstellungen der Volkswirtschaft, NFK und PHPOE für eingetretene Versicherungsfälle

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

1/40/N

Prämienüberträge und Rückstellungen der ÜW für eingetretene Versicherungsfälle

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/41/C-G

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung von MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

1/41/N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

2/2/A, C, N

Von MFI und der ÜW ausgegebenes Bargeld

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/3/A, C-F

Einlagen bei der Volkswirtschaft, bei MFI, SFIKV, SFI und KV

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/3/N

Einlagen bei der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

2/4, 5/A, C-F

Von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI und KV ausgegebene Geld- und Kapitalmarktpapiere

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/4, 5/N

Von der ÜW ausgegebene Geld- und Kapitalmarktpapiere

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

2/6/C-G

Finanzderivate als Verbindlichkeit von MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/6/N

Finanzderivate als Verbindlichkeit der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

2/7, 8, 10, 13, 14, 16/C-F

Kurz- und langfristige, von MFI, SFIKV, SFI und KV gewährte Kredite (Gesamtsumme des Instruments, von Gebietsansässigen gewährte Kredite und von Nicht-MFI gewährte Kredite)

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/9, 15/A-G, M

Kurz- und langfristige, von MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/7, 13/N

Kurz- und langfristige, an die ÜW gewährte Kredite

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

2/20/A, C-F

Börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI und KV ausgegebene Aktien

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/20, 22/N

Börsennotierte, von der ÜW ausgegebene Aktien und von der ÜW ausgegebene Investmentzertifikate

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

4. Quartal 2008

2/21/C-G

Nicht börsennotierte, von MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK ausgegebene Aktien und sonstige von MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK ausgegebene Anteilsrechte

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/22/A, C-E

Von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV und SFI ausgegebene Investmentzertifikate

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/25/C-F

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit von MFI, SFIKV, SFI und KV

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/24, 25/A, G

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft und von VGPK und Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft und von VGPK

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/23-26/N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen und Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle als Verbindlichkeit der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

2/27/C-G

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit von MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/27/N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

2/28/C-G

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) von MFI, SFIKV, SFI, KV und VGPK

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 3. Quartal 2004

4. Quartal 2007

2/28/N

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 1. Quartal 2006

2. Quartal 2008

ÖSTERREICH

1/1/A, C, H, I, N

Mit der übrigen Welt abgeschlossene Transaktionen in Bezug auf das Währungsgold und die SZR der Volkswirtschaft, MFI, des S und ZS

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 4. Quartal 2000 (mit Ausnahme der Zeitspanne vom 4.Quartal 1997 bis zum 4. Quartal 1998 bei Daten, die unter die Verordnung (EG) Nr. 501/2004 fallen)

4. Quartal 2008

1/2/H-L

Bargeld und Einlagen des S, ZS, der L, G und SV

1/3/A-D, G, H, M, N

Bargeld der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

1/4/A-D, G, M, N

Einlagen der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, PHPOE und der ÜW

1/5/A-D, G, M, N

Einlagen der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, PHPOE und der ÜW bei Gebietsansässigen

1/6, 7/A-D, G, H, M, N

Einlagen der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S und von PHPOE bei MFI und Nicht-MFI

1/8/A, C, D, M

Einlagen der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, PHPOE und der ÜW bei Gebietsfremden

1/9, 14/A, C, D, I-L, N

Geld- und Kapitalmarktpapiere der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, des ZS, der L, G, SV und ÜW

1/10-13, 15-18/I, L

Von NFK, finanziellen Kapitalgesellschaften, VGPK und Gebietsfremden ausgegebene Geld- und Kapitalmarktpapiere des ZS und der SV

1/19/B, H-M

Finanzderivate als Forderung von NFK, des S, ZS, der L, G, SV und von PHPOE

1/20, 24/A-D, I-N

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, vom ZS, von L, G, der SV, von PHPOE und der ÜW gewährte Kredite

1/21-23, 25-27/I, L

Kurz- und langfristige, vom ZS und der SV an NFK, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

1/28/H-L

Anteilsrechte des S, ZS, der L, G und SV

1/29-32/I, L

Von NFK, finanziellen Kapitalgesellschaften, VGPK und Gebietsfremden ausgegebene Anteilsrechte des ZS und der SV

1/33/I

Börsennotierte Aktien des ZS

1/34/B, H, M

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte der NFK, des S und der PHPOE

1/35/A, C, D, N

Investmentzertifikate der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV und ÜW

1/36/A, C, D, N

Von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV und ÜW

1/37/M, N

Von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 4. Quartal 2000 (mit Ausnahme der Zeitspanne vom 4.Quartal 1997 bis zum 4. Quartal 1998 bei Daten, die unter die Verordnung (EG) Nr. 501/2004 fallen)

4. Quartal 2008

1/38, 39/M, N

Von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen

1/40/A-D, H-N

Prämienüberträge und Rückstellungen der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, des S, ZS, der L, G, SV PHPOE und ÜW für eingetretene Versicherungsfälle

1/41/B, H-M

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung von NFK, des S, ZS, der L, G, SV und PHPOE

2/1/H-L

Vom S, ZS, den L, G und der SV ausgegebenes Bargeld sowie Einlagen beim S, ZS, den L, G und der SV

2/2/A, C, I, N

Von der Volkswirtschaft, von MFI, vom ZS und der ÜW ausgegebenes Bargeld

2/3/A, C, D, N

Einlagen bei der Volkswirtschaft, bei MFI, SFIKV und der ÜW

2/4, 5/A, C, D, I-L, N

Von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, vom ZS, den L, G, der SV und ÜW ausgegebene Geld- und Kapitalmarktpapiere

2/6/B, H-M

Finanzderivate als Verbindlichkeit von NFK, des S, ZS, der L, G, SV und PHPOE

2/7/A, B, D, G, I-N

Kurz- und langfristige, an die Volkswirtschaft, an NFK, SIKV, VGPK, den ZS, die L, G, SV, an PHPOE und die ÜW gewährte Kredite

2/8/A, B, D, G, M

Kurzfristige, von Gebietsansässigen an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

2/9, 10/A, B, D, G. H, M

Kurzfristige, von MFI und Nicht-MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, VGPK, den S und an PHPOE gewährte Kredite

2/11, 17/I-L

Kurz- und langfristige, von VGPK an den ZS und die SV gewährte Kredite

2/12/A, D

Kurzfristige, von Gebietsfremden an die Volkswirtschaft und an SFIKV gewährte Kredite

2/13/A-D, G, I-N

Langfristige, an die Volkswirtschaft, an NFK, MFI, SFIKV, VGPK, den ZS, die L, G, SV, an PHPOE und die ÜW gewährte Kredite

2/14/A-D, G, M

Langfristige, von Gebietsansässigen an die Volkswirtschaft, an NFK, MFI, SFIKV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

2/15, 16/A-D, G, H, M

Langfristige, von MFI und Nicht-MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, MFI, SFIKV, VGPK, den S und an PHPOE gewährte Kredite

2/18/A, C, D, M

Langfristige, von Gebietsfremden an die Volkswirtschaft, an MFI, SFIKV und PHPOE gewährte Kredite

2/19/H-L

Vom S, ZS, den L, G und der SV ausgegebene Anteilsrechte

2/21/B, H

Nicht börsennotierte, von NFK und dem S ausgegebene Aktien und sonstige von NFK und dem S ausgegebene Anteilsrechte

2/22/A, C, D, N

Von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV und der ÜW ausgegebene Investmentzertifikate

2/23/A, H-L, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, des S, ZS, der L, G, SV und ÜW

2/24/A, G, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von VGPK und der ÜW

2/25/A, C, D, G, H, M, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW

2/26/A, H-L, N

Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, des S, ZS, der L, G, SV und ÜW

2/27/A-D, G-N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, VGPK, des S, ZS, der L, G, SV, von PHPOE und der ÜW

2/28/B, H, M

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) von NFK, des S und von PHPOE

PORTUGAL

1/1/A, C, N

Mit der übrigen Welt abgeschlossene Transaktionen in Bezug auf das Währungsgold und die SZR der Volkswirtschaft und MFI

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 2. Quartal 2005

2. Quartal 2008

1/3/A-H, M, N

Bargeld der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

1/4, 5/A-G, M, N

Einlagen, Gesamtsumme des Instruments, und Einlagen bei Gebietsansässigen der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

1/6, 7/A-H, M

Einlagen der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S und von PHPOE bei MFI und Nicht-MFI

1/8/A, C-F

Einlagen der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI und KV bei Gebietsfremden

1/9, 14/A, C-F, N

Geld- und Kapitalmarktpapiere der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI, KV und ÜW

1/19/A-G, M, N

Finanzderivate als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

1/20, 24/A-F, M, N

Kurz- und langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, PHPOE und der ÜW gewährte Kredite

1/33/A, C-F, N

Börsennotierte Aktien der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI, KV und ÜW

1/34/A-H, M, N

Nicht börsennotierte Aktien und sonstige Anteilsrechte der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 2. Quartal 2005

2. Quartal 2008

1/35/A, C-F, N

Investmentzertifikate der Volkswirtschaft, MFI, SFIKV, SFI, KV und ÜW

1/36/A-H, M, N

Von MFI des Euro-Währungsgebiets ausgegebene Geldmarktfondsanteile der Volkswirtschaft, NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, der PHPOE und ÜW

1/37/N

Von der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen

1/38, 39/M, N

Von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und von PHPOE und der ÜW gehaltene Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen

1/40/A-F, M, N

Prämienüberträge und Rückstellungen der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, PHPOE und der ÜW für eingetretene Versicherungsfälle

1/41/A-G, M, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Forderung der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/2/A, C, N

Von der Volkswirtschaft, von MFI und der ÜW ausgegebenes Bargeld

2/3/A, C-F, N

Einlagen bei der Volkswirtschaft, bei MFI, SFIKV, SFI, KV und der ÜW

2/4, 5/A, C-F, N

Von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI, KV und der ÜW ausgegebene Geld- und Kapitalmarktpapiere

2/6/A-G, M, N

Finanzderivate als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/7/A, B, D-G, M, N

Kurzfristige, an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und die ÜW gewährte Kredite

2/8/A, B, D-G, M

Kurzfristige, von Gebietsansässigen an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, SFI, KV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 2. Quartal 2005

2. Quartal 2008

2/9, 10/A, B, D-H, M

Kurzfristige, von MFI und Nicht-MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, SFIKV, SFI, KV, VGPK, den S und an PHPOE gewährte Kredite

2/12/A, D-F

Kurzfristige, von Gebietsfremden an die Volkswirtschaft, an SFIKV, SFI und KV gewährte Kredite

2/13/A, B, D-G, M, N

Langfristige, an die Volkswirtschaft, an NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und die ÜW gewährte Kredite

2/14/A, B, D-G, M

Langfristige, von Gebietsansässigen an die Volkswirtschaft, an NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und PHPOE gewährte Kredite

2/15, 16/A -H, M

Langfristige, von MFI und Nicht-MFI an die Volkswirtschaft, an NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, den S und an PHPOE gewährte Kredite

2/18/A, C-F

Langfristige, von Gebietsfremden an die Volkswirtschaft, an MFI, SFIKV, SFI und KV gewährte Kredite

2/20/A, C-F, N

Börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI, KV und der ÜW ausgegebene Aktien

2/21/A-H, N

Nicht börsennotierte, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Aktien und sonstige von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, vom S und der ÜW ausgegebene Anteilsrechte

2/22/A, C-E, N

Von der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI und der ÜW ausgegebene Investmentzertifikate

2/23/A, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft und ÜW

2/24/A, G, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von VGPK und der ÜW

2/25/A, C-H, M, N

Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 2. Quartal 2005

2. Quartal 2008

2/26/A, N

Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft und der ÜW

2/27/A-G, M, N

Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, PHPOE und der ÜW

2/28/A-H, M, N

Nettogeldvermögen (bei Beständen) und Finanzierungssaldo (bei Transaktionen) der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK, des S, von PHPOE und der ÜW

3/1, 3-8/A-U

Einlagen Gebietsansässiger und -fremder bei der Volkswirtschaft, bei MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und beim S, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

Vom 4. Quartal 1997 bis zum 2. Quartal 2005

4. Quartal 2008

4/1-21/A-H

Kurzfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

5/1-21/A-I

Langfristige, von der Volkswirtschaft, von NFK, MFI, SFIKV, SFI, KV, VGPK und vom S an Gebietsansässige und -fremde gewährte Kredite, aufgegliedert nach Partnersektor und -gebiet

(1)   In dieser Spalte werden die Quartale angegeben, in denen die erste Übermittlung erfolgt. Die Übermittlung richtet sich nach der in Artikel 4 Absatz 1 bestimmten Frist.



( 1 ) ABl. L 318 vom 27.11.1998, S. 8.

( 2 ) ABl. L 310 vom 30.11.1996, S. 1.

( 3 ) ABl. L 58 vom 28.2.2002, S. 1.

( 4 ) Veröffentlicht im ABl. L 55 vom 24.2.2001, S. 72, als Anhang III zu dem Beschluss EZB/2000/12 vom 10. November 2000 über die Veröffentlichung von bestimmten Rechtsakten und -instrumenten der Europäischen Zentralbank.

( 5 ) Abkürzungen: NFK = nicht finanzielle Kapitalgesellschaften (S.11); MFI = monetäre Finanzinstitute (S.121+122); SFIKV = sonstige Finanzintermediäre (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) und Kredit– und Versicherungshilfstätigkeiten (S.123+S.124); SFI = sonstige Finanzintermediäre (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) (S.123); KV = Kredit– und Versicherungshilfstätigkeiten (S.124); VGPK = Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (S. 125); S = Staat (S.13); ZS = Zentralstaat (S.1311); L = Länder (S.1312); G = Gemeinden (S.1313); SV = Sozialversicherung (S.1314); PHPOE = private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.14+ S.15); ÜW = übrige Welt (S.2); SZR = Sonderziehungsrechte.

( 6 ) Ausnahmeregelungen für aktuelle Daten enthalten automatisch immer auch entsprechende Ausnahmeregelungen für zurückliegende Daten.

( 7 ) Ausnahmeregelungen für zurückliegende Daten, wenn aktuelle Daten zur Verfügung stehen.

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